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zur Erhöhung seiner Feierlichkeit den weitem Schritt bei, daß er für ewige Zeitenpäpstliche Kapelle am 8. December anordnete.
So lange die Kirche keinen endgiltigen Ausspruch über das fragliche Vorrechtgefällt hatte, konnten einzelne Gelehrte, von dem Gedanken beseelt, ein solches Vor-recht lasse sich mit dem göttlichen Richterspruche, der alle Kinder Adams verurtheilt,die Sünden ihres Stammvaters zu tragen, nicht vereinigen, sich wohl berechtigt glau-ben, in diesem Puncte eine der Meinung fast aller Christgläubigen entgegengesetzteAnsicht zu hegen. Der Slreit, welcher daraus erfolgte, hatte seinen Nutzen; weitentfernt, die Verehrung der unbefleckten Empfängniß zu mindern, hat er ihr Wachs-thum verursacht, indem er die Wahrheit der Lehre, worauf sie sich stützt, mehr inSLicht setzte und den apostolischen Stuhl veranlaßte, seine Ansichten auf eine nur umso sprechendere Art zu erkennen zu geben. Jener außergewöhnlichen Klugheit gemäß,welche seine Entschließungen kennzeichnet, benahm er sich mit großer Mäßigung denGegnern der Lehre gegenüber, und das aus Rücksicht auf ihre Frömmigkeit und denBeweggrund ihrer Opposition; aber zn gleicher Zeit ließ er sie fühlen, wie sehr er siemißbillige, indem er den Vertheidigern des frommen Glaubens und dem ihr entspre-chenden Culte fortwährend neue Begünstigungen zn Theil werden ließ. Als sodannder Streit lebhafter geworden für die Gläubigen Anlaß zu Aergerniß bieten konnte,legten die Päpste Jedem, der den Glauben zu bekämpfen Lust trug, unbedingtes Still-schweigen auf. Alle diese Acte ließen mehr und mehr erkennen, welches die Ansichtder Kirche sey, und bezeugten immer deutlicher, daß sie wirklich zu Gunsten der MutterGotteS ?ine Ausnahme vom Gesetze der Erbsünde zulasse. So erlebte man denn auch,daß der Widerstand allmälig abnahm und sich verringerte, um endlich ganz zu erlöschen.Und so gelangte der Glaube an diese Ausnahme Mariens von der Erbsünde zu einemnur um so herrlicheren Siege.
2. Die Kirche bekennt heutzutage ausdrücklich die Lehre von derunbefleckten Empsängniß.
Die großen Begünstigungen des heiligen Stuhles gegenüber dieser Lehre deutetenhinlänglich an, daß er sich selbst zu ihr bekannte; sodann zollt man religiöse Verehrung.nur dem, was heilig ist, die Kirche verehrte aber die Empsängniß der Jungfrau durchdas Fest gleichen Namens. Indessen war der Augenblick noch nicht für sie gekommen,sich ausdrücklicher zu erklären, aber wenn die Gläubigen in der letzten Zeit dringenderals zuvor um die Erlaubniß baten, der Empfängniß der Jungfrau den Titel unbeflecktin den Tagzeiten und der Liturgie beisetzen und in die Litaneien die Bitte: „Königin,ohne Erbsünve empfangen", aufnehmen zu dürfen, so gewährten die Päpste diese Gunsterstmals dieser oder jener religiösen Kongregation, di-ser oder jener Diöcese, diesemoder jenem Reiche, zuletzt aber der ewigen Stadt selber und allen, die darum baten.Diese Gewährung gestattet nicht dem leisesten Zweifei darüber Raum, ob die katholischeKirche die Lehre der unbefleckten Empfängniß der Mutter GotteS bekenne.
Es ist hier noch zu bemerken, daß die Beifügung des Wories „unbefleckt" nureine entwickeltere Art des Bekenntnisses der frommen Lehre ist; denn schon indem mandie Empfängniß ehrt, ehrt man, wie Papst Alexander VII. ausdrücklich erklärte, daSVorrecht, kraft dessen die Seele der seligsten Jungfrau im Augenblick ihrer Schöpfungund Einigung mir dem Leibe vor der Befleckung der Erbsünve bewahrt wurde, wasgerade so viel heißt, alö: man ehrt die unbefleckte Empfängniß.
(Fortsetzung folgt.)
Die Concilien des zweiten christlichen Jahrhunderts.
Sicilianl'scheS Concil, 125 nach Chr.Diese Provincialsynode soll von den Bischöfen SicilienS gehalten worden seyngegen den Valentinicmer Herakleon , welcher daselbst die falsche Lehre verbreitete: wiedaö Feuer keine Kälte, sondern nur Wärme in sich habe, so sey auch alle Sünde
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