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Die wirthschaftliche Krisis / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
Seite
110
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das Depositen-, Conto-Corrent und Checkgeschäft, nach Art derschottischen Banken, im Reich entwickeln wollte. Nur eine grosse,mit vollster Autorität dastehende Centralbank vermag mit Erfolg diesehöchst nützlichen und wirthschaftlichen Institutionen hei uns einzu-bürgern. Einen kleinen Anlauf, dass die Reichsbank in ähnlicherRichtung thätig sein will, erkennen wir zwar in dem jüngst ver-öffentlichten Circular wegen des Giroverkehrs. Abgesehen von derbüreaukratischen Idee obligatorischer Giroconten, liegtliierein einKeim des Fortschritts, der indess nur durch die Ausdehnung derverzinslichen Depositen, in Verbindung mit dem Checksystem (derGiroverkehr hat nur untergeordnete Wichtigkeit für die Gesammtheit)zu Bedeutung gelangen kann, und auch dies erst nach Wegräumungobenerwähnter Restriktionen etc. und gleichzeitiger Verminderung derNoten. Es wäre mehr als traurig, w T enn die Reichsbank die noto-rische und offen ausgesprochene Abneigung der Preussischen Bank gegen die Privatdepositen geerbt hätte, während wir in allem Uebri-gen nur wünschen können, dass deren solide Geschäftstraditionen indie Reichsbank übergehen möchten. Vollständige Trennung des De-positen- und Notengeschäfts (auch nicht die bedenkliche Verbindung,wie zwischen dem englischen Issue und Banking Department) müssteübrigens die Vorbedingung einer solchen Reform sein, um nicht diehaaren Depositenkapitalien wieder zur Grundlage vermehrter Ausgabevon Noten zu machen.

Wenn das Gesetz vom 14. März überhaupt auf klar erkanntenPrinzipien bezüglich der fundamentalen Schädlichkeit oder Nützlich-keit der Noten beruhte, so hätte es auch als Uebergangsmaassregelden Weg zu dem als richtig erkannten Endziel ebnen müssen. Un-serer Ansicht nach kann dieses Endziel nur die metallisch voll-gedeckte Note, und der Weg dahin nur der sein, dass manallmählig, und ohne Erschütterung bestehender Creditver-hältnisse, den Depositen- und Checkverkehr an Stelle derungedeckten Note einbtirgert, folglich, mit Ausdehnung desDepositenverkehrs, die ungedeckten Notenemissionen entsprechendeinschränkt *). Zu Anfang würden w T ir in den Restriktionen nichtso weit gegangen sein, als das Gesetz; allein für seinen Verlaufhätten sie weit stärker in Aussicht genommen werden müssen undkönnen. Hoffentlich aber sollen wir in dieser künstlich zusammen-

*) In London allein, betragen die Depositenkapitalien durchschnittlichdas fünf- bis sechsfache der in ganz Gross-Britannien umlaufenden unge-deckten Noten.