Ausgabe 
5 (6.7.1845) 27
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Seelsorger stehen, ohne Erlaubniß dieses Seelsorgers einzusegnen.(12. Beschluß.) Und weil es sich ost ereignet, daß Brautleute,besonders Einwanderer, zur Eingehung einer Ehe sich stellen, ob-schon sie bereits vcrheirathct sind; so soll der Seelsorger ein Brautepaar so lauge mehr einsegnen, bis jeder Zweifel, ob sie etwa vcr-heirathct sind, gehoben ist. Und wenn kein anderes Mittel zurErlangung der Giwißhcit übrigt, so sollen solche Brautleute, dieverdächtig sind, angehalten werden, vor der Civilobrigkcit, oderwenigstens vor dein Seelsorger ihren eheloscn Stand mit einemEide zu bezeugen. (lZ. Beschluß.) Kräftig wird gegen die gehei-men Gesellschaften gesprochen. Die Seelsorger werden beauf-tragt, solche, die feierlich zu einer geheimen Gesellschaft geschwo-ren, so lange von den Sacrcuncnten auszuschließen, bis sie jedeVerbindung mit derselben gelbst haben. Thun sie das nicht, undweigern sie sich selbst auf dem Todbcttc noch die verbotenen Bandezu zerreißen, so soll ihnen das kirchliche Begräbnis; verweigert wer-dcn, (33. Beschluß.) Zugleich sollen die Seelsorger ihre Beicht-kinder, sofern sie in dieser Beziehung verdächtig sind, darüber be-fragen. (33. Beschluß.)

Eine andere Verordnung der Synode betrifft die Verwal-tung des Kirchen Vermögens. Bisher verwalteten in derDiöccsc Ncw-Zork, wie in vielen anderen Theilen Amerika'S, Laiennntcr dcm Titcl kirchlicher Vorsteher (IVustees) das Kirchenver-mögcn. Da aber bei diescr VcrwaltungSart für dic Kirche mancheUnannehmlichkeiten entstanden, so muhte man Abhilfe schaffen. Dasvierte Provincialconcilium von BaUimorc im Jahre 1842 vcrord-nctc, daß in Zukunft keine Kirche geweiht werden sollte, bevor sienicht dcm Bischöfe als Eigenthum übergeben worden wäre. Daaber in Ncw-Aork das alte Vcrwaltungssvstci» schon so ticf einge-wurzelt war und der Bischof selbst nicht so große zeitliche Sorgenübernehmen wolltc, so schlug die Synode eincn anderen Weg ein.Man ließ den Trustecs dic Verwaltung des KirchenvcrmögcnS, ver-pflichtete aber dic Scclsorgrr jcder Kirche, ein Jnvcntcnium überdas Kirchcnvcrmögcn zu führen und darin alle Einnahmen undAusgaben der Kirche zu verzeichnen. Dieses Jnocntarium wird demBischof bei der jährlichen Visitation vorgelegt. Zugleich dürfen dieweltlichen Anwälte nichts von dem Kirchcnvcrmögen verwenden, ohneausdrückliche Erlaubniß ihres ScclsorgcrS. Aber auch diescr darf,dic gewöhnliche» Bedürfnisse abgerechnet, innerhalb eines Jahresohne specielle Erlaubniß des Bischofs nicht mehr alv hundert Dollarsbewilligen. Zugleich ward den Trustces untersagt, ohne Einwilli-gung ihres ScclsorgcrS ciue Pcrson zu irgend einem kirchlichenDienste anzustellen, oder weltliche Vcrsammlungcn in der Küche,vdcr in einem andern dazu gehörigen Orte zu halten, oder dieKirchcnstühlc öffentlich zu versteigern. (Beschlüsse 24. 25. 26.)

Solche und ähnliche weise Vorschriften hatte das erste Diö-ccsanconcilium von Ncw-Iork erlassen, und Bischof HngheS seinenDiöccsancn in einem Pastvralschreibcn eingeschärft. Kaum aber warendiese Verfügungen bekannt geworden, als vier politische Blättergegen dieselben als solche, welche dic bürgerlichen Rechte und dieGewisscnc-frciheit verletzen, auftraten. Vier Zeitungsschreiber vonallerlei Rcligion, einer auö der Scctc der Cougrcgationalisten, einPrcobytcriancr, cin Jude und cin Vierter, der keine Rcligion zuhaben schien, waren hier einig zur Bekämpfung der katholischenKirche .

Dagegen erließ Dr. Hugheseine Apologie seinesHirtenbriefes, als Erwiderung auf dic Einwürfe der

vier Zeitungsschreiber." -) Er beweist darin, daß solcheVerordnungen nicht, wie man ihm vorwerfe, die Rechte und Frei-heit der katholischen Gesellschaft verletzen. Jede religiöse Gesellschaftin den vereinigten Staaten habe das Recht, ihren Cultus durcheigene Gesetze zu ordnen, und solche Gesetze seyen für die Katho-liken eben die Synodalbcschlüsse. Und da dic Verpflichtung zurBefolgung der Gesetze einer religiösen Gesellschaft nur eine mora-lische sey, d.h. da Jeder sich nach Belieben davon lossagen könne,so wie es Jedem frei stehe, in dieselbe einzutreten und sich ihrenGesetzen zu unterwerfen, so werde ja kein religiöser Zwang aufer-legt. Nur müsse, wer die Vortheile einer Gesellschaft genießenwolle, auch deren Gesetze sich gefallen lassen. Wenn man die Be-schuldigung vorbringe, daß die Geistlichkeit darauf losgehe, dasKirchengut aus den Händen der Laien an sich zu reißen, so seydieß nicht wahr, indem die Synodalvervrdnuugen nur Mißbräuchein der Verwaltung des KirchenvermogenS beseitigen. Hierauf zeigter in speciellen Fällen, welche Unordnungen in das alte Vcrwal-tungssystcm eingcschlichen.

WaS die gemischten Ehen betreffe, so stehe cS Jedem frei,bei solchen Ehen seiner eigenen Neigung, oder den Befehlen derKirche zu folgen; die Gewissensfreiheit werde also durch die ge-faßten Beschlüsse nicht verletzt. In Betreff der geheimen Gesell-schaften endlich entgegnetc er, daß cS der kirchlichen Vorstcherschaftzustehe, den Gläubigen jene Fälle zu bestimme», in welchen eserlaubt sey, Gott durch einen Eid zum Zeugen anzurufen. Durchunerlaubte Eide suchen aber einflußreiche Verführer dic armen Ka--tholikcn, besonders öffentliche Arbeiter, für ihre ruchlose» Zweckezu gewinnen. Gerade sie, seine Gegner, die Journalisten, solltenals Wächter der öffentlichen Ordnung solche, welche die bestehendenVerhältnisse untergraben, vorzugsweise bekämpfen. Man sieht, daßeer gesunde Menschenverstand sich in Nordamerika in einem besserenFlore befindet, als zur Zeit in Deutschland !

Wenn wir dieses Aufblühen der katholische» Kirche i» Nord-Amerika , bemerken bei der Gelegenheit dic römischen ^Vnnali clellsscien/e rvli^ivse, dieses Erstarken in Wissenschaft uud Disciplincrblickcn, so sehen wir uns unwillkürlich in die ersten Zeiten derchristlichen Kirche zurückverseht. Die alte Kirche suchte, von außenringsum bekämpft, sich in ihrem Innern immer mehr zu befestigen,dic HeilSwahrhcit n immer tiefer in'S Leben einzuführen und ihreDisciplin regelmäßigcr zu ordnen; sie ließ eS aber auch an pole-mischen Entgegnungen gegcn die äußern Feinde nicht fehlen. Ebendieses sehen wir heutzutage in der katholischen Kirche Nordamerika's ;und dabei blühet sie, und breitet sich fortwährend aus. Möchtennicht manche katholische Länder Europa'S , iu denen die Religion fastkeine Triebkraft entwickelt, daraus gar Vieles zu lernen haben?"

Aphovisme.

Mag man sich auch in der Welt über die Schlichtheit derLandgcistlichcn lnstig machen. Kein Stand ist ehrwürdiger alsdieser. Jeder dcrselbcn ist als Hirt mit dcr Sorge für seine kleineHcerde beauftragt, die mit ihm sein frugales und arbeitsames Lebentheilt. Er bringt ihnen das Wort GottcS, und predigt ihnenUnterwerfung unter die Gcsctzc.

') Lisliop IlugKvs .-Vpolog)' tor Ki8 psstor.il Dotter, iu roplxw tliL sttieUires ot to»r Ldilors ot' nolicic»! >'enSparers.

Verantwortlicher Redacteur: L. Schönchen.

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