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von 5,2 Milliarden Mark jährlich verbleibt. Die ausser-ordentlichen Ausgaben des Reichs und der Einzelstaatensollen ausser Betracht bleiben, da sie zum grössten Teildas öffentliche Vermögen vermehren helfen, also nicht alsVerbrauch im eigentlichen Sinne anzusehen sind. Zu denstaatlichen Ausgaben kommen die Ausgaben der kommunalenund sonstigen öffentlichen Körperschaften, die mit 2 Mil-liarden Mark kaum zu hoch veranschlagt sind. Die Ge-samtheit des öffentlichen Verbrauchs würde sich mithin aufetwas über 7 Milliarden Mark, also auf etwa ein Sechsteldes jährlichen Volkseinkommens, stellen. Dabei sind dieLeistungen für die Arbeiterversicherung, deren Einnahmenjetzt den Betrag von einer Milliarde Mark im Jahr über-schritten haben und damit die gesamten ordentlichen Aus-gaben für das Landheer und die Marine übertreffen, nichteingerechnet, da diese Leistungen zum Teil der Vermögens-ansammlung der Versicherungsanstalten dienen, zum andernTeil, soweit sie zu Entschädigungen verwendet werden, bei denRentenbeziehern wieder als Einkommen in Erscheinung treten.Lediglich die Verwaltungskosten im Betrag von etwa 80 Mil-lionen Mark wären dem öffentlichen Verbrauch zuzuschlagen.
Der Verbrauch der Privaten lässt sich statistisch nichterfassen. Dagegen gibt es einige Anhaltspunkte für den-jenigen Betrag, der als nicht verausgabt dem Volksvermögenzuwächst.
Der Zuwachs des Volksvermögens tritt unmittelbarin Erscheinung in den Ziffern der Emission von neuenWertpapieren, in der Statistik der Bankdepositen, in derEntwicklung der Einlagen bei Sparkassen und Genossen-schaften.
Die Emissionen von neuen Börsenwerten auf dendeutschen Märkten im letzten Vierteljahrhundert zeigt dienebenstehende Aufstellung.