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die Solidarhaft wenig, bei einzelnen Instituten vielleicht niemals
praktisch geworden ist.Auf der anderen Seite fragt es
sich auch, wie soll eine solche Solidarhaft denn eigentlich realisirtwerden? Wenn ein Grundbesitzer Pfandbriefe auf seinem Gutehat und hat hinter Pfandbriefen sein Gut verschuldet, vielleichtüber den vollen Werth hinaus, so scheint in diesem Falle dieHaftung, die er übernimmt, eine illusorische zu sein.» Engel*)meint, dafs gerade die solidarische Haftung, wenn sie sich nurauf die Grundstücke erstreckt und nicht zugleich auf die Per-sonen, sehr wenig werth sei. «Denn wenn die Grundstückevollauf verschuldet sind, ist nichts mehr da, was noch mithaftenkann, und sind sie nicht vollauf verschuldet, so werden dieschlechteren postlocirten Hypotheken schwerlich mit Erfolg fürdie guten vorausstehenden haften. Die solidarische Haft derGrundstücke kann demnach kaum eine andere Wirkung, als dieallseitige möglichst rasche Verschuldung derselben bis zuräufsersten zulässigen Höhe haben. Auch werden auf eine per-sönliche Haft sich Personen, die sich fremd sind, sicher nichteinlassen, die Grundstückhaft aber ohne weitere Garantien wirddenjenigen nicht genügen, an welche man die auf die hypotherkarischen Forderungen der Genossenschaft ausgemünzten Hypo-thekar-Obligationen absetzen will.»
Wir hielten es für nothwendig, auf das Princip der Solidar-haft und das der Gegenseitigkeit etwas näher einzugehen, weilsie die Basis bildet, auf welcher sich sämmtliche Versuche undBestrebungen bewegten, die innerhalb der Jahre 1840 bis 1870gemacht wurden, den Immobiliar-Credit zu heben und zu er-weitern. Alle darauf gerichteten Anstrengungen spitzten sich zueinem Kampf des Gegenseitigkeits-Princips gegen das Actien-Princip zu, der vor 10 Jahren mit einem Siege des letzterenendete. War es die fast ängstliche Furcht vor der Freiheit derBewegungen, die man den Actien-Gesellschaften hätte gestattenmüssen, oder die Unkenntnifs von den Wirkungen der Associationdes Capitals, welche es verhinderte, dafs man es einmal mit derVergesellschaftung der Gläubiger versuchte. — Alle, die sichmit der Grund-Creditfrage beschäftigten, hielten sich mit ihren
*) Die Hypotheken - Obligationen ausgebenden Grundcredit - Institute vonDr. Engel in der Zeitschrift des Preufs. Statist. Bureaus. 15. Jahrg. S. 347 ff.