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Das Faustpfandrecht für Pfandbriefe und die Hypotheken-Banken / von Julius Basch
Entstehung
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Dividenden für das Actiencapital zu erzielen, auferlegen mufsten,die Darleiher durch ihre Schwere bedrückten, noch mehr aber,weil eine Vorberechnung und ein Ueberschlag der Lasten beider Willktirlichkeit ihrer Festsetzung seitens der Banken garnicht möglich war. Mit der Höhe der Verzinsung und Belastungwächst aber regelmäfsig das Risico, dies gilt vom Immobiliar-Credit so gut wie vom Personal-Credit. Daher war die Qualitätder beliehenen Grundstücke und die Bonität ihrer Eigenthiimerder Art, dafs Subhastationen nicht ausbleiben konnten.

Bei so geartetem Immobiliar-Credit kann aber auch dieso wichtige Bedingung für den den Banken gewährten Credit ,nämlich die volle Sicherheit der Anleihen, hier der emittirtenHypothekenbriefe, nicht erfüllt werden. Die Pfandbrief-Inhaberhaben den Anspruch, nicht nur Faustpfänder, wie es das Gesetzbeabsichtigt, zu erhalten, sondern auch vollwerthige, damitnicht, wenn es zur Geltendmachung des ihnen gewährten Vor-rechts kommt, die Objecte desselben sich wohl als vorhanden,aber nicht als zur vollen Befriedigung der Pfandbrief-Inhaberausreichend erweisen.

Die Reichsregierung behauptet nun in den Motiven zu demoben erwähnten Gesetzentwurf: «Die Statuten aller Hypotheken-Banken verbürgen ein entsprechendes Mafs thatsächlicher Sicher-heit.» «Im Gegentheil,» heilst es im Geschäftsbericht der Anhalt.Dess. Landesbank von 1878, «sind insbesondere die statutarischenBestimmungen einer Anzahl Deutscher Hypothekenbanken überWerthsschätzung und Werthsermittlung der zu beleihen-den Grundstücke, über Beleihungsfähigkeit, über Be-leihungsgrenzen derartige, dafs mit Hülfe dieser BestimmungenBeleihungen ermöglicht werden und ermöglicht worden sind,welche den Inhabern der in Verfolg solcher Beleihungen zuemittirenden und emittirten Pfandbriefe diejenige Sicherheit nichtgewähren und nicht gewähren können, welche sie zu besitzenglauben.»

Die Reichsregierung legt grofses Gewicht auf das Auf-sichtsrecht, welches ihr gestattet, Uebergrififen entgegenzutreten.Hat nun in der That dieses Aufsichtsrecht eine Reihe von Un-regelmäfsigkeiten verhindert, die in später Stunde die Regierungzur Anwendung ihres Rechts drängten? Die Motive sagen:«Ueberall sind die (Hypotheken-) Banken der Controle der