407 »
Concil in Arabien i. I. 249.Auf welchem On'genes die Irrlehre von der Sterblichkeit der Seele, und daßdieselbe mit dem Körper wieder anferweckt werde, mit aller Kraft der Beredtsamkeitbekämpfte, und durch die Macht seines Wortes die Ketzer zum Widerrufe zwang.
Concil in Achaja i. I. 250.Gegen die Valesier, welche behaupteten, daß nur Kastraten ins Himmelreicheingehen konnten.
Concilien zu Karthago i. I, 252, 255, 256.Bus diesen drei Synoden, welche Cyprian mit den afrikanischen Bischöfen abhielt,wurde die Ketzertause für ungiltig erklärt; sie sind aber von der Kirche verworfenworden. Dagegen erklärte Papst Stephan auf dem
Concil zu Rom i. I. 256,daß die Ansicht der katholischen Kirche , daß die Taufe, wenn sie unter Anrufungdes NaterS, des SohneS, und des heiligen. Geistes ertheilt, giltig sey, obgleich sievon einem Ketzer ertheilt wurde; man solle also keine Neuerung vornehme», sondernbei der Ueberlieferung und dem Gebrauche der römischen Kirche verharren.
In diese Zeit fällt auck der Streit über die Gefallenen. Die häufigen Mißbrauchenämlich, welche mit den Empfehlungsschreiben der Märtyrer von den Gefallenengelrieben wurden, veranlaßten den heiligen Cyprian zu größerer Strenge, dem wider-setzte sich aber NovaluS in Verbindung mit dem Diacou FelicissimuS. NovatuS begabsich nach Rom , schlug sich aber da zur Gegenpartei unter Novcitian und so entstanddie schiSmalische Secte der Reinen oder Katharer, welche der katholischen Kirche vor-warfen, sie habe sich durch die Ausnahme der Gefallenen befleckt, eS wurden deßhalbin dieser Angelegenheit mehrere Synoden abgehalten.
Concil zu Rom i. I. 250 od. 253.Nach dem Tode dcS Papstes Fabian versammelte sich der römische KleruS undlnd auch die benachbarlen Bischöfe zur Besprechung ein; die Synode beschloß, daß dieAbgefallenen zur Buße wiederum zugelassen, ihre Aufnahme aber bis zur Beendigungder neuen Papstwahl verschoben werden sollte.
Concil zu Rom i. I. 251.Die 60 anwesenden Bischöfe, der Papst Cornelius an ihrer Spitze, schlössenNovcUian von der Kirche aus und bestimmten, daß die Gefallenen zur Buße wiederumaufgenommen werden sollten.
Concil zu Karthago i. I. 251.
Diese Synode erklärte, daß die Gefallenen nach langer Bußzeit die Absolutionerhalten sollten, und verdammte den Nvvatian, welcher sogar gewagt halte, mir ver-leumderischen Ausfällen auf Cornelius an die Synode zu schreiben; sie ercommunicirteendlich den FelicissimuS mit fünf andern afrikanischen Geistlichen zum drilteumale, nach-dem dieselben nochmals angehört wor en waren.
Kirchliche Notizen.
Piemont. GioviniS „Unione" versichert, daß daS Säcularisationsdecret, wiesie eS heißt, schon ganz fertig ist, und daß „mir Ausnahme der religiösen Genossen,schasten von gesellschaftlichem Nutzen" alle andern aufgelöst werden; den Mönchen undNonnen der unterdrückren Klöster wird eine anständige Pension zugewiesen werden."— Die in Nizza erscheinende Vcrii» richtet eine von ihrem Direcior, dem HerrnGrafen Victor v. Cambnrzano unterzeichnete Aufforderung an die Minister, einzuhaltenaus der abschüssigen Bahn und von den Verfolgungen der Kirche, der Bischöfe, derGeistlichen und Ordenöleutc, der katholischen Beamten und der katholischen Presse