5«Z4 Merks Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. s1<)22
Stämme nicht. Aber mit etwas höherer Kultur und stärkerer Zusammenfassung derKräfte, mit definitiver Seßhaftigkeit, mit der ersten Ausbildung starker Centralgewaltenbildeten sich Gewohnheiten und Einrichtungen, welche sür die einzelnen das definitive Ver-lassen der Heimat ebenso wie die Ausnahme Fremder in die Stämme erschwerten oder un-möglich machten, vielfach alle innere Bewegung der Bürger kontrollierten und erschwerten,das vorübergehende Betreten des Stammesgebietes durch Fremde teils gar nicht gestatteten,teils an Bedingungen und Kontrolle aller Art knüpften. Psychologische, kulturelle, politischeund wirtschastliche Ursachen aller Art haben diese Abschließungstendenzen erzeugt. Siewaren sür viele Völker auf gewisser Kulturstufe die Voraussetzung fester Ordnung undÜberlieferung ihrer Sitten und Rechtsordnungen, teilweise auch die Voraussetzung derErhaltung ihrer Kunstfertigkeiten. Handelspolitisch entstand daraus das ältere Fremden-recht, auf das wir gleich näher kommen. Da die Waren in aller älteren Zeit meistpersönlich vom Eigentümer, vom Händler auf den Markt gebracht wurden, da esVerkehrsinstitute, die sie ohne ihren Besitzer beförderten, nicht oder nur in geringemMaße gab, so bestand die Zulassung oder Nichtzulassung aller fremden Konkurrenz da-mals in den Ordnungen über den Eintritt, den Aufenthalt, die Rechte, die Verkaufs-erlaubnis für Fremde. Erst langsam, und allgemeiner seit dem 16. bis 18. Jahr-hundert, seit es selbständige Posten, eine große Schiffsbeförderung, ein ausgebildetesFrachtgewerbe und einen Kommissionshandel gab, trat die Ordnung der persönlichenFremdenzulassung handelspolitisch zurück hinter die der Warenzulassung. Das humanergewordene Völkerrecht ließ jetzt die Fremden im ganzen ohne Bedenken in die Kultur-staaten hinein und heraus, die Handelspolitik konzentrierte sich jetzt darauf, die Waren-Aus- und -Einsuhr zu erlauben oder zu verbieten, die Waren nun gegen Steuer undZoll oder ohne solche Belastung herein- und hinauszulassen.
Alle Handelspolitik älterer und neuerer Zeit wird ganz wesentlich dadurch be-einflußt, daß zwar wohl da und dort mal eine Anzahl gleich starker, wirtschaftlich undtechnisch im ganzen gleich entwickelter Stämme und Länder miteinander Verkehren, daßaber doch viel häufiger die verkehrenden Staaten an politischer Macht, an maritimenKräften, an Kapitalreichtum und Technik, an Arbeitsgeschicklichkeit sich weit von einanderunterscheiden. Ein großer Teil des Verständnisses aller Handespolitik ruht aus dieserVerschiedenheit. Niemals hat in der Geschichte bei den stärkeren, höher stehenden Völkerndie Tendenz zu einer gewissen Handelsherrschaft gefehlt. In der Form hatdie Bethätigung dieser Übermacht gewechselt, das Völkerrecht hat nach und nach ge-wisse Formen der Geltendmachung verpönt, z. B. die Eigentumserklärung von großenMeeren durch einzelne Staaten; aber in der Sache ist auch heute noch der Unterschiedvorhanden. Und es liegt in der Natur der Handelsbeziehungen, daß die stärkerenStaaten bei jeder Handelsvertragsverhandlung ihre Macht fühlen lassen, daß dieschwächeren die Konkurrenz der stärkeren durch allerlei Mittel, z. B. das der Absperrung,abzuschwächen suchen. Niemals konnte die Erscheinung fehlen, daß die jüngeren, kleineren,wirtschaftlich tiefer stehenden Staaten sich bemühen, durch ihre Handelspolitik aus eineähnliche Stuse der Handels- und Jndustrieentwickelung zu kommen, wie die voran-geschritteneren sie erreicht haben. Nur sragte es sich immer, ob dieses Ziel besser durchfreien Verkehr oder durch Abhaltung der Konkurrenz der stärkeren Staaten erreicht werde.
Nachdem wir uns so in kurzen Strichen das Wesen der Handelspolitik, die wich-tigsten treibenden Ursachen und die Hauptphasen ihrer Entwickelung klar gemacht, ver-suchen wir, die letztere im einzelnen und historisch etwas näher zu charakterisieren.
254. Die Handelspolitik kleiner, naturalwirtschaftlicherStämme war und ist natürlich eine wenig ausgebildete. Die Eigenwirtschaft waltetauf dieser Stufe vor; die meisten Stammesmitglieder verzehren und brauchen nur, wassie selbst herstellen. Nur ein geringer Austausch von Seltenheiten, Waffen, Werkzeugen,Schmuckgegenständen zwischen benachbarten Stämmen und Stammeshäuptlingen findetin der Regel statt. Aber doch giebt es zwischen den Stämmen und ihren Gliedernbereits vielerlei Interessengegensätze: es gilt die Grenzen festzustellen, es sind Bündnisseund Friedensverträge zu schließen; es sind Tributzahlungen, Streitigkeiten über Frauen-