Von dem Beyworte. §.317. 647
nannt werden, und solche, welche einen concrescicr-ten Umstand andeuten. Die ersten theilen sich wie-der in zwey Arten, indem sie die conrrescierte Be-schaffenheit entweder ohne allen Nebengriff, odermit dem Nebenbegriffe der Zeit darstellen; die letz-tern heissen parricipia. Die zu Adjectiven con-crescierten Umstandswörter theilen sich wieder in dieAdjective des Orts, der Zeit und der Art und Weise,und in die Adjective der Zahl. Hier ist alles ineiner Tabelle.
Das Adjectiv stellet das unselbständige Man-nigfaltige dem Substantive als einverleibt dar.Dieses Mannigfaltige ist:
1. Eine Beschaffenheit, und zwar,
(1) Ohne allen Nebenbegriff, das Adjectivim engsten Verstände.
(2) Mit dem Nebenbegriffe der Zeit, dasParticipium.
2. Ein Umstand. Ein ohne allen weitern Um-
schweiff concrescierter Umstand gibt denArtikel, das Zahlwort und das Pronomen;aber kein Adjectiv. Soll der Umstand alseine Eigenschaft bezeichnet, folglich dasUmstandswort zu einem Adjective erhöhetwerden, so geschiehet solches entweder:
(1) Durch eigene Ableitungssylben, wie beyden Ordnungszahlen.
(2) Oder durch vorher gegangene Erhebungdes Umstandswortes in ein Adverbium undnachmahlige Concretion desselben: mahl,das Umstandswort, mahlig, das Adver-bium, der oftmahlige Oesuch, das Ad-jectiv. Auf diese Art lassen sich viele Um-standswörter der Zeit, des Orts und der
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