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welche auf diesem Gebiete des öffentlichen Verkehrs bereits er-kennbar zu Tage getreten sind, im Interesse des Letzteren durcheine einheitliche Gesetzgebung bezüglich der Organisation derBodencredit-Geschäfte nachhaltig abgeholfen und für die Zukunftvorgebeugt werden kann.
Bei der Behandlung der vorliegenden Frage müssen Rück-sichten auf Opportunität und Zufälligkeiten ganz bei Seite bleiben.Ob es unwahrscheinlich ist, dafs neue Pfandbrief-Anstalten inDeutschland in’s Leben treten werden, ob für die Geschäfts-führung der Anstalten die Praxis am bedeutsamsten ist, ob dieRücksicht auf den Pfandbrief-Absatz den Impuls zur möglichstvorsichtigen Leitung eines Instituts und zur Beobachtung dersolidesten Geschäftsgrundsätze gibt, das Alles kann nicht ent-scheidend sein. Der Standpunkt, den die Regierung bei der Ver-theidigung des Gesetzentwurfs und der Abweisung eines Hypo-thekenbank-Gesetzes einnimmt, ist ein einseitiger, indem sie nurvon der Sicherung der Pfandbrief-Inhaber spricht. Die Forderungeiner Hypothekenbank hat aber allgemeinere Gesichtspunkte zuwahren. Ein Hypothekenbank-Gesetz soll nämlich die Grund-credit-Institute in den Grenzen ihrer Aufgaben festhalten. Diesesollen ihre Aufgabe erfüllen, «die Befriedigung der reellenBedürfnisse des creditwiirdigen Grundbesitzes leicht, schnellund unter gleichmäfsigen Bedingungen zu vermitteln».Der creditbediirftige Grundbesitzer soll, wie es in Frankreich und Italien der Fall ist, nach Hermann Kühn, den «gesuchtenCredit erhalten unter den für alle diese Institute gleich-mäfsig normirten Bestimmungen über die Maximal-Verzinsungdes Darlehns, über die mindeste und höchste Dauer der Amor-tisation, über die zulässige Höhe der den Schuldnern zu be-rechnenden jährlichen Verwaltungskosten und sonstigen Spesen,sowie über die Füglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung der Dar-lehne und die Bedingungen der anticipirten Rückzahlung».
Wir wollen nicht alle, besonders während der Krisis er-hobenen Anklagen gegen den «wucherischen Sinn» der Ilypo-theken-Banken, welcher den Bauschwindel und den Ruin vielerGrundbesitzer herbeigeführt haben soll, wiederholen, noch sie inihrer Schärfe und Ausdehnung als gerechtfertigt ansehen. Aberdas ist unleugbar, dafs die Lasten an Zinsen und Provisionen,welche die Institute den Darleihern auferlegten und, um hohe