Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Begriff, Vorkommen und Ziel der Klassenkämpfc.

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Epochen des socialen Friedens und in solche der socialen Kämpfe. Auchin der ersteren fehlen die Klassengegensätze nicht; aber sie sind entweder noch latent,ganz beherrscht von großen gemeinsamen Gefühlen, Interessen und Organisationen, odersie sind nach gewissen Kämpfen wieder zurückgetreten, weil es gelungen ist, in bestimmtenRechtssätzen und Institutionen zu einer Unterwerfung oder Versöhnung, zu einem er-träglichen Gleichgewichtspunkt zu kommen. Vor allem in Zeiten langer wirtschaftlicherund technischer Stabilität wird ein solcher Friedenszustand eintreten; die Gefühle undBeziehungen der Klassen haben sich einer bestimmten Macht-, Berufs-, Besitzteilung,einer bestimmen Staats- und Rechtsordnung angepaßt; die socialen Reibungen sind aufein geringes Maß reduziert; soweit von einer Klassenherrschaft die Rede ist, wird siemehr oder weniger von allen als berechtigt anerkannt.

Diesen Zeitaltern stehen die der socialenKämpfe gegenüber; sie werden stetsentstehen, wenn die wirtschaftliche oder sonstige Berufs- und Arbeitsteilung eine anderewird, wenn neue höhere Klassen sich mit dem technischen, geistigen oder sonstigen Fort-schritt bilden, bestehende oder neue untere und mittlere Klassen mit Untergang oderHerabdrückung bedroht sind. Aus dem Ringen nach Macht und Herrschaft, nach Ver-mögen und Einkommen, auf Grund der neuen Lebensbedingungen muß ein Kampf derKlassen, nicht bloß der Individuen entstehen. Er kann längere oder kürzere Zeitendauern, zu Reformen oder Revolutionen führen, er kann zum Untergang der betreffendenStaaten und Völker den Anlaß geben oder auch wieder mit irgend einem Gleichgewichts-punkt, mit einem beruhigten socialen Zustand endigen.

Die Kämpfe werden sich stets auf drei Punkte beziehen: 1. auf die Verfassungs-rechte, Besetzung der Ämter, Ernennung oder Wahl der Beamten, Wahl der Volks- undGemeindevertretung, auf das Vereins-, Verfammlungs-, Presserecht, aus die Heeres- undGerichtsverfassung, auf die Stellung der Kirche und Schule, auf die Abstellung vonMißbräuchen der Verwaltung; 2. auf das eigentliche Standes- und Eherecht, aufStandes- und Klassenprivilegien und deren Beseitigung, und 3. auf die Verteilungdes Einkommens, wie sie einerseits durch das Spiel der freien Kräfte auf demMarkte erfolgt, und wie sie andererseits durch die rechtliche Ordnung des wirtschaftlichenLebens gestaltet wird. Auf beides wirken die bestehenden Machtverhältnisse, dann auchMoral und Sitte; vor allem aber ist es das Recht, sind es die großen Institutionen,welche den einzelnen Klassen ihre Stellung im Kampf um die wirtschaftlichen Vorteile,um die Zugänge zu Erwerb und Vermögen erleichtern oder erschweren; die ganze recht-liche Abgrenzung zwischen Gemein- und Privatvermögen, zwischen Gemein- und Privat-wirtschaft ist bestimmend für die Begünstigung der oberen oder der unteren Klassen.Die höheren wirtschaftlichen Klassen haben stets mehr oder weniger verstanden, Sitte undRecht zu ihren Gunsten zu entwickeln, ihr Einkommen, ihr Vermögen hierdurch zusteigern, im Verkehr ihre Stellung günstig zu gestalten. Die mittleren Klassen habenteils Ähnliches erstrebt, teils mit Erfolg oder Mißerfolg den oberen sich entgegengestellt.Die unteren waren stets zu Derartigem am wenigsten in der Lage; aber Sitte undRecht hat sie zu schützen gesucht, wie jede intelligente Staatsgewalt; und wo ihr Selbst-bewußtsein erwachte, ihre Bildung und Leistungsfähigkeit wuchs, wo sie sich organisierenkonnten, da haben sie wie der Mittelstand nach veränderter Einkommens- und Besitz-verteilung, nach Erleichterung ihrer Lasten, nach besserer Erwerbsmöglichkeit, leichterenArbeitsbedingungen, höherem Lohn oder gar nach gleicher Vermögens- und Einkommens-verteilung gestrebt. Was man in der älteren Zeit für angemessen und erträglich in all'diesen Beziehungen hielt, erschien einem verfeinerten Rechtsgefühl später hart und un-erträglich. Und so war es teils die wirkliche, ungleiche Verteilung der Güter, teils daswechselnde Urteil darüber, das immer wieder die socialen Klassen nach zeitweiser Ruhezum Kampf um Veränderung nnd Verbesserung in die Schranken sührte. In älterenZeiten ging man dabei direkt anfs Ziel los: die oberen Klassen behielten ohne weiteresvon erobertem Land, von erbeutetem Vieh, von Sklaven oder Hörigen den Löwenanteil.Die unteren umgekehrt verlangten und setzten große Vermögenskonfiskationen der Reichen,neue Ackerteilungen, Maxima für Land und Vieh der Wohlhabenden, Schulderlasse oder