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Darum nachdem in der Congregaiion der ehrwürdigen zc, Cardinäle , welche mitder Sorge für die heiligen Riten betraut sind, über die Tugenden der ehrwürdigenGermana die genauesten Untersuchungen gepflogen worden waren, haben Wir, nachinnigstem Gebete zn Gott , durch Decret vom 36. Mai 1850 die Richtigkeit ihrerTugenden im heroischen Grade publicirt. Hierauf wurden die Prüfungen der vierWunder, welche Gott auf ihre Fürbitte gewirkt haben sollte, in derselben Congregationbegonnen, und da diese Wunder nach der strengsten Prüfung sowohl durch die Bittender Consultoren als durch die Entscheidungen der Cardinale bestätigt worden, so habenWir, nach vorheriger Anrufung des Vaters deS LichteS um Hilfe und Beistand, am5. Mai v. IS. daS Decret über die Aechtheit eben dieser Wunder erlassen. Wirhaben, waS allein noch übrig war, am 31. Mai dieselbe Congregation der Cardinälcbei uns, wie üblich, versammelt, und sie hat auf die vorgetragenen Bitten der Con-sultoren einstimmig erklärt, eS könnten mit Sicherheit, wenn es Uns gutdüuke, derehrwürdigen Dienerin Gottes die Ehren der Seligen mit allen Judnltcn zugesprochenwerden, bis zu ihrer feierlichen Kauom'sation, Wir also, bewozeu durch die Bittenaller Bischöfe Frankreichs und der gesammten Welt- und Ordensgeistlichkeit, ertheilennach dem Beirathe der Bäter der Congregation der Riten anS unserer apostolischenAutorität durch diese gegenwärtige Urkunde die Vollmacht, daß die ehrwürdige DienerinGotteS, Germana Cousin , mit dem Namen der „Seligen" genannt und ihr Leib oderihre Reliquien zur öffentlichen Verehrung ausgestellt (aber nicht bei öffentlichen Pro-cessionen mitgetragen) werden. Uebcrdieß gestatten wir, daß jährlich von ihr daS Of-ficium und die Messe cl«z Lnmmunk; Virgmum mit besonderer von unS gutgeheißenerOralion uach den Rubriken des römischen Breviers und Meßbuches gebetet werde.Dieß gestatten Wir jedoch nur für Pibrac und die Diocese Toulouse auf den 15. Junifür alle Gläubige, welche die kauonischen Tagzciten zn beten verpflichtet sind, undbetreffs der Messe auch für alle Priester, welche zu den Kirchen, in denen eben dasFest gefeiert wird, kommen. Endlich erlauben Wir, daß innerhalb eines JahreS, vongegenwärtigem Erlaß an gerechnet, die erste Feier der Seligsprechung der genanntenDienerin GotieS in den Kirchen der Diöcese Toulouse eum oslicio et Älisss äu^Iioisnmjoris ritu gefeiert werde; und zwar soll dieses an einem von den Ordinarien zubestimmenden Tage und nachdem diese Feier in der Kirche des Vaticcm vollendet seynwird, geschehen ic.
Gegeben zu Rom bei St. Peter unter dem Fischerringe am 1. Juli 1853.Unseres PontificatS im achten Jahre.
der berühmte Staats-Secretär des großen Gregor XVI. , Bischof von Porto, SantaRufina und Civita Vecchia , Subdecau des heiligen ColleginmS, Secretär für diepäpstlichen Breven, Groß-Prior deS Maltheser-Ordens zu Rom , Großkanzler derpäpstlichen Ritterorden, Präsecr der heiligen Congregation der Riten, der daS Lichtder Welt zu Genua am 16. Mai 1776 erblickte, ist am 12. Mai Morgenssieben Uhr einem Schlaganfalle erlegen, hat also das hohe Alter von achtuudsiebzigJahren weniger vier Tagen erreicht. Seit mehreren Monaten, schreibt das UniverS,gab sein Gesundheitszustand zu lebhasten Besorgnissen Anlaß und schon lauge gestatteteihm seine Gebrechlichkeit fast nicht mehr, sich seinen Geschäften zu widmen. Manhatte gehofft, daß eine Reise nach Porto, dem suburblkarischen BiSthum, mit dem erbekleidet war, ihm Erleichterung verschaffen würde. Im Gegentheil, gerade da wolltedie Vorsehung ihm die letzte Heimsuchuug bereiten. Die Anzeichen deS drohendenSchlaganfall6 überraschten ihn daselbst, er mußte am 10. nach Rom zurückgebrachtwerden, um hier am 12. um sieben Uhr Morgens im Palast der Consulta beimQuirinal sein unsterbliches Theil Gott zurückzugeben. Es ist eine eigene Fügung,daß sein Tod mit der Seligsprechung der Gmnaine Cousin, des französischen Hirten-