Ausgabe 
5 (6.7.1845) 27
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mit holdselig einladender Stimme, in süßer Rede von Lippen,gleich einer Purpur-Schnur (Hohel. 4. 3.).Meine Lust istbei den Menschenkindern zu seyn . . Höret mich, ihrKinder: Glückselig, die meine Wege bewahren! Höretdie Lehre, und werdet weise, und verwerfet sienicht! Glückselig der Mensch, der mich höret, undder an meinen Thüren wachet, Tag für Tag, undmeiner wartet an der Schwelle meiner Thüre. Wermich findet, findet das Leben, und schöpfet daß Heilvon dem Herrn," (Spr. Salom. 8, 3l 36.)

O unglückliche Brüder! die ihr gegenwartig gegen diese hei-lige Mutter, die euch in ihrem reinen Schooße geboren, genährtund herangezogen zum wahren Leben, so undankbar, sündhaft undhöchst unehrenvoll denket, redet, schreibet und handelt, o öffneteuere Augen, und vernehmet mit euern Ohren, was ich in Ver-bindung mit obigen Worten diese so heilige Mutter an euch möchteaus ihrem erbarmungsvollen Mutterhcrzen sprechen lassen:Weraber gegen mich sündigt, verletzet seine eigene Seele.Alle, die mich hassen, lieben den Tod." (Spr. Sal.8,36.)Beherzigt auch noch die Worte des hl. Paulus:Gleichwieaber Jannes und MambreS dem Moses widerstanden,so widerstehen auch diese der Wahrheit, Menschen ver-dorbenen Sinnes, verworfenen Glaubens; sie werdenes aber nicht weiter treiben: denn ihre Thorheit wirdAllen offenbar werden, wie es auch bei jenen geschah."(2. Timoth. 3, 8. 9.)

O Jesus, seßlc mich recht innigst an diese deine heiligeBraut, die ja nur aus Deinem heiligsten Herzen hervorgegangen,wie die aufsteigende Morgenröthe, schön wie der Mond, auserkorenwie die Sonne, furchtbar wie ein wohlgeordnetes Heerlager! Ja,ziehe uns Alle, daß wir alle dieser Deiner heiligen Braut nach-laufen, dem Wohlgcruche ihrer Salben, frohlocken und uns freuenin ihr, und Du uns durch sie einst führest in Deine himmlischeWohnungen! (Hohcl. 1, 3.)

L.

Nordamerika.

(Katholik.)

Die erst unlängst bekannt gewordenen Verhandlungen der er-sten Diöccsansvnode von Ncw-Avrk-) enthalten sehr inte-ressante Ausschlüsse über das innere Leben der katholischen Kirche inNordamerika . Dr. Hughes, katholischer Bischof von New-Zjork, hielt am fünfzehnten Sonntag nach Pfingsten, als am 28.August 1842, iu New-Aork das erste Diöcesanconciliumseines BiSthumcS. 67 Priester waren zugegen; nur sechs warenaus gegründeten Ursachen zu kommen verhindert. Die Ver-handlungen wurden mit aller Bescheidenheit vier Tage lang ge-führt, und in der dritten Sitzung 33 Synodalbcschlüsse festgesetztzur Aufrcchthaltung des Glaubens und der Disciplin, und danndurch den Druck bekannt gemacht. Bald darauf richtete der eifrigeBischof ein Pastoralschrciben an seine Geistlichkeit und andie Gläubigen. Er drückt darin vor Allem seine Freude aus überdie Bereitwilligkeit und Erbauung, mit welcher sein Klerus dcu sechs-tägigen geistlichen Uebungen und dann der Synode beigewohnt,so wie auch über die Einigkeit, mit welcher die Synodalbeschlüsse

8z'rw<ius Oic>c-ce5ana Kco - LKoraeen5i5 prima Kabitk snno1842, IXeo-LIzoraei, lz-pis Keorgii Hlitclioll. 1842. ?asw-rsl Better ok lKv riglN Keverc-irä Dr. IlugKes lc> tlre Llorgzimci I.uit5' vl tko vioceso ol I^e>v-Vorlc. 1842.

zu Stande gekommen seyen. Dann wendet er sich an das Volkund zeigt demselben, welchen Vortheil die gefaßten Synodalbcschlüssezur Aufrcchthaltung der kirchlichen Disciplin bringen werden. Wirwollen hier das Merkwürdigste von diesen Synvdalbcschlüsscn mittheilen.

Das Hauptaugenmerk ist auf die Ausspcnduug der heiligenSacrameute gerichtet. Da in den vereinigten Staaten die katho-lische Kirche bisher nur dahin arbeiten mußte, sich fest zu begründenund vor äußern Anfeindungen zu schützen, so mußte in der kirchlichenDisciplin da manches geduldet werden, was nun, seitdem der Bestandder Kirche hinreichend gesichert ist, durch kirchliche Gesetze verboten wer-den mußte. Es warv daher verboten, in Prioathäuscrn oder au andernOrten als in der Kirche die heilige Taufe zu ertheilen, außer wennder zu Taufende in Todesgefahr wäre; in diesem Falle müssc», wenndas Kind noch lebt, die Ceremonien später nachgeholt werden; ebensowird dieß geduldet, wenn die Eltern mehr als drei Meilen weit von demSeelsorger wohnen, oder wegen Armuth den Weg nicht machen können.(2. Beschluß.) Vermöge alter Gewohnheit empfingen die Kinder, außerbei Todesgefahr, erst in den Jahren, wo sie zu den heiligen Sacramcn-ten dcö Altars und der Buße zugelassen wurden, das heilige Sacramcntvcr Firmuug; diese Gewohnheit wird gebilligt und für die Zukunftzur Regel erhoben. (4. Beschluß.) In Betreff des Bußsacramru-tes wird beföhle«, in allen Kirchen Beichtstühle zu errichten; und ver-boten, die Beichte des weiblichen Geschlechtes anderswo als in denBeichtstühlen derKirche anzunehmen, ausgenommen in Fällen dcrKrank-heit, Taubheit und allzu großer Entfernung. (8. Beschluß.) Auch solleudie Priester nur im Talar, mit Chorrock und Stola, in den Beichtstuhltreten. (9. Beschluß.) Was die Ausspcudung des heiligen AltcrrS-sacramentes betrifft, so wird dem Priester ausgctragcu außer iu un-vorhergesehenen Fällen die Messe nie anders, als im Talare zu lesen;auch soll er die heilige Eucharistic nicht anders, als in einer anständigverzierten, von ihm auf der Brust getragenen Bursc zum Kranken brin-gen; ebenso wird verboten, dieses heilige Sacramcnt in einem Privat-orte aufzubewahren. (6. Beschluß.) Vordem heiligenAltarssacramentesoll das ewige Licht erhalten werden. (7. Beschluß,) Der Priester solleine Ehe nicht einsegnen, wenn die Brautleute, wenigstens der eineTheil, sich nicht mindestens vier Tage vorher bei dem Seelsorger gemel-det haben. Dieser soll sie dann zum vorschristmäßigcn Empfange desheiligen Sacramcntes vorbereiten und zur Ablegung einer sacramenta--lischen Beichte anhalten. Vor Verrichtung einer solchen Beichte darf ersie nicht einsegnen, (11. Beschluß.) Vor gemischten Ehen wirdnachdrücklich gewarnt; da aber diese i» jenen Ländern doch mußtengeduldet werden, so haben die Seelsorger im Geiste der ächten kirch-lichen Praxis gibt bekanntlich auch eine laxe, die sich gern für einerigorose ausgeben möchte, folgende Gesetze zu beobachte»: 1) KeinPriester soll aus was immer für eine Weise zur ehelichen VerbindungSolcher mitwirken, von denen er weiß, daß sie sich von einem hcterodorenGeistlichen haben copulircn lassen, oder wahrscheinlich Voraussicht, daß«sie dieses thun Werden. 2) Wenn das Ehchindcrniß prc>r>tc;r ilispuri-tcrtLm oultus obwaltet, so muß jedesmal vom Bischöfe DispcnS erbe-ten werden. 3) Der Priester darf, und zwar nur außer Kirche, und ohnealle heilige Ceremonien und kirchliche Kleidung, der Abschlicßung einersolchen Ehe nur dann beiwohnen, wenn der akatholischc Theil feierlichverspricht, dem katholischen Theile freie Ncligioncübung zu gewährenund die Kinder im katholischen Glaubcu erziehen zu lassen. (15. Be-schluß.) Alle Geistlichen endlich sollen ihren Gläubigen die Gefahrensolcher Mischehen an'S Herz legen. (16. Beschluß.) Weil häusige Fällevorgekommen sind, daß Brautleute, um die Einsegnung leichter zu er-halten, anstatt an den eigenen Seelsorger, an fremde Priester sich wen-deten, so wird für die Zukunft jedem Priester verboten, innerhalb einesfremden Kirchspieles, so wie Brautleute, die unter einem fremden