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folgerichtig der heiligmachenden Gnade, welche ihnen erst in der Taufe wieder ver-liehen wird, so daß sie die Kindschaft Gottes und Anwartschaft deS Paradieses erlan-gen, beraubt empfangen werden.
Z. WaS man mit der unbefleckten Empfängnis) nicht verwechseln
darf.
Mit der unbefleckten Empfängnis) Mariens darf man weder die immerwährendeJungsrauschafr, noch das Vorrecht, daß sie von jeder wirklichen Sünde, selbst dergeringsten läßlichen, während ihres sterblichen Lebens bewahrt blieb, noch die Heiligungvor der Geburt verwechseln. In Betreff der beiden ersten Eigenschaften leuchtet dasunmittelbar ein; aber cS ist auch nicht schwer zu begreifen, daß es etwas anderes ist,von der Erbsünde ausgenommen und gänzlich von ihr bewahrt bleiben, und etwasanderes, von ihr durch die Heiligung im Muttcrscbooße gereinigt werden. Die letzteGnade steht sehr beträchtlich unter der andern und findet sich in ihr wie der Theil imGanzen. So ist männicttich bekannt, daß der heilige Johann Baptist im Mntterschooßegeheiligt wurde, und daß auS diesem Grunde seine Geburt festlich gefeint wird; aberes ist um deßwillen noch Niemanden beigefallen, die Empfängnis) dieses Heiligen zuverehren, wie das in Ansehung der seligsten Jungfrau der Fall ist. Der heilige JohannBaptist wurde vor der Geburt geheiligt, aber nichtsdestoweniger war er mit der Makelder Erbsünde behaftet. Ucbrigens sprechen die Ausdrücke, deren wir uns zur Bezeich-nung der beiden Borrechte bedienen, den Unterschied hinreichend aus: im Mntterschooßegeheiligt werden heißt von der Erdsünde durch eine Wirkung der eingegossenen Gnadebefreit werden, bevor man auf die Welt kommt; eS beißt nicht davor bewahrtbleiben, WaS gemeint ist, sobald man von der unbefleckten Empfängnis) spricht.
Zweites Hauptstück: Wie sich die Kirche zu der oben auseinandergesetztenLehre beständig verhalten soll.
1. Die Kirche hat die Lehre von der unbefleckten Empfängnis)geschützt und begünstigt.
Die Glaubensartikel im strengen Sinne deS Wortes find gewisse von Gottgeoffenbarte Wahrheiten erster Ordnung, welche eine Menge anderer von zweiter Ord-nung in sich begreifen. Die letziern sind in den erstem enthalten wie der Keim unddie entwickelte Pflanze im Samenkorn. Je länger man daher über die Glaubensartikelnachdenkt, eine desto größere Fruchtbarkeit an gewichtigen Folgerungen entdeckt man inihnen, darunter solche, deren Tragweite von gewissen Geistern in den ersten Zeitennoch nicht gewürdigt oder die von ihnen gar nicht wahrgenommen worden sind. Indieser Hinsicht ist eS an der Kirche, der treuen Bewahrerin und unfehlbaren slus-legerin der göttlichen Offenbarung, weil sie sich des Beistandes deS heiligen Geistesfortwährend erfreut, je nach den verschiedenen Forderungen der Zeit-, Personen- undOrisumstände diese in der Hinterlage der Offenbarung einbegriffenen Wahrheiten zweilerOrdnung als Glaubenssätze festzustellen. Das ist ihr Recht wie ihre Pflicht; dieKirchengeschichte legt darüber vollgiltiges Zeugniß ab.
Um uns auf ein einziges Beispiel zu beschränken, führen wir den Artikel desapostolischen Glaubensbekenntnisses an: „Jesus Christus, geboren auS Maria der Jung-frau, empfangen vom heiligen Geiste." Eine einfache Folgerung hieraus ist: JesusChristus war Gott , also ist die Mutter Jesu Christi Mutter Gottes. Diese Folgerungfließt so unwiderlegttch und natürlich aus den Vordersätzen, daß jeder Gläubige selbstdarauf kommen und sie ohne Zögern aussprechen würde; sie fand sich aber noch außer-dem durch die Thatsache bestätigt, daß in den göttlichen Officien die Jungfrau Gotteö-gebärerin genannt wurde, was genau eben so viel sagt, als Mutter Gottes. Indessengab eS im fünften Jahrhundert Sectirer, welche zwei Personen in Jesus Christus annehmend eS wagten, Maria den Titel Mutter Gottes abzusprechen und ihr bloß denTitel Mutter Christi beließen. Ein Irrthum von solcher Bedeutung forderte eine feier-liche Verdammung und diefe ward auch auf der Kirchenversammlung von Cphesnö imJahre 431 ausgesprochen. So kam die Dozmatisirung der göttlichen MutterschaftMariens zu Stande.