Z. Geschlecht. §.147. ?49
In manchen Sprachlehren findet man nochmehrere Regeln für da6 männliche Geschlecht, z.B.die Nahmen der Thiere, Berge, Krauter, Bäume,Metalle, Blumen, Früchte, Flüsse, u. s. f. Alleinsie sind nichts weniger als allgemein, und der Aus-nahmen sind immer eben so viel, als der Fälle, wel-che unter die Regel passen.
§. 147. leidlichen Geschlechts hingegen Für das
sind: weibliche
1. Alle eigene Nahmen weiblicher Personen, und GcMch^'alle Gattungöncihmen weiblicher Verhältnisse, Ver-richtungen und Stände, folglich auch alle abgelei-tete auf i,m: die Frau, Braur, Mmrer, Toch-ter , Vase, Schwester, Muhme, Magd, Fürsstinn, Gräfinn, Dichterinn. Ausgenommen
sind das XVeib, dcis Mensch im verächtlichenVerstände, alle Verkleinerungswörter, Mädchen,Fräulein, Mütterchen, und um der Zusammen-setzung willen auch das Frauenzimmer, die ver-ächtlichen das N?eibe«bild und TVeibesstück,und das veraltete das Gemahl.
2. Alle abgeleitete auf ey, heir, keit und schafr:die Tändeley, Bäckerey, Sicherheit, Freyheit,Seligkeit, Erbschaft, Freundschaft. Es ver-stehet sich von selbst, daß diejenigen Wörter, in wel-chen eine dieser Sylben zur Wurzel gehöret, nichtmit unter der Regel begriffen seyn können, wie Ey,Geschrey, der Brey, der Schaft.
Alle abgeleitete auf nng: die XValdung,Feldung, Holzung, Befriedigung, Begünsti-gung , Gründung. Ausgenommen ist der Hör-nung, wo aber ung für ing stehet. Der Sprunggehöret nicht hierher, weil die Endung hier zurWurzel gehöret.
4. Die