Vierzehnter Jahrgang.
19. November ^ ^7.
1854.
Dieses Blatt erscheint regelmäßifl alle Gonutage. Der halbjährige Abonucmcntsprei«kr., wofür e« durch alle köm'gl. bayer. Postämter uud alle Buchhandlungen bezogen werden kann.
Die apostolischen Constituti'onen sind ein ausführliches Lehrbuch der Dogmatik,Moral und Liturgie der ersten christlichen Jahrhunderte, uud genossen stets in derKirche großes Ausehen, obgleich manche Stellen von den Häretikern corrumpirt sind.Daß diese Schrift weder von den Aposteln noch von Clemens Romanuö verfaßt ist,findet man beim Durchlesen, obgleich diese sprechend ausgeführt werden. Die einzelnenTheile lassen vielmehr auf mehrere Verfasser und verschiedene Zeiten schließen; einSpäterer mag dann die einzelnen Theile verbunden haben, wie wir sie jetzt besitzen.Im Ganzen lassen sich drei verschiedene Schriften unterscheiden, uämlich die sechsersten Bücher, welche schon Cusebins uud AihanasinS als den Lehrinhalt der Apostelbezeichnen; das Buch schließt dann mit einer Schlußermahnung. Wir vermissen aberin diesem Theile die ganze Arcandisciplin, was sich, wie AthanasiuS bezeugt, darauserklärt, daß diese Schrift in vielen Gemeinden den Ncubekehrten vorgelesen und erklärtwurde; eS geht zugleich daraus hervor, daß dieser Theil der Coustitulionen noch zurZeit der Christeuverfolgung i-bgefaßt sey» mußte. DaS siebente Buch hat seinen eigenenEingang und Schluß uud behandelt fragmentarisch großtentheilS schon in den sechs erstenBüchern behandelte Gegenstände, nur ist diesem zweiten Theile noch eine Anzahl vonGebeten und liturgischen Formularen angehängt, er unterscheidet sich auch der Schreibartnach von dem ersten. Das achte Buch endlich unterscheidet sich wiederum total vonden beiden ersten durch Inhalt und Form, und dieser Theil ist gewiß der Zeit nachder jüngste; während nämlich der erste Theil aus dem 3ten Jahrhunderte und derzweite auS dem ^ten seyn mag, so ist dieser dritte Theil gewiß aus einer spätern Zeit,wo die Kirche ihre heiligen Handlungen und Mysterien nicht mehr vor der Weltgeheim zu halten brauchte; deßhalb enthält auch dieses achte Buch der Konstitutioneneine vollständige Liturgie der damaligen Zeit. Noch weniger wissen wir über dieVerfasser der einzelnen Theile; und eben so wenig, zu welcher Zeit und durch wen diedrei verschiedenen Schriften vereint wurden; jedenfalls war zur Zeit des CpiphaniuS,in der letzten Hälfte deS 4len Jahrhunderts, die Vereinigung schon vollendet; denner nennt daS Ganze schon 6t«?«5e/S rmi- »Troo-ro^e^, welcher Titel vom achtenBuche der genommen ist.
Wir halten uns in unserm Auszüge auS den Constitutionen an die Ausgabederselben von Franz. Turrian. Venedig 1563, welche sich in unsern Conciliensammlungenallgemein findet.
Die Concilien des ersten christlichen Jahrhunderts.
(Fortsetzung.)
2. Die apostolischen Constitutionen.