Gesellschaften verbleiben. Da keine solid geleitete Gesell-schaft sich mit der gesetzlich vorgeschriebenen Reserve-stellung auch nur annähernd begnügt, so scheint die An-rechnung eines Viertels des veranlagten Einkommens derjuristischen Personen nicht zu hoch. Das gibt für 1912bei einem veranlagten Einkommen der juristischen Personenvon 890 Millionen Mark einen weiteren Zuschlag von rund220 Millionen Mark.
Für Preussen allein lässt sich also unter Berücksichti-gung dieser Zuschläge das Gesamteinkommen der Privatenauf rund 24 Milliarden Mark beziffern. Bei einer Bevölke-rung von etwas über 40 Millionen Einwohnern ist das eindurchschnittliches Einkommen von nahezu 600 Mark proKopf. Eine Durchprüfung der Ergebnisse der Veranlagungin den übrigen Staaten mit einem geeigneten Einkommen-steuersystem ergibt, dass dieser Durchschnittssatz für dasganze Reichsgebiet ein ungefähr zutreffendes Mittel bildendürfte. In Sachsen liegt der Durchschnitt eher etwas höher,in Württemberg und Baden etwas niedriger, in den Hansa-städten, wo der Durchschnitt nahe an 1000 Mark heran-kommt, beträchtlich höher, in den verhältnismässig armenThüringischen Staaten beträchtlich niedriger.
Der preussische Durchschnitt ergibt in seiner Anwen-dung auf das Reich mit seiner Einwohnerzahl von etwa66 Millionen eine Summe der privaten Einkommen von39 bis 40 Milliarden Mark. Den privaten Einkommen hinzu-zuschlagen ist aber das von keiner Steuer erfasste, sehr er-hebliche Einkommen der öffentlichen Korporationen, ins-besondere die aus solchen Quellen stammenden Einnahmender grossen Bundesstaaten und des Reichs, natürlich ab-züglich der persönlichen und sächlichen Ausgaben dieserBetriebe; die sächlichen Ausgaben sind jedoch nur insoweit