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Die wirthschaftliche Krisis / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
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Wege, dringt Niemand in das Labyrinth der Erscheinungen ein, auswelchen sich eine sogenannte Krisis zusammensetzt. Ueberhaupterschliesst die Routine desGeldverdienens keineswegs die Einsichtin die Natur der wirtschaftlichen Vorgänge, wie das Vorurteil sooft unterstellt. Aus dem Banquierstand z. B. ist fast noch nie ein be-deutender Volkswirt hervorgegangen. Nichts ist überhaupt gefähr-licher, als die Ziele der Privatwirtschaft ohne Weiteres mit denender Volkswirtschaft zu identifiziren. Dort istGeld verdienen, hierdieErzeugung wirtschaftlicher Werte die Losung, und so oftbeides zusammenfällt, so oft geht es auch auseinander. Es fälltzusammen beim Geld, welches durch Arbeit, es fällt auseinanderbeim Geld, welches durch Spiel verdient wird.. Zwei Arbeiter, dieihre Erzeugnisse austauschen, werden Beide reicher; bei den Spielernverliert der eine stets so viel, als der andere gewinnt. Dort sum-miren sich die Einzelgewinne zum Gesammtreichthum der Nation,hier heben sie sich gegenseitig auf. Zwei Spieler zusammen ge-nommen sind wirtschaftlich nicht mehr wert, als Ein Mtissiggänger,und dessen Werth ist gleich Null. Nennen wir nun Arbeiter einenJeden, der direct oder in direct, mit Kopf oder Hand, im Dienst derLandwirtschaft oder Industrie, des Handels oder Verkehrs, und nichtminder im Dienste der Wissenschaft oder des Staates, das Gute undNützliche fördert, so ist glücklicherweise deren Zahl in den civi-lisirten Ländern die weit überwiegende, sowie die Zahl derer, welchesich mit der Gesellschaft im Kriegszustände befinden, der Diebe, Ver-brecher etc., täglich kleiner wird. Allein gleichzeitig sind aus derfortschreitenden Ausbildung des Rechtsstaates Institutionen hervorge-wachsen, welche, so überwiegend wohlthätig und nützlich sie an sichsind, dennoch dem Missbrauch ein weites Feld geöffnet haben. Wirmöchten die Gesammtheit dieser Einrichtungen als fortschreitendeMobilisirung der Werthe bezeichnen; Schulden oder Vermögenin ideelle Theile zu zerlegen und möglichst ohne Kosten oder hem-mende Formen auf andere zu übertragen, dies ist ihre practischeTendenz. Die Erweiterungen des Wechselrechts, die freisinnigen Be-stimmungen der Gewerbeordnung, die Mobilisirung des Bergwerk-vermögens, die neue Hypothekenordnung mit der erleichterten Thei-lung und Uebertragung fundirter Schulden, die Ausdehnung der Noten-emissionen, vor allem aber die neue Actiengesetzgebung, mit derBeseitigung des staatlichen Conzessionswesens und aller die Creirungund Uebertragung von Actien oder Obligationen beschränkenden Be-stimmungen, diese und andere staatliche Maassregeln ähnlicher