Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Ter Freihandel, das Völker- und Fremdcnrecht, die Kolomalpolitik.

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Kolonien ledig würde und doch dabei gewänne. Rußland schien durch Polen gesättigt,die Vereinigten Staaten durch den Ankauf des großen Mississippigebietes (1803) vonNapoleon I.; die spätere Ausdehnung nach dem Westen berührte Europa zunächst nichtviel. Die ganze Staatengesellschaft bot 18151870 das Bild verträglicher größererund kleiner politischer Körper, die sich ihren inneren Aufgaben, dem friedlichen Wett-bewerb ganz ergeben konnten.

Das Völkerrecht schien seine alten Härten zu verlieren. Die Freiheit der Meerewar, von Küstenstrichen und Fischereigebieten abgesehen, anerkannt; auch das SchwarzeMeer wurde 1856 allen Handelsschiffen eröffnet. Der Sundzoll fiel 1857. DasPiratengewerbe war verschwunden; Kaperbriese an private Schiffe zu erteilen verzichteteman allgemein; Schonung der Fischereiflotten im Kriegsfall wurde allerseits pro-klamiert; viele Staaten verzichteten auf das Beuterecht der Kriegsschiffe im Kriege anschwimmendem Privateigentum. Selbst England erkannte 1856 das Recht der neutralenFlotten im Kriegsfalle an.

d. Das alte harte Fremdenrecht war im ersten Drittel des 19. JahrhundertsWohl längst in Rückbildung, aber selbst in den Kulturstaaten noch nicht ganz ver-schwunden. Preußen schlug 1818 noch Rußland ab, polnische Kommissionäre in denOstseestädten zum Handel ohne Eintritt in die dortigen Gilden zuzulassen, und hielt imHandelsvertrag mit Dänemark (1818) das Vorrecht der Bürger dieser Städte aus denHandel mit polnisch-russischen Waren aufrecht. Aber nun wuchsen langsam 13201860,rasch und allgemein seit 1860 die Gleichstellungen der fremden Händler und Gewerb-treibenden mit den Einheimischen, in Aufenthalt, Handel, Gewerbebetrieb, teilweise auchim Erwerb von Grundeigentum. Freilich in Rußland, in Rumänien, in Ostasien bliebnoch bis heute ein teilweise einschränkendes Fremdenrecht, aber wenigstens mit gewissenSchranken, sür gewisse Handelsplätze öffneten sich auch diese Staaten. Es konnte, zumal18601880, ost scheinen, daß es im Weltverkehr wirtschaftlich gar keinen Unterschiedmehr zwischen In- und Ausländern gäbe. Von 1880 an trat freilich ein erheblicherRückschlag ein.

o. Die althergebrachte wirtschaftliche Ausbeutung der Kolonien durch dasMutterland war in der öffentlichen Meinung schon 17701820 verurteilt. Gegenihre Schäden hatte A. Smith manch' triftiges Wort gesagt, wenn er auch gerade ausdiesem Gebiete stark übertrieb und von Torrcns, Röscher und anderen in manchen einzelnenPunkten widerlegt wurde. In der Hauptsache hatte er mit seinen Angriffen recht; dasalte System war eine völkerrechtliche Brutalität und eine wirtschaftliche Schädigung derKolonien. Das spanische Kolonialsystem war schon von 1765 an durch Zulassung allerSpanier in den Kolonien, durch Aushebung des Handelsverbotes zwischen den Kolonienin voller Auslösung. Das englische zeigte seine UnHaltbarkeit seit dem Frieden von1783; nun sollten die englisch-westindischen Inseln statt aus dem freien Neuengland ausdem englisch gebliebenen Kanada sich mit Getreide und Holz versorgen; eine unnatürlicheVerteuerung. In der napoleonischen Zeit wollte man in den eigenen englischen Koloniendie alten Schranken beibehalten, in den beschlagnahmten, bisher sremden ließ man siefallen. Im ganzen trat mehr und mehr an die Stelle der alten Verbote und Zwangs-vorschristen ein Differentialzollsystem, das den Handel Englands mit seinen Kolonien nurindirekt fördern sollte. Dieses fiel dann 18461853. Zu gleicher Zeit wurde dieostindische Compagnie mit ihrem Monopol und ihren Mißbräuchen nach und nach be-seitigt; seit 1767 schützte die Regierung die Direktoren gegen die Dividendengier derAktionäre; seit 1773 nahm ein königlicher Gouverneur, seit 1784 ein Minister dieHauptgewalt in Anspruch, 1833 fiel ihr Monopol des Thee-, des Japan - und China-handels, 18571858 wurde Indien Kronkolonie. Das Wort A. Smithsdie Regierungeiner ausschließlichen Kaufmannscompagnie sei Wohl die schlechteste Verfassungsform vonallen" war endlich als Wahrheit erkannt. Die andern Staaten mit großem Kolonial-besitz, hauptsächlich Holland , mußten folgen: man erlaubte, die indischen Waren nichtbloß in Holland zu verkaufen; die Kolonialdifferentialzölle wurden 1865 ermäßigt,1872 befeitigt; Rechts- und Zollgleichheit siegte auch hier. Die sreie Zulassung der