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Ans der neuesten Schrift des Bischofes von Mainz .
Zur Widerlegung der banalen Vorwürfe, welche man den Bischofender Oberrheinischen Kirchenprovinz zu machen pflegt, sagt der hochwürdigste Bi-schof von Mainz in der unsern Lesern bekannten Schrift:
„HoheitSrechte, Souveränetätsrechte sind an sich ohne Zweifel heilig.- Siegehören zu Gottes Ordnung und sind daher von Gott . Jene undefinirbarcn, schran-kenlosen, ungeschichtlichcn, unveräußerlichen Hoheitsrechte aber stehen ganz auf dersel-ben Linie mit den undefinirbaren, schrankenlosen, ungeschichtlichen, unveräußerlichenMenschenrechten. Sie sind die Zerrbilder einer erhabenen Wahrheit und geboren ansdemselben Grunde des Absolutismus . Ihnen gegenüber muß die Kirche sichentweder zerstören lassen, oder einen Kampf ans Leben und Todbeginnen. Die Kirche ist ein lebendiger Organismus, ein Körper, der, waS seineGlieder anbelangt, Gutes und Böses, Gesundes und Krankes, Keime deS TodeSund deS Lebens in sich trägt. Sie ist ja hienicden nicht die triumphireude, sonderndie kämpfende Kirche, die eben den Tod überwinden soll. Das Böse, der Tod kommtihr von ihren Gliedern und der Sünde, das Gute, das Leben von ihrem Haupte, JesuSChristus und seiner Gnade. Der Feind säet fort und fort Unkraut unter d?n gutenSamen auf dem Acker der Kirche. Wenn nun die Kirche frei ist, so werden dieHeilkräfte in ihr, die Kraft und Gnade Gottes, immer den Tod überwinden. Wennaber, wie wir eS gesehen haben, eine weltliche Gewalt, unter dem Vorgeben derWahrnng unveräußerlicher Hoheitsrechte, in diesen Organismus der Kirche eingreift,wenn sie die Elemente der Zerstörung, die Kräfte der Empörung schützt, hegt undpflegt, wenn sie dagegen die Heilkräfte in der Kirche zurückdrängt, ihren Organismuszerstört, die bischöfliche Gewalt entwürdigt, so muß die Kirche, da wo Solches anihr geschieht, entweder endlich absterben, oder sie muß diese Fesseln von sich werfen.Das aber war die Lage der Kirche seit fünfzig Jahren in vielen deutschen Ländern,vor Allem aber, bis zum äußersten Ertrem, in dem Erzbisthum Freiburg , als dieB-schöse in der Oberrheinischen Kirchenprovinz im Vereine mit ihrem Metropoliten, demHerrn Erzbischof von Freiburg , in der Denkschrift vom Jahre 1851 diejenigen Rechtezurückforderte», die der Episkopat von ganz Deutschland im Jahre 1848 in Würzbnrgals die Rechte der Kirche bezeichnet, und die inzwischen die beiden größten Staate»Deutschlands der Kirche bereits bewilligt hatten. Als diese Rechte aber den Bischöfenin dee Oberrheinischen Kirchenprovinz verweigert wurden, blieb denselben kein andererWeg, als die bezeichnete Alternative: entweder die Kirche in den Theilen, über diesie als Hirten gesetzt sind, langsam absterben zu lassen, oder aber ihre Hirtenrechtefactisch auszuüben. Die Wahl konnte nicht zweifelhaft seyn, wenn sie keine Mieth-linge ihrer Heerden werden wollten. Mag daher der Lügengeist fortfahren, unS Ein-griffe in LandeShoheitsrechtc vorzuwerfen, der Geist der Wahrheit wird über unSnuschelten. Dieser Kampf ist ein Kampf um das Daseyn der Kirche, eine Abwehrvon Eingriffen, die endlich die Kirche zu Grunde richten müssen, dieser Kampf ist involler Wahrheit eine Nothwehr, und kein Eingriff in die Rechte des Lan-desherrn.
Man hat zwar aus diesem factischen Ausüben unserer Rechte und der Erklärung,daß wir fortan Gott mehr gehorchen müßten, als den Menschen, den Bischöfen einenVorwurf machen wollen, und zwar nicht nur von der Seite, die jede Wahrheit undEhrlichkeit mit Füßen tritt, wenn sie gegen die Kirche kämpft, sondern auch von jener,die sich einer überaus positiven CKristlichkeit rühmt.
Man hat unö Heftigkeit, Uebereilung, Ungestüm vorgeworfen, unS auf den Wegder Bitten und der Geduld hingewiesen, ohne zu bedenken, daß die Kirche seit fünfzigJahren geduldet und gebeten hat.
Man hat uns mit demselben Munde, in vollem Widerspruch höhnisch gefragt,warum jetzt DaS unser Gewissen beschwere, waS wir fünfzig Jahre ertragen, ohnezu bedenken, daß die Kirche nicht aufgehört hat zu protestiren und zu bitten, daß sie