6ig i. Th. 2. Abschn. 5. Kap.
jaut?. Der Nominativ, ?tccusariv und Vocativdes wsiblichen Singulars und der Nominativ undAccusativ des ganzen Plurals haben keine eigeneBiegungssylbe, sondern diese schmilzt hier mit derCoucretionSsylbe zusammen.Fort- §. 295. Der zweyte hierher gehörige Grundsatz
setzimg. jst die^ vollständige Biegung muß bey einem Sub-stantive, wenn es Bestimmungswörter vor sich hat,nothwendig einmahl, aber auch nicht mehr als ein-mahl, bezeichnet werden. Hat daher ein Substan-tiv nur ein einiges Bestimmungswort, so muß die-ses die vollständigen Declinationslame an sich neh-men; sind deren mehrere, so bekommt eigentlich nureines, und gemeiniglich das erste, diese vollständigenDeclinationslaute, und die übrigen werden nach dervierten Declination der Substantive gebeuget, wel-che kein Geschlecht, sondern nur überhaupt die Ca-sus obliquos, durch die allgemeine Sylbe en oder nausdruckt. Einige dieser Bestimmungswörter, wel-che nie oder doch nur selten andere vor sich leiden,wie z.B. der, ein, aller, mancher, und einigePronomina, sind daher auf immer mit diesen voll-ständigen Declinationslauten verbunden, und kön-nen nie anders gebeuget werden, dagegen diejenigen,welche andere vor sich leiden, beyder Declinationenfähig sind, sowohl der vollständigen, als auch dermangelhaftem, welches eigentlich die vierte Decli-nation der Substantive ist.
Dieß ist der Grundsaß, welcher die Deutschenbey der Einrichtung der Declination der Bestim-mungswörter des Substantives dunkel geleitet hat;allein, weil sie ihn nur dunkel empfanden, so ver-kannten sie ihn in manchen einzelen Fällen, und da-her entstanden die Ausnahmen, deren es auch hiergibt. So machen, z. B. von der Nothwendigkeit,
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