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Eine andere Folgerung, die sich aus demselben Glaubensartikel des apostolischenBekenntnisses mit Leichtigkeit ableiten läßt, ist, daß die Jungfrauschaft Mariens ineinem Sinne, welcher der Größe ihrer Würde am günstigsten ist, verstanden werdenmuß, d. h, folgerichtig, daß man sie für eine immerwährende annehmen muß. DieKirche hatte iu der That diesen Glauben; gleichwohl definirte sie dieses Ehrenvorrechtder Jungfrau erst, als sie einen Grunv dazu erhielt; eS traf dieß zwar früher einals der Anlaß zur Definition der göttlichen Mutterschaft, aber gleichwohl erst im 4tenJahrhundert auf der Kirchenversammlung zu Rom 390 vurch den Papst SiricmS,welcher die freche Läugnung der immerwährenden Jnngfranschaft durch Jovinian undseine Secte verdammte.
Eine dritte gleichfalls einleuchtende obwohl ferner liegende Folgerung schließt,daß die vollkommene Unversehrtheit der Jungfrau von einer so bevorzugten Heiligkeitbegleitet seyn mußte, daß sie sogar die leichteren läßlichen Sünden, iu welche auch diereinsten Seelen fasten, ausschloß. Der Glaube hieran findet sich eingeschrieben in dieSeelen der Gläubigen von den ersten Jahrhunderten herab und die Kirchenväter habenihm sofort entsprechenden Ausdruck geliehen, er entfaltete sich auch und wuchs, so daßdie Kirche ihn auf eine nachdrücklichere und feierlichere Weise bekannte; und gleichwohlwurde er erst im löten Jahrhundert definirt, als das Concil von Trient dieß geeignetfand, obwohl damals Niemand daran dachte, die fragliche Glaubenswahrheit anzutasten.
Man sieht an diesen drei Beispielen, auf welche Art die Kirche immer dengelegenen Moment ergreifend den Gläubigen die in der Hinterlage der Offenbarungenthaltenen Wahrheiten als Glaubenssätze (Dogmen) vorstellt. Die immerwährendeJungfrauschafr Mariens ward erklärt und deftuirl erst im vierten, die göttliche Mutter-schaft im fünften, die Ansnahme von jeder wirklichen Sünde im sechzehnten Jahrhun-dert; welcher Katholik wagte es deshalb zu behaupten, daß die genannten drei Wahr-heiten vor den angegebenen Zcitpnncten in der Hinlerlage der Off.nbaruug nichteingeschlossen gewesen seyen und daß die Kirche bei ihrer Defiuirung willkürlich neueGlaubenssätze gemacht habe?
WaS uun aber in Ansehnng dieser eben besprochenen drei Vorzüge Mariens inden verschiedenen Zeitpuncten geschehen ist, eben daS und nichts Anderes wünschen wirgegenwärtig zn Gunsten eines vierten, der Bewahrung vor der Erbsünde, der gleich-falls in der erhabenen, mir der Würde der Gottesmutter verbuudemn Heiligkeit inbe-griffen ist, erneuert. AuS dem oben angeführten Glaubensartikel deS apostolisch,»Synwolnms läßt sich auch in der That dieses Vorrecht der unbefleckten Empfängnißals Folgerung ableiten! denn das Zusammenseyn von zwei so entgegengesetzten Eigen-schaften, wie eS einerseits die 'erhabene Würde der Mmter deS eingeborenen SohneSGottes ist und andererseits das Elend eines, sey es auch nur einen Angenblick, in dieKnechtschaft der Sünde verstrickten Geschöpfes läßt sich nicht begreifen. DaS hätteaber stattgefunden, wenn nicht die Seele Mariens in dem Augenblicke, da sie geschaffenund mit dem Leibe vereinigt wurde, durch eine besondere Gnade Gottes, dessen Mutiersie werden sollte, vor der Befleckung der Erbsünde bewahrt worden wäre.
Nur aus dieser Lehre läßt sich die Thatsache erklären, doß die Gläubigen dieEmpfängniß der Mutter Gottes mir eiuem besondern Cnlte ehrten. Der Cult datirtrom höchsten Alter und war, anerkannt von der Kirche, eine Anerkennung von nichtgeringem Gewicht, wenn man bedenkt, daß die Gläubigen, indem sie die Jungfraunach dieser besondern Richtung hin verehrten, eben damit zu ihren Gunsten eine Aus-nahme von dem Glaubenssatz? der Ver«rbung der Sünde AdamS auf seine gesammteNachkommenschaft machten. Der Schluß ist statthast: wenn die Kirche nicht ihreStimme erhob, so mußte der Cult mit ihrer Lehre einstimmen. Uebrigens hat sie selbstdurch positive Acte daS Fest, die Tagzeiten und die Messe zn Ehren der Empfängnißder unbefleckren Jungfrau genehmigt, wie das erhellt aus der Bulle Lum riraeexcelsavon Sirtns IV.; der heilige Pins V. ging noch weiter und schaltete solche dem römi-schen Brevier, so wie dem Missale ein; Jnnocenz XII. bereicherte daö Fest mit einerOctave, Clemens XI. erhob daS Fest zu einem gebotenen, und Benedict XlV. fügte