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65. Kein Kleriker oder Laie soll am Tage deS Herrn oder am Sabbat, denCharsamStag ausgenommen, fasten (gegen Simon Mngns, Menander und andere Ketzer.
66. Wer eine Jungfrau nothzüchtigt, werde ercommunjcirt und soll sie zurFrau nehmen.
67. Es sey bei Strafe verboten, die heiligen Weihen zu wiederholen, außeres habe sie Einer von einem Ketzer empfangen, denn Niemand kann Taufe und Ordi--nation von einem Ketzer empfangen.
68. Am Mittwoch nud Freitag sollen Kleriker und Laien während der Qnadra-gesimalzeit fasten, nur Kränklichkeit erleidet eine Ausnahme.
69. ES sey strenge verboten, an den Fasten, den Festtagen und religiösen Ge^brauchen der Juden, z. B. dem Genusse uugesäuertcr Brode Theil zu nehmen.
70. ES ist nicht erlaubt, iu den Tempeln der Heiden und Juden Oel zu opfern,oder an ihren Festen die Lampen anzuzünden.
71. Wenn ein Laie oder Kleriker auS der Kirche Oel oder Wachs entwendet,werde er ercommnnicirt.
72. Die heiligen Gesäße und Geräthschaften sollen nie zum Privatgebrauchcverwendet werden.
73. Wenn ein Bischof von glaubwürdigen Männern verklagt wird, sollen ihndie übrigen Bischöfe dreimal vorladen und über ihn urtheilen; erscheint er nicht, sosoll cr von der Synode gerichtet werden.
7-l. Gegen einen Bischos kann nie ein Ketzer, auch nicht ein einziger Gläubigerals Kläger auftreten.
75. Keiu Bischof soll einen Verwandten ordiniren, um ihn zum Nachfolger inseinem Amte zu mache», eine solche Weihe ist als ungiltig anzusehen.
76. Wer ein Auge verloren hat, oder hinkt sey nicht deßhalb vom Episkopaleausgeschlossen,
77. Wer aber taub oder stumm ist, kann nicht zur Bischofswürde gelangen.
78. Ein Besessener ist irregulär uud soll auch uicht cun Gottesdienste der Gläu-bigen Theil nehmen, bis er befreit ist.
79. Ein Neubelehrtcr soll nicht zum Bischöfe ordinirt werden, er sey denn mitbesonderen göttlichen Gnaden übergössen.
80 Ein Bischof oder Priester soll sich nicht in weltliche Händel einlassen.
81. Sklaven sollen als solche nicht zum geistlichen Stande gelangen.
82. Bischöfe, Priester u. Diaconen, welche Kriegsdienste thun, solleu abgesetzt werden.
8j. Geistliche, welche die schuldige Hochachtung gegen weltliche Obrigkeiten ver-nachlässigen, werben abgesetzt, Laien, welche sich solches beigehcn lassen, werdenercommunicirt,
84 (nach andern Handschriften 85), Enthält den Canon der heiligen Schriftund zwar die gewöhnlichen Bücher deS alten Testaments, zum neuen Testamente aberwerden gerechnet: Die 4 Evangelien. 14 Briefe Panli, 2 Briefe Pctri, 3 Briefe deSJohannes, t Brief des JacobuS und 1 Brief deS JuoaS; ferner die 2 Briefe deSClemens und die Constitmionen, „welche aber ihres mystischen Inhalts wegen nichlallgemein verbreitet weiden sollen, uud unsere, der Apostel Thaten." Eine Schriftfehlt in diesem Verzeichnisse, welche sich in unserem Canon finde», die Apokalypse deSheiligen Johannes, was uuS indeß nicht wundern darf, wenn wir wissen, daß die'Apokalypse nach der Verwerfung des ChilieiSmuS ihr apostolisches Ansehen '.erlor undin diese Zeit mag die Abfassung obigen Bibcle.'nc'nS fallen.
Den Canonen ist nech eine Erm»h»ung zur gewissenhaften Beobachtung derselbenbeigefügt.