und für unsere Nation so ehrenvolle Stiftung wäre also sehr amunrechten Orte."
So weit unser Arzt. Wir fügen zur Ergänzung noch die nach-folgenden Notizen aus einem andern französischen Blatte bei:
„ Die Anstalt der Trappisien zu Stauelli ist ihrer Vollendungnahe und wird bald eine der schönsten seyn, welche dieser Ordenin Frankreich oder im Auslande besitzt. Die Mühsale, welchediese guten Brüder und der brave Oberst Marengo, der sie inso edler Weise unterstützt, zu überwinden hatten, lassen sich mitWorten nicht sclnlvcrn. Indessen lassen sie sich schon nach derZahl der Stcrbfälle unter den Begründern bemessen. Von 38Trappisien sind 8 im Jahre 1844 gestorben und alle Nebligenmehr oder minder krank gewesen. Bon den 150 Militärsträflin-gen, die zur Beschleunigung der Arbeit ihnen zur Dispositiongestellt waren, sind 37 gestorben und alle klebrigen von schwerenKrankheiten heimgesucht worden. Indessen dürfen wir hoffen,dasz die Ursachen dieser Ungcsundhcit jetzt beseitigt sind und dasJahr 1845> ohne neue Verluste sür die Trappisien vorübergehenwird. Für die Gründung dieser Anstalt in Algier hat die Negie-rung den Trappisien 62,000 Francs znr Disposition gestellt undalle Welt ist der Ansicht, dasz sie diese Subvention vortrefflich be-nutzt haben. Der Ackerbau ist weiter vorangeschrittcn und wirdmehr betrieben als in irgend einem andern Dorfe, die Bauten sindim besten Fortgangc. Alle Maaßregeln sind getroffen, um neueNiederlassungen und Anlagen zu begründen: die Kalk - und Zie-gclbrenncrcicn sind im Gange, die Steinbrüche geöffnet, die Werk-stätten der Tischler, Zimmcrleute und Schmiede vollständig undökonomisch vrganisirt und in unausgesetzter Thätigkeit. Mate-rial ist in diesen Werkstätten genug vorhanden und der Preisder Handarbeit billig. Dieß sind unberechenbare Resultate, diein einem Lande, wo die Industrie gleich null ist und wir Alleserst schaffen müssen, für die Zukunft viel versprechen.
Uuv so ist die Trappistencolonie in Algier eine nationale undreligiöse Schöpfung, die sowohl auf die europäische Bevölkerung,die sich neben ihr niederlassen wird, als auf die Eingeborenen,deren Charakter wesentlich religiös ist, einen sehr heilsamen Ein-fluß äußern wird." (Katholik.)
Schafs hausisch es Convcrtitengesetz.
Am 25. Januar wurde dem Gr. Rathe eine „ehrerbie-tige Vorstellung" der E. schaffhausischen Geistlichkeit vorge-legt, worin die Bitte ausgesprochen wird: a) „Es möchte derGr. Rath in Berathung ziehen, was von Seite der Gesetzgebunggeschehen könne, um den Kanton vor der ihm drohenden Gefahrder Parität zu bewahren," und Ii) es möchte derselbe ein„Convcrtitengesetz" aufstellen, mit folgenden Bestimmungen:1) „Keine Konversion darf stattfinden, bis nach erreichter Consir-mativn und Volljährigkeit. 2) Wer zur katholischen Konfessionübertreten will, hat dieß zuvor seinem Geistlichen anzuzeigen, wel-cher sich mit ihm darüber besprechen und das Resultat der Bespre-chung dem Kirchcnrath berichten wird; dieser wird sodann entschei-den, ob ein weiterer Unterricht stattfinden soll oder nicht. 3) DieKonversion des Vaters oder der Mutter hat auf die vorhergcbvr-nen Kinder keinen Einfluß, sondern sie haben in der ursprüuglichcnKirche zu verbleiben. 4) Solche, die im Auslande cvnvcrtirenwollen, haben eine Bewilligung dazu von der (schaffhausischen)
Regierung einzuholen. 5) Die förmliche Aufnahme in die katho-lische Kirche soll n»ir dann von einem Geistlichen geschehen, wenneine Bescheinigung vorgelegt worden, daß den obigen Bedingun-gen Genüge geleistet worden sey. Wobei noch als Billigkeit gegenandere Staaten beizufügen wäre: 6) Ein Angehöriger eines an-dern Staates darf in hiesigem Kanton nicht convcrtiren ohne Er-laubuißschcin von Seite seiner eigenen Regierung."
Der Eifer der schaffhausischen Geistlichkeit für die Sachedes reinen Evangeliums will somit die Schweiz mit einem Gesetzeneuer Art beschenken. Die vvrortliche Behörde behauptet zwar inihrem Kreisschreiben vom 21. Januar, „die reformirte Kirche seyin sich selbst stark genug, um den geistigen Einfluß der Jesuiten (und Katholiken) für sich und in ihrem Glauben keineswegs zufürchten, immerhin müsse der Kampf zwischen den Confcssioncn oderinnerhalb derselben auf geistigem Gebiete ausgcfochtcn werden,wenn er zur richtigen Losung kommen soll." Die protestantischeGeistlichkeit SchaffhausenS ist anderer Ansicht, und glaubt die„drohende Gefahr der Parität" durch ein Gesetz, also durch dieweltliche Macht abwehren zu sollen, offenbar aus dem Grunde,weil sie sich nicht stark genug fühlt gegcu die geistige Macht desKatholicismus. — Wir waren der Ansicht, Schaffhausen sey wirk-lich schon ein paritätischer Kanton; durch die Aufnahme der katho-lischen Gemeinde Namsen, welche doch politisch gleichberechtigt seynwird wie die reformirten Gemeinden, habe Schaffhausen aufgehörtein ausschließlich protestantischer Kanton zu seyn, wo die Katholi-ken von politischen Rechten ausgeschlossen seyen. Welches Klaggc-schrei erhob die gesammtc protestantische Schweiz , als der aus-schließlich katholische Kanton WalliS den Riegel schieben wollte,damit in seinem Gebiet nicht jeder Unfug in religiöser Beziehunggetrieben werden könne; und kaum ein halbes Jahr, so unter-nimmt der Protestantismus Acrgeres in Schaffhauscu. Noch mehram 8. Sept. 1644 erließ die Schaffhausische Geistlichkeit einen„Hirtenbrief," worin sie gegenüber der katholischen Kirche lehrt:„Der Mensch ist in seinen: Glauben frei von aller menschlichenGewalt;" „unser Glaube stehet nicht auf Menschen Ansehen undMenschen Macht;" „Gott wird unö bei unserm Glauben zu schützenund zu erhalten wissen in diesen Tagen der Gefahr und des Kam-pfes.' Noch sind nicht fünf Monate vorüber, und schon hat dieprotestantische Geistlichkeit dieses ihr „evangelisches Zeugniß" ver-gessen, und die darin ausgesprochenen Grundsätze vcrläugncnd stütztsie sich nach altgewohnter protestantischer Weise ganz auf den welt-lichen Arm und rettet ihren Glauben hinter ein Convertitcngcsetzeigener Art. Durch dieses Gesetz wird jede künftige Bekehrungzum Katholicismus vom Gutfinden der protestantischenGeistlichkeit und der weltlichen Regierung abhängig gemacht. Auf-fallen dürfte endlich, daß dieses Gesetz ausschließlich gegen die ka-tholische Kirche gerichtet ist. Wir zweifeln nicht an der Annahmedieses Gesetzes; denn die Erfahrung hat gelehrt, daß die Schaff-hausische Geistlichkeit starke Hebel in Bewegung zu setzen weiß,um ihrem Willen Anerkennung zu verschaffen. Wie sind auchweit entfernt, die Verwendung des katholischen Vororts gegen einsolches Gesetz zu wünschen, obwohl sie gegründeter wäre als dieEinmischung der protestantischen Kantone in die religiösen Ange-legenheiten der Kantone Wallis und Luzern . „Meine Wege sindnicht eure Wege", spricht der Herr. (Schw. K.-Z.)
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