Ausgabe 
14 (12.11.1854) 46
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362
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Mehrere alte Kirchenschriffsteller erwähnen auch eine Synode, welche die Apostelzu Antiochia gehalten haben sollen zur Lösung einiger Streitfragen und führen neunCauoneS dieser Synode an; das II. Concil zu Nicäa beruft sich auf diese Synode,die CauoneS derselben lauten:

1. Die Anhänger Jesu sollen Christen genannt werden.

2. Kein Getaufter soll noch beschnitten wetten.

3. Das Christenthum ist für alle Nationen bestimmt,

4. Geiz und unrechtmäßiger Erwerb sind zn fliehen.

5. Eben so daS Laster der Unmäßigkeit, schändliche Schauspiele und der Eid.

6. Verboten sind serner Posscnreißerei und heidnische Gebräuche.

7. Genuß des Blutes und des Fleisches des Erstickten.

8. ES ist erlaubt, Bilder des Erlösers und seiner Diener zu fertige». (Der einzigenoch vollständig erhaltene Canon).

9. Die jüdische Auswahl von erlaubten und unerlaubten Speisen solle aufhören.

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Die Cauones und Coustltutionen der Apostel.

Beide Schriften sind zwar apokryphisch und haben weder im Ganzen noch imEinzelnen einen Apostel oder die Gesammtheit der Äpostel zum Versasser, wie schongleich nach dem Bekanntwerdcn derselben allgemein anerkannt war, weßhalb sie auchvon den Vätern nicht in den Canon der heiligcn Bücher aufgenommen wurden, nuran einigen Orten, behauptet AthanasiuS , las man dieselben vor. Daß beive Schriftennicht von den Aposteln, auch nicht aus der apostolischen Zeit herrühren, geht auSdem Inhalte zur Genüge hervor, wie wir später, wo wir den Inhalt genauer unSbeschauen, sogleich einschen werden. Sie wurden auch nicht vor dem 4ten Jahrhun-derte genannt, und wmn man sich derselben bediente, kommen sie oft nur uuler demTitel:Die CanoueS uud Konstitutionen der Väter, oder alte CauoneS und Konstitu-tionen, kirchliche CanoneS" vor, welche Benennung allmälig in die jetzt noch gebräuch-liche übergegangen ist.

Die griechische Synode in Trullo 692 erklärt: Die heilige Synode beschließt,daß die 85 CanoneS ?er heiligen Apostel jetzt und in Zukunft fest und uuvenücktbleiben sollen. Weil unS aber in diesen geboten wird, auch die von. Clemens gesam-melten Constitutiouen derselben Apostel anzunehmen, welche die Ketzer schon langedurch unächte, der Kirche fremde Zusätze verdorben und das reine Bild göttlicherDogmen verdunkelt haben, so haben wir für dienlich erachtet, diese Konstitutionen ausder Zahl der heiligen Schriften zu entfernen. Somit blieben die Constitulioncn imGegensatze zu den CanoneS in der morgenläudischen Kirche verworfen, im Alenblandegerielhen sie fast ganz in Vergessenheit bis ins 16tc Jahrhundert. Jedenfalls aber sindsie von grvßcm Interesse für denjenigen, der sich näher mit dem christlichen Alterthumebefassen will, und sich zugleich überzeugen will, daß Vieles im kirchlichen Leben, vieleDisciplinar- und Ccremonialvorschriflcn schon in den ersten vier Jahrhunderten ausdem Wesen des Christenthums heraus sich gebildet haben uud nicht erst Anhängseleiner späteren Zeit sind; wenn man nc>ch dem Urchristenthiimc schreit, sollte mandasselbe auch kennen.

Beide Schriften kommen bald vereinigt vor, so daß die CanoneS dem achtenBuche der Constitutiouen als -47stes Capitel angehängt sind, bald von einandergetrennt, wie sie es auch der äußeren Form nach sind; deßhalb werden wir dieselbenebenfalls gesondert betrachten.

1. Die apostolischen CanoneS.Die apostolischen CanoneS sind eine Sammlung von Conciliarbeschlüssen undbischöflichen Erlassen aus dem zweiten, dritten und vierten christlichen Jahrhunderte;denn daß diese CauoneS nicht aus ein und derselben Zeit sind, beweist die Materieeinzelner CanoneS, welche deutlich gegen gewisse Ketzereien gerichtet sind; ferner die