Teil eines Werkes 
Bd. 1 (1782)
Entstehung
Seite
807
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Von dem Verbo. §.425. gO7

e^cbl'ii: du siehest, er sieh-c oder sieht; Imp. sah, (ioui.ft-h^; Part, gesehen; Imp. siel) oder siehe.

^ Stocken: stickst, stickt; Imp. stak, stäke; Part, ge-stecken; Jmper. stick. So gehet dieses Verbum »och in vie-len gemeiueu Mundarten, dangen es iin 5?ochdculschen nie an-ders als regulär gebeugec wird.

Treten: du trittst, er rr-irr; Imp-rrac, Cenj. rräre;Part, getreten; 2">per. cvirr.

Vergessen: du vergissest, cr vergißt; Imp. vergaß,Couj. vergäße; Partie, vergessen; Jmper. vergiß.

Zweyte Classe.

Da6 Imperfectum uitd Participium gleich laiKtend.

Erste ^lrt/Heinrici: der Infinitiv ei, dasImperfcct und Participium ic oder i; alles übrigegehst regulär. Das Imperfect ist bald geschärft,bald gedehnt.

Befleisse!,: Imp. befliß; Partie, beflissen. Das davonabgeleitete bcflcissigen gehet regulär.

Deisse»: Imp. biß; Partie, gebissen.

^ Verleiden, das ?!eutruin: Imp. bcklieb; Partie, be-lieben. Gehet jetzt regulär, nur daß daS irreguläre Particix.t»ch hin und wieder gebraucht wird.

^leihen: Imp. blieb; Part, geblieben.

Erbleichen: Imp. erblich; Part, erblichen. Bleichen,das Aciivum, gehet regulär.

"G.'dechen: Imp- gedieh; Partie, gediehen. Auch schonhäufig regulär.

Gleichen: Imp. glich; Partie, geglichen. Luther brauchteS regulär; indessen ist im Hochdeutschen doch die irreguläreForm noch am gangbarsten. Abgleichen hingegen gehet völligregulär.

-^Gleissen: Imp. gliß; Part, geglissen. Gehet im Hoch-deutschen vollkommen regulär.

"chlcncn: Imp. glur; Partie, geglirre». Auch schon hän-sig regulär, so wie begleiten und leite» nie anders als regulärSchlüget werde».

Eee 4 Greiffen: