662 Viertes Buch, Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^1120
vollkommenerer Bildungen zu begreifen, welche er mit der Entwickelung der einfachenZelle bis zum Menschen vergleicht. Einem ältesten Zustand der anorganischen Periode,wo die Menschen keinen socialen Organismus bilden — einem Nachklang des natur-rcchtlichen prähistorischen Individualismus — folgt die organische Periode, in welcherdie geistige, wirtschaftliche und sonstige Gemeinschaft der Menschen beginnt. Diese selbstzerfällt nach ihm nun in eine Epoche des Stammes-, des Staats- und des ganz ein-heitlichen Menschheitslebens. Die mittlere, in der wir leben, zerfällt in Staatenordnungen,welche durch verschiedene sociale Grundeinrichtungen geschieden find, und weiter jedeStaatenordnung in Staatenarten, welche nur durch die verschiedene politische Verfassungsich von einander abheben. Die heidnisch-antike Staatenperiode ist die erste der Ord-nungen; sie charakterisiert sich durch das Menscheneigentum und dessen rechtliche undwirtschaftliche Konsequenzen; Theokratie, Kastenstaat, satrapische Despotie, griechisch-römischer Städtestaat sind ihre Unterarten. Die Eigen- und Naturalwirtschaft despatriarchalischen Hauses, ohne erheblichen Geldverkehr, mit Sklaven herrscht vor. Diechristlich-germanische Staatenordnung hat das Menscheneigentum in den schweren Kämpfender untergehenden antiken Kultur und der Völkerwanderung beseitigt; das Grund- undKapitaleigentum Prägt der ganzen großen Periode die konkrete historische Gestalt auf;Geld- und Kreditverkehr und die daran sich knüpfenden Umsätze beherrschen die Ver-teilung des Einkommens; im einzelnen zerfällt die Epoche in die Zeit der bischöflich-kirchlichen Herrschaft, den Ständestaat, die bureaukratische Monarchie und den Repräsen-tativstaat; der Übergang von einer dieser Formen zur anderen kann schwierig sein, wiewir an der französischen Revolution sehen; er ist aber verschwindend gegen die großensocialen Wandlungen von einer Staatenordnung zur anderen. Wir stehen jetzt wiedervor einer solchen: es wird die Zeit kommen, da das Arbeits- und Verdiensteigentumsiegen, und damit Lohn und Gehalt ebenso vorwiegen wird, wie heute Grundrente undKapitalgcwinn vorherrschen, eine Lohnverteilung nach Verdienst, nach individuellemNormalwert stattfinden wird (vcrgl. I S. 96).
Große geistvolle Gedanken und ideale Wünsche für die Zukunft; es war ein er-heblicher Fortschritt, daß Rodbertus stets Staats- und Privatwirtschaft als ein Ganzesansah, daß er wie Aristoteles die Bedeutung des Fortschrittes von der Haus - zur Er-werbswirtschaft einsah. Aber es fehlt die kausale Begründung der Zusammenhänge, diein einer etwas nebelhaften Höhe über uns schweben bleiben.
k. L, von Stein hat seine staatswissenschaftlichen Ausführungen überall durch einehistorische Theorie unterbaut, welche die Aufeinanderfolge des Geschlechterstaates, derfeudal-ständifchen Staatsverfassung und der modernen staatsbürgerlichen Epoche als dasCharakteristische ansieht. Der große englische Rechts-und Kulturhistoriker Sir HenrySumner Maine saßt das Ergebnis seiner Studien in der Formel zusammen, dieihm vielfach von liberal-individualistischer Seite nachgeschrieben wurde: trora staws to.eoutraet. Er meint damit, daß in älterer Zeit Blutsbande, Grundeigentumsverfassungund andere starre feste Statusrechte die Gesellschaft beherrscht hätten, während heute sichdie gesellschaftlichen Zusammenhänge mehr in einer großen Summe freier Privatverträgedarstellten. Die wirtschaftlichen Thatsachen Englands in der Zeit von 1840—1870sind die Grundlagen dieser Theorien. Ähnlich hat die lange Friedenszeit von 1815—1875und die Vorliebe für englisch -nordamerikanische rein individualistische WirtschaftspolitikHerbert Spencer veranlaßt, neben der Vorführung zahlreicher anderer Ursachen-reihen gesellschaftlich-staatlicher Entwickelung doch zuletzt und hauptsächlich den Sinnder Geschichte im Übergang vom kriegerischen zum friedlichen Gefellschaftstypus zu er-blicken. Es ist ein Gedankengang, mit dem er an St. Simon und Comte anknüpft, demeine gewisse Wahrheit nicht abzusprechen ist. Die ältere Staats- und Wirtschafts-verfassung ist wesentlich durch die Kriegsverfassung teils entstanden, teils bedingt.Spencer hat nicht unrecht, wenn er sagt, beim kriegerischen Typus herrscht Autoritätund Unterordnung, beim friedlichen Persönliche Freiheit, beim ersteren ist das Individuumum des Ganzen willen da, beim letzteren umgekehrt das Ganze um der einzelnenwillen. Aber er vergißt hinzuzufügen, daß der friedliche Typus mit seinem Jndividua-