Ausgabe 
14 (5.2.1854) 6
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letzgebnng, welche (Verordnung vom 13. April 1853 § 4) die väterliche Bestimmungüber die konfessionelle Erziehung ver Kinder nur bis zu dem vierzehnten Lebensjahremaßgebend seyn läßt, berechtigte ihn zu diesem Verlangen.

Die Prinzessin Mutter, welche in der letzten Zcit mit ihren Kindern auf ihremWiMvcnsitze zu Offenbach wohnte, benachrichtigte hievou den Oheim und Mitvormund,worauf dieser die Einschreituug des Obergerichtes zu Fulda als obervormundschaftlicheBehörde veranlaßte,

Darauf hin entzog daS Obergericht der Mutter das ihr gesetzlich und ehevcr-tragsgemaß zustehende Erzichuugsrccht, und «ab derselben aus, binnen acht Tagen bei100 Thalern Strafe den Prinzen an den Oheim auszuliefern. Dieselbe reichte als-bald Beschwerde gegen diese Verfügung beim Oberappellaiiousgericht ein. Ihrer Be-schwerde wurde indessen die SuSvensivkraft versagt und die Strafandrohung ans 500,dann 1000, zuletzt auf 1500 Thaler gesteigert. Unter solchen Umständen konnte dieböhere Emfchcidung nicht abgewartet werden, und die Mutter ließ, nach Znrathe-ziehuug der geistlichen Obrigkeit, ihren Sohn dem Fürsten provisorisch zuführen.

Dem Prinzen wurde (wie dieD. Vh/' berichtet) auf obervormundschaftlicheAnordnuug in seinem neuen Wohnorte der Besuch des katholischen Gottesdienstesuntersagt, und zwar unter der von seinem Onkel und Vormund, dem Fürsten , aus-gesprochenen Drohung, daß er ihn mit Gewalt daran hindern und, wie der ersteBeamte des Fürsten hinzufügte, mit Geusvarmen aus der Kirche holen lassen werde.Er war daher schon zwei Monate nicht in der Kirche gewesen, nachdem er einigemalvergeblich versucht halte, seine Forderung durchzusetzen. Am heiligen Christabend nunbenutzte er einen unbewachten Augenblick, auö dem Schlosse zu entweichen, indem erdie schriftliche Erklärung zurückließ, daß er am Tage dir Geburt unseres Herrn demheiligen Meßopfer beiwohnen wolle. Er begab sich in der Nacht nach Offenbach zuMutler uud Schwestern. Ich frage, ob. irgend ein Mensch, dcr auch nur entferntnachzncmpfindeu versteht, was unter diesen Verhältnissen in der Seele eines lebhaftenuud gemüthvolleu Jünglings vorgehen mußte, ihm daraus einen Vorwurf machenkann? Er ist von Mutter und 'Schwestern um seines religiösen Glaubens willengewaltsam gelrennt, er ist zwei Monate hindurch ohne jede kirchliche Hilfe geblieben,nicht einmal ist ihm vergönnt gewesen, den heiligen Segen zu empfangen oder in derGegenwart d?S' allerhciligsten SacramenteS zu beteu Der heilige Christtag kommtheran, der Tag, wo in allen Gotteshäusern der ganzen katholischen Welt die GeburtdeS Heilands mit helliger Andacht gefeiert wird; er hat die feste Ueberzeiigung, daß,wenn Recht und Gesetz gälte», er mit Mutter uud Schwestern gemeinsam diesenTag znr Ehre Gottcö verleben würde. Was soll er jetzt thun? Soll er den liebenGott oder soll er die provisorische Verfügung des OvergerichteS zu Fulda höherrespectiren?

Daß die ob>r>'orm!!ndschaftliche Behörde zu Fnlda ihren Anordnungen Respectzu verschaffen such', finde ich eben so begreiflich, wie daß dem jnngm Prinzen derliebe Gott mehr gilt, als die Anordnungen deS Fmvaischen Obergerichts; aber daßein ans verständigen Männern bestehendes Collegium durch seinen obervormundschaft-lichen Fanatismus ganz über die Schranken besonnener Mäßigung hinanSgeiriebenwerden könne, daS war mir bis dahin in riraxi nicht vorgekommen. Hör>n Sie. DieFran Prinzessin erklärte sich gleich nach der Ankunft deö Prinzen auf gescheheneAnfrage bereit, ihn nach Birstein zurückgehen zu lassen; dcr Prinz selbst hat niemalsetwas Anderes gewollt, als nach den Feiertagen zurückgehen. Aber die gekränkteWürde der vbervormuiwschaftlichen Behörde findet keine SatiSfaciim darin, daßeine einfache und naiürliche Begebenheit auf eine den Verhältnissen entsprechende, ebenso einfache Weise beendigt werde. Nein, sie requirüt das großherzogliche Landgerichtin Offenbdch, den jungen Prinzen polizeilich nach Birstein trcmsportiren zu lassen.Zugleich wird das kurfürstliche Amtsgericht in Birstein committirt, die sämmtlichenBriefe des Prinzen um Beschlag zu belegen, um so dem jesuitlichen Complotc auf dieSpur zu kommen, und verschiedene Personen in Birstein über ihre Mitwissenschaft an