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Doncitus konnte nichts entgegnen und mußte Alles zugestehen, er wurde daher ver-urtheilt; den übrigen donatistischen Bischöfen aber der Friedensvorschlag gemacht, wennsie zur Einheit der Kirche zurückkehren wollten, so sollten sie in ihrer Würde verbleiben,so daß in jeder Stadt, wo bisher zwei Bischöfe, der eine von Cäcilien,, der anderevon Majorin ordinirt wären, der erstgeweihte den Sitz behaupten, der andere abermit einem cmdern BiSthume verschen werden sollte. Die Acten des Concils würbenvon den Bischöfen an Constantin geschickt, und zwei Deputirte der Synode sollten denSpruch derselben in Afrika verkünden; der heilige Augustin bewundert die außerordent-liche Milde und Schonung des Papstes gegen die Schismatiker und nennt ihn deßhalbein Kind deS Friedens, den wahren Vater der ganzen Christenheit.
Concil von Arles i, I. 314
Die Donatisten gingen auf die Anträge deS Concils von Rom nicht ein, undbeklagten sich wiederum beim Kaiser, man habe sie in Rom nicht vollständig gehört;dieser sah sich deßhalb veranlaßt, den ganzen Strn't nochmals untersnchen z» lassen,besonders die Anschuldigung gegen Felir von Aptunga. und lud dazu die streitendenParteien, und die Bischöfe sciueS Reiches, so wie den Papst zu einer großen Synodenach ArleS ein. Der heilige Sylvester schickie zwei Priester und zwei Legaten, und esfanden sich dabei eine große Anzahl von Bischöfen auS verschiedenen Gegenden desAbendlandes, aus Gallien, Afrika, Sicilien, Sardinien, Spanien und England ein.Felir von Aptunga und Ccicilian wurden auch hier für unschuldig erklärt und dieAnkläger derselben theils verurtheilt, theils mit ihren Klagen abgewiesen, indeß stellteihnen die Synode wiederum die früheren Anerbietungcn, wenn sie zur Einheit derKirche zurückkehren wollten. Dieses Concil ist in dem donatistischen Streite dasberühmteste, indeß kommen auf demselben auch andere Gebrechen der Zeit zur Sprache,und die Väter verfaßten demzufolge auch 22 Discipliuarbeschlüsse. Die Donatistenappellirten aufs Neue au den Kaiser nnd dieser ließ endlich den Cäcilie«» und seineGegner zu Mailand 316 vor sich kommen und prüfte persönlich die Anklage und Ver-theidigung, indeß auch hier wurde Cäcilian für unschuldig erklärt. Die Conciliar-beschlüsse v^n ArleS haben verschiedene Deutung und Erklärungen erlitten und lauten:
t. Daö Osterfest soll ans rem ganzen Erdkreise an einem und demselben Tagegefeiert und vom Papste dieser Tag schriftlich angezeigt werden.
2. Die Geistlichen haben an dem Orte zu verbleiben, für den sie ordinirt sind.
3. So vaten, welche im Frieden (im Kriege) die Waffen wegwerfen, seyenercommunicin.
4 Gläubige, welche sich mit Wagenrennen abgeben, seyen ercommunicirt.
5. Eben so Schauspieler, welche die Bühne nicht verlassen wollen.
6. Wer auf dem Krankenbette den christlichen Glauben annehmen will, demsoll man die Aufnahme nicht versagen.
7. Gläubige, welche zu einer Ehrenstelle befördert werden, sollen sich von ihremDiöcesanbischofe ein Schreiben geben lassen, damir sie sich als Christen ausweisenkönnen an dem neuen Orte und der Bischof daselbst die Seelsorge für sie übernehme.
8. Der afrikanischen Kirche gegenüber wird bestimmt, daß ein Ketzer, der inden Schooß der katholischen Kirche zurückkehre, um das Glaubensbekenntniß gefragtwerde, und ist er auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistesgetauft, so soll er bloß durch Häudeausleguug den heiligen Geist empfangen, ist eraber nicht auf die göttliche Triniiat getauft, so soll er erst getauft werden.
9. Wer Empfehlungsschreiben von Bekennern (Lonleszorum litterse) vorlegt,der soll dagegen vom Bischöfe ein Aufnahmsschreiben (dvmmunicatorias litteriiö)erhalten, (can. 25 v. Elvira 303.)
Wenn christliche Männer ihre Frauen im Ehebruche finden, so sollen siebei Lebzeiten derselben keine andere heirathen. 5
11. Christliche Jungfrauen, welche einen Ungläubigen heirathen, seyen aus einigeZeit ercommunicirt.