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Viertes Buch- Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen.
ganz; der Weizenzoll betrug 1849—1869 noch 1 sli. pro Quarter. Die Navigations-aktc wurde aufgehoben (1849), nur die Küstenschiffahrt den Engländern vorbehalten;alle Kolonien erhielten die Erlaubnis, England und andere Staaten gleichzustellen,wie England die Differenzierung der Kolonialprodukte aufhob; Rohstoffe und Halb-fabrikate wurden prinzipiell für frei erklärt. Ganzfabrikate zahlten 1842 höchstensnoch 20 ° o (Seidenwaren allerdings noch 25—40°/«), 18S3 nur noch 10°/v, 1860 gar-nichts mehr. Auch die Finanzzölle wurden so weit ermäßigt, als man glaubte, daßdie Ermäßigung den Konsum und Zollertrag steigere.
Vollständiger Freihandel war damit auch in England nicht erreicht. Zoll-kontrolle, erhebliche Finanzzölle blieben. Die nun von 1860 an geschlossenen Handels-verträge waren eigentlich nicht nach dem Sinne der abstrakten Freihändler. Aber sie,wie die Tarifreformen von 1842—1860 waren ein gutes Geschäft gewesen. Die Staats-männer, die sie durchgesetzt, waren überzeugte Freihändler, universalistische Optimisten,die aus billigen Einkauf und teuern Verkauf schwuren. Aber in erster Linie warensie doch dem Zug der Zeit gefolgt, weil sie glaubten, Großbritannien habe nirgendsmehr in der Welt eine ernstliche Industrie- und Schiffahrtskonkurrenz zu sürchten, eswerde die stets in erster Linie beim Welthandel gewinnende Werkstatt und Börse derganzen übrigen wirtschaftlich tiefer stehenden Welt sein und bleiben. Daß diese eineagrarische zu bleiben, höchstens einige specielle Gewerbeartikel zu liefern habe, stand fürsie sest. —
s. Napoleon IH. hatte es mit erlebt, daß das übermäßig schutzzöllnerische,auf die reiche Bourgeosie sich stützende Regiment Louis Philipps zusammenbrach. Erwollte, Kaiser geworden, eine Handelspolitik im Interesse der großen Masse des Volkestreiben. Er beseitigte provisorisch bei der Teuerung 1853 den mobilen Kornzoll,sowie das Tonnengeld und den Flaggenzuschlag sür Schiffe mit Getreide, setzte die Vieh-zöllc herab. Weitere Anläufe im Sinne der Einschränkung der Jndustriezölle folgten;die gesetzgebende Kammer leistete Widerstand. Da er ihre Zustimmung zu Handels-verträgen nicht brauchte und zugleich eine politische Annäherung an England wünschte,ließ er sich durch den französischen Nationalökonomen Michel Chevalier und durch Cobdenfür einen Handelsvertrag mit England 1859 gewinnen; am 23. Januar1860 unterzeichnet, wurde er der Eckstein einer neuen europäischen freihändlerischenHandelspolitik. Das Tarifgesetz Gladstones von 1860 war die erste Folge; eine großeSumme von liberalen Verträgen Englands und Frankreichs mit anderen Staaten dieweitere.
Der englisch-französische Vertrag beseitigte die französischen Einfuhrverbote, ver-sprach die englischen Waren in Frankreich zu Zöllen höchstens von 30, von 1864 anvon 25°/« des Wertes zuzulassen; England bot dasür eine große Weinzollherabsetzungund die Gladstonesche Bill. Der neue französische Specialtaris für englische Warenwurde dann im einzelnen verhandelt, die Garnzölle wurden dabei sogar auf 8—10,die Gewebezölle auf 15 °/o des Wertes gesetzt, die meisten Wert- in specifische Gewichts-zölle umgewandelt, die Rohstoffe wurden zollfrei, die Ausfuhrprämien für Garne undGewebe wurden beseitigt, die gleitende Getreideskala in einen ganz niedrigen festen Zollumgewandelt; der höhere bisherige französische Generaltarif blieb für die anderen Staatenin Kraft. Wer an der Eröffnung des reichen französischen Marktes teilnehmen wollte,mußte eilen, einen ähnlichen Vertrag mit Frankreich wie England abzuschließen. AuchEngland , das 1860 sofort seine Zölle gesetzlich und allgemein herabgesetzt, wußte zahl-reiche Staaten teils durch politische Gründe, teils durch die Aussicht aus Bindung seinerZollreduktion auf 10 Jahre, teils durch Versprechen von Anleihen aus dem englischenMarkt und Derartigem zu ähnlichen Handelsverträgen zu locken.
Frankreich schloß Mcistbegünstigungs- und Tarifverträge mit Belgien 1861, mitPreußen und dem Zollverein 1862 und 1865, mit Italien und der Schweiz 1864, mitden Niederlanden, den Hansestädten, Mecklenburg 1865, dann auch mit Schweden, Spanien ,Portugal, Osterreich. Großbritannische Verträge folgten 1862 mit Belgien , 1863 mitItalien, 1865 mit Deutschland und Österreich .