Ausgabe 
14 (23.7.1854) 30
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noch das heilige Sacrament der Firmung erhalten hatten, setzten Se. fürstbischöflicheGnaden Ihre Weiterreise nach BreSlau fort.

Gründung einer orientalisch-christlichen Gesellschaft.

Rom, 29. Juni. ES steht hier in Rom , unter der Aegide deS PapsteS undden Auspicien der heiligen Congregation cls propgMircis iiele die Gründung einerorientalisch-christlichen Gesellschaft nahe bevor. Stifter derselben soll ein griechischerUnterthan der ottomanischen Pforte, Jakob Pitzipios auS Scio, seyn, ein Mann vonfeinem Verstände und tiefen Kenntnissen in Bezug auf die Geschichte der griechisch-byzantinischen Nation und der unseligen Trennung vom Mittelpunct der religiösenEinheit, Schon seit vielen Jahren stimmte er aus fester Ueberzeugung der katholi-schen Lehre bei, und war mit Mund und Herz ein tüchtiger Versechter deS Grund-satzes von der Oberhoheit dcö heiligen Vaters; da er aber an die Spitze der gedach-ten Gesellschaft treten soll, so hat er dieser Tage die von Photius eingeführten undvon CerulariuS wieder aufgewärmte» Irrthümer in die Hände des Präfccten derPropaganda, Cardinal Franzoni, förmlich abgeschworen, und ist mit Frenden in denSchooß der römischen Kirche aufgenommen worden. Der Zweck der orientalisch-christ-lichen Gesellschaft ist, wie leicht zu begreifen, die Wiedervereinigung der orientalischenKirche aller Rilen.und Nationen mit der katholischen und apostolischen Kirche zuRom , ohne irgend eine Veränderung oder Umgestaltung derjenigen nationalen Riten,die sich auf das Ansehen der Tradition wie auf die Genehmigung durch die höchsteGewalt deS sichtbaren Oberhauptes der ganzen Kirche stützen. Die Gesellschaft gehtvon dem Grundsätze aus: der Beschluß über die Wiedervereinigung der Griechen mitden Lateinern, von hh. allgemeinen Concil von Florenz am 5. Juli 1439 erlassenund vom Papst Eugen IV. , von Johann PalciologuS, Kaiser von Constantinopel:c,,so wie von den versammelten Vätern des Orients und Occidents bestätigt, bestehenoch heute in voller Kraft und Geltung bei der griechischen Kirche, in so fern ervon eben dieser Kirche niemals amtlich und feierlich entkräftet oder aufgehoben wor-den; die Wiedervereinigung besteht demnach zu Recht und daö Bestreben der Gesell-schaft zielt dahin, sie sactisch in Vollzug zu bringen. Ihre Mittel zur Erreichungunter Gottes Beistände eines so hochwichtigen Ziels werden folgende seyn:

l) unter den Griechen die Kenntniß der Verhandlungen und ganz besonders deSEndbeschlusses der Florentinischen Kirchenversammlung zu verbreiten uud populär zumachen; 2) den Giundsatz öffentlich auszusprechen und gleichermaßen zu verbreite",daß die Wiedervereinigung nie widerrufen worden und folglich von Rechtswegen involler Kraft fortbesteht; 3) verschiedene Schriften herauszugeben, die in schlichter,Jedem verständlicher Form über Grundlage, Motive und Vortheile der Wiedervereini-gung belehren; 4) um zu diesem Behufe sich auch der TageSblätter zu bedienen; 5) über-all, wo es der Zweck der Gesellschaft erheischt, Localvereine und Agenten einzusetzen,die unter Leitung des zu Rom sitzenden Centralraths das heilige Unternehmen zu för-dern haben. Die Gesellschaft würde nicht abgeneigt seyn, je nach den Umständenauch diplomatische Mittel anzuwenden; denn obschon sie nur einen geistig-religiösenZweck anstrebt, so ist dieser Zweck seinem Wesen nach doch auch politisch und materiell,indem er daraus gerichtet ist, die überaus wichtige Frage vom russischen Patronatüber die der hohen Pforte politisch unterworfenen schismatischen Griechen zu lösen,oder richtiger gesprochen, zu beseitigen, in so fern durch den beabsichtigten Eintrittdieser Griechen in die römische Kirche Zweck und Gegenstand der russischen Schutz-Herrlichkeit wegfällt. Von diesem Gesichtspunkte ans müßten nicht blos die katholi-schen, sondern auch die heterodoren Fürsten, die den Fortschritt von Rußlands Ueber-griffen hemmen wollen, die orientalisch-christliche Gesellschaft beschützen und ihren Planfördern helfen. (D. Nh.)

Verantwortlicher Redacteur : L, Schönchen,

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