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Erste Jahreshälfte
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1«. Februar 1845.
Mission in Waging in Oberbayern bei Salzburg .
* Ueber die Mission in Waging , welcher in der PostzcitungNr. 16. in der Beilage erwähnt worden, schreibt nachträglich einAugenzeuge vom Wagingersee am 6. Febr . Folgendes:
Sie wünschen zu erfahren, ob die Früchte der Mission,welche vom 22. bis 28. Dec. v. I. im Markte Waging sechsBäter des heiligsten Erlösers aus Altötting gehalten haben, auchandauernd sind? Bei Einzelnen mag der Eindruck, den ihre Pre-digten gemacht, wohl ein vorübergehender seyn, bei der Mehrzahlist er aber nachhaltig. Ein Beweis hievon scheint mir die nochzur Stunde bestehende Fortdauer von Gcneralbeichtcn auch in denWaging zunächstliegenden Scelsorgen Otting nnd Tcttenhausen,von wo aus alle Predigten besucht worden; das Schweigen dessonst auch die Nachtruhe störenden Gejodels zc. ausgelasseneroder betrunkener Jünglinge, und der Tanzmusik seither, auch auden Fastnachtstagen. Da ähnliche gute Früchte die Väter des hei-ligsten Erlösers durch ihre Predigten auch in und um Altötting bleibend hervorbrachten, so scheint dieß Veranlassung gegeben zuhaben, daß sie selbst höhern Orts sollen angegeben worden seyn,„sie machten durch ihre Predigten und Lehren im Beichtstuhle Kopf-hänger und Schwärmer:c.," obgleich sie sich getreu an die Moralihres Stifters, des heiligen Alphvus Liguori, halten, welche beiihrer Approbation in Rom das Zeugniß erhalten hat, daß sie diegoldene Mitte zwischen zu großer Strenge und Leichtigkeit halte.
Wie verschieden ist doch unser Zeitalter von der Mitte desvorigen Jahrhunderts! In den Archiven der vormals nach Salz-burg gehörigen Seelsorgen Waging , Tcttenhausen :c., liegt nochein obcrhirtlicheö Generale vom 7. April 1752, in welchemden Seelsorgern angezeigt wird, daß unterm 26. Febr. an allehochfürstlichc Pflcggcrichte die geschärfteste landesherrliche Verord-nung ergangen sey zur Abstellung der eine Zeit her in Schwunggehenden nnehrbarcn, starkvcrbotcnen sogenannten Walzer-tänze. Zugleich werden darin die Seelsorger ermahnt, auf derKanzel wider solches unverschämtes Tanzen schärfest zu predi-gen, und die Uebertrctcr bei fruchtlos gütlicher Abmahnung entweder der obcrhirtlichcn Stelle oder der weltlichen Obrigkeit anzu-zeigen. — Da dieser Walzertanz jetzt allgemein gebräuchlich ist,
und unstreitig, als großes Reizmittel zur Unzucht, zu den vorzüg-lichsten Ursachen der noch immer im Wachsen begriffenen Anzahlder vielen unehelichen Geburten gehört; so ist ja das Aufhörensolcher Tanzgesellschaften durch das scgcnvollc Wirken der Väterdes heiligsten Erlösers offenbar ein Zeichen erwachender religiös--sittlicher Bildung, und nicht Folge überspannter Moral und Kopf-hängerei ! Eiferte man doch gegen die unsittlichen Folgen un-gleich schuldloserer Tänze unter dem Churfürsten Maximilian demGroßen in Bayern durch eine Verordnung, die also lautet:„Weil bekanntlich durch die feiertäglichen Abcndtänzc auf demLande dem jungen Bauernvolke zu Leichtfertigkeiten Anlaß gegebenwird, auch daraus vielfältig Naufhcindcl und Todtschlägc odersonst schwere Leibesbeschädigungen erfolgen; so sollen die Tänze aufden Kirchtägen und andere feiertägliche Tänze auf dem Lande im Som-mer um vier Uhr, und im Winter um drei Uhr beendigt seyn,und von keiner Obrigkeit länger geduldet werden. Alle seit 1553ncucrrichtcten Tanzpläze, und die neu angestellten Bubcntänze sol-len gänzlich wieder abgeschafft, und alle Leichtfertigkeit im Tanzen,besonders das grobe Halsen, Drücken (was bei dem Walzertanzeungleich mehr geschieht), das ungeschickte, leichtsinnige Zusammen-laufen, Halten und Herzen, Herumschwingen, bei ernstlicher Strafevermieden werden."
Solche Verordnungen wären unstreitig sür unsere Jugend sehrnothwendig und heilsam, wenn sie im Uebertrctungssalle dnrch kör-perliche Züchtigungen unterstützt würden; denn Geld- und Gefäng-nißstrafen fürchtet man nicht. In einem königlichen Landgerichte,deren Vorstand die Raufer jedesmal öffentlich mit Stockschlägenzüchtigen ließ, brachte man es bald dahin, daß in GasthäusernRuhe herrschte. Allein Beschränkung der herkömmlichen Vergnü-gen der Jugend und körperliche Züchtigungen werden in unsermfreisinnigen Zeitalter als Verletzung der unveräußerlichen Vernunftund FrciheitSrechte betrachtet. Und doch gibt es kein anderesErziehungsmittel für Menschen, die als Sklaven ihrer Leidenschaf-ten sich selbst nicht beherrschen können, sie mögen in den Jahrender Kindheit oder des Mannes-Alters zur Sclbstcrzichung gci-stcönnmündig seyn. Daher in den göttlichen Urkunden Gott sei-nen Stellvertretern, den Eltern und Fürsten , den Gebrauch derZuchtruthc und des Schwertes, der körperlichen Züchtigungen be-fiehlt, um GcisteSunmündigc in jedem Alter zur Sclbsterziehunz