Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Tie griechische und römische Handelspolitik.

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herziger als früher gewesen sein, das bleibt, daß der griechische Lokalgeist und Lokal-egoismus auch in seiner besseren Zeit über eine egoistische Stadtwirtschastspolitik nichtrecht hinauskam, daß daran gerade die Bundesversassungen scheiterten. Es war schonviel, daß Versuche solcher Bündnisse und Handelsvereine überhaupt gemacht wurden:zur Idee der vollen handelspolitischen Rechtsgleichheit im Bunde erhob man sich nochnicht. Daß in den hellenistischen großen einheitlichen Reichen die engherzige städtischeHandels- und Fremdenpolitik nach innen zurücktrat, von der einheitlichen Reichspolitikbekämpft wurde, ist wahrscheinlich. Nach außen aber werden diese größeren Reiche ohneZweifel eine egoistisch-merkantilistische Politik verfolgt haben, wie es Lumbroso für dasLagidische Reich nachweist.

o. Für die römische Handelspolitik ist bis zur Unterwerfung Italiens die Ausbildung des Bundesverhältnisses das Wichtigste. Mommsen sucht nachzuweisen,daß der Stadt Rom gelang, was Athen und Karthago durch ihre engherzige Handels-politik gegenüber ihren Bundesgenossen mißlang. Das I^osAus LIassiknium von493 v. Chr. giebt allen Gliedern des latinischen Bundes Lomnisreiuro. und LZouniMuin,Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit im Bundesgebiet. Man war in Rom nochnicht handelspolitisch egoistisch, weil noch die Interessen und Anschauungen einesBauern- und Kriegerstaates vorwalteten, weil auch die Patrizieraristokratie nur einInteresse an guter, leichter Ausfuhr ihres Viehes, ihrer Wolle, ihrer Häute hatte.Solche agrarischen Aristokraten sind stets sremdenfreundlich. Der Handel war über-haupt noch nicht sehr bedeutend. Nach dem Latinerkrieg (338 v. Chr.) verwandelte sichdas Bundesverhältnis in eine Hegemonie der Stadt Rom , jede einzelne latinischeStadt trat in ein besonderes Rechtsverhältnis zu Rom , einzelnen wurde Oowinvi-eiunlund Oonnnkinin, allen das freie Bündnisrecht genommen. Aber Rom scheint zunächstkeine Handelsvorrechte beansprucht zu haben. Auch die Ausdehnung auf Samnien undEtrurien erfolgte durch ein System von Verträgen und Unterwerfungen, die von mili-tärischen, agrarischen und Steuergesichtspunkten, nicht von handelspolitischem Egoismuserfüllt sind. Ein liberales Gastrecht bildete sich aus; ein System von Familien- undGemeindeverträgen über das Gastrecht entsteht, letztere werden aus Kupfertafeln im Tempelder Fides aufgestellt; im einzelnen sind sie vielfach abweichend, im ganzen liberal, solange die ältere Politik vorherrschte, welche Cato und die Scipionen noch vertraten,welche nicht Beherrschung und Ausbeutung von Vogteilanden, sondern ein billigesBundesgenossensystem anstrebte. Aus diesem liberalen Fremden- und Bundesgenossen-recht heraus ist das ^u8 Asntium in der Hand des ?i-Ästor psisAiinus (242 v. Chr.eingesetzt) entstanden. Das wurde nach den puniichen Kriegen, nach der EroberungGriechenlands und Kleinasiens, mit dem Siege der kapitalistischen Publikaneninteressenanders. Jetzt entschieden Geld-, Kapital-, Handelsinteressen das Verhältnis zu denNichtrömern. Jetzt wies man (187 v. Chr.) auf einmal 12 000 Bundesgenofsen undLatiner aus der Stadt Rom aus; jetzt suchte man, selbst wo man die eroberten Pro-vinzen nicht einverleibte (wie Mazedonien 168 v. Chr.), ihren Handel zu vernichten:man teilte Mazedonien in vier selbständige Teile, denen jeder gegenseitige Handel, sowiedie Ausfuhr von Schiffsholz untersagt wurde, wodurch man zugleich dem Bundes-genossen und Handelskonkurrenten Rhodos einen Stoß gab. Jetzt strebte man, wie187 v. Chr. in Ambracia, nach differentieller Zollfreihcit, nach Bevorzugung undMonopolen aller Art. Jetzt vernichtete man die wichtigsten Handelskonkurrenzstädte:Karthago, Korinth und andere, während man den italischen Bundesgenossen die längstbegehrte volle Rechtsgleichheit aus Handelsneid verweigerte.

Volle Klarheit über die Handelspolitik der letzten 150 Jahre der Republik habenwir nicht. Wahrscheinlich ist aber eine sehr starke egoistische Entartung im angegebenenSinne, dem erst der Principat ein Ende zu machen suchte. Die verstärkte Central-gewalt schuf nach und nach Rechtsgleichheit der Provinzen und Gemeinden und damiteinen relativ freien Verkehr im Inneren des großen Reiches, eine Art Handelsfreiheit.Freilich behielten manche Städte ihre felbständige Zoll- und Handelspolitik, wie wires von Byzanz, Palmyra, Athen wissen. Hadrian bestimmte, daß von der Ölernte