I"N0M veni mitters irr terrsm et quiä volo, nisi ut aLLen-^geistige Wohl der ihrem Scepter unterworfenen Völker, und sicherciatur? und keiner der Anwesenden ist so steinern, dos; er von ^ lieh, hätte sie diese Gesetze gegen Verbrechen erlassen, so wurdehm nicht geschmolzen würde. Um ihn her stehen, sitzen oder > Dänemark daS Eldorado seyn, von welchem die Poeten geträumt
knicen die Priester Des Herrn, gewohnt, sonst andern zu predigendießmal, um sich predigen zu lassen. Und was hören sie? NichtsUnerhörtes und Neues; was sie selbst schon wußten, bedachtenund andern predigten, das vernehmen sie. Sie betrachten dieBestimmung des Menschen, die Bestimmung des Priesters, dieSünde in ihrer Natur und in ihren Wirkungen bei jedem Men-schen und bei dem Priester insbesondere, das gräuliche Vergehen
haben, während eS jetzt daS prosaischste aller Länder ist, dessenBewohner, gebeugt unter das Joch der scandinavischen Pritchard,keine größere Seligkeit kennen als Essen und Trinken.
Ich kann Ihnen alle diese Gesetze nicht wörtlich anführen.Zum Theile kennen Sie dieselben schon aus jeuen Christians V.(1683) und Christians VII. (1766), die ich Ihnen früher mit-getheilt habe, und Sie erinnern sich wahrscheinlich noch, daß nach
einer sacrilegischcn Messe, des Priesters Reinigkeit, den laue» diesen Gesetzen, welche noch in Kraft sind, die Katholiken keinePriester, den Tod, das Gericht, die Hölle, und insbesondere die-freie Ausübung ihres Cultus genießen und Geistliche, Mönche
Hölle des verworfenen Priesters, das Brcoicrgebet, das Leben desPriesters nach dem Geiste Jesu, den Eifer, die Bcichtanstalt, DieBeharrlichkeit zc. Aber cS ist etwas ganz anderes, über dieseGegenstände für sich nachzudenken, mehr gelcgcnheitlich, und etwasanders, acht Tage lang, entfernt von allen übrigen Geschäften —ununterbrochen von dem Allcrwichtigsten zn hören und damit mitganzer Seele sich beschäftigen, zu hören von einem Manne, dernicht in gesuchten Worten oder Floskeln spricht, aber dasür in deneinfachsten Worten den Anwesenden die Blitze der Wahrheit insAngesicht schleudert. Gerne ließ jeder sich nkderschmettern, umals ein im Feuer der Buße gereinigter Paulus auszustehen undmit dankbar gerührtem Herzen küßte jeder im Geiste dem gutenVater die Hand für die geschlagenen Wunden, weil er auf sie ;u-
uud Jesuiten sich im Lande nicht aufhalten dürfen. Jesuiten na-mentlich, die trotz dieses Verbotes im Lande sich betreten lassen,sollen geköpft, es soll ihnen der Kopf vor die Füße ge-legt werden, wie das Gesetz sagt. Ich will mich daher fürjetzt darauf beschränken, der bedeutendsten dieser Gesetze zn er-wähnen und die hervorstechendsten Bestimmungen derselben herauszuhebcn. Der größeren Klarheit willen scheint cS mir jedochnothwendig, einige Bemerkungen über die dänische Kanzlei unddie dänischen Kolonien in Wcstindien vorauszuschicken, von denenoft die Rede seyn wird.
Die dänische Kanzlei ist das erste und bedeutendste der Mini-sterien, unter welchem die gcsammte innere Verwaltung, die bür-gerlichen und religiösen Angelegenheiten des eigentlichen Däne«
gleich auch so heilenden Balsam zu legen wußte. Vom Mittwoche Quarks, das heißt der Inseln und Jütlandö stehen, und welchesan war Allen Gelegenheit gegeben, eine Beicht über ihr ganzes! mit Ausnahme Der Finanzen und auswärtigen Angelegenheitenbisheriges Leben abzulegen. Alle Falten DeS HerzenS waren weit! alle Attribntioncn der übrigen Ministerien in sich vereinigt. Der
ausnnandcrgcrisscn und es wurde somit leicht gesehen, was mansonst vielleicht nie bemerkte und Alles — Alles ausgeschüttet.O wie süß ist cS, zu den Füßen des Beichtvaters zu liegen,wenn die Herzen so zubereitet sind! Am Samstage celebrirtc derHochwllrdigste Herr Bischof die heilige Messe, unter welcher alleErcrciiantcn die heilige Communion empfingen, und hielt dieSchlußrede. Hochdcrsclbe war innigst erfreut und gerührt über diegroße Anzahl der Theilnehmer. „l^cee ciuam donuni et cruzin^'ueunclum, Iraditaie lratres iirJeder. Solche Tage sind Tage,
War auch nur Einer unter uns, Der sie nicht Zeitlebens segnenwird? Ich gestehe, ein heimliches Heimweh beschlcicht mich, sooft ich au Hirschberg denke. Und doch bin ich anch wieder sogerne unter den Meinigen und arbeite neu belebt uud ncngestärktin meinem Berufe. Gott erhalte die schönen Vorsätze, die gemachtworden. Verehrte Brüder, wir haben sie mit cinmüthigcm Herzengemacht. Laßt uns einander beim Worte nehmen und uns zu-rufen: Ja das haben wir in Hirschbcrg miteinander ausgemacht,wenn auch, ohne ein Wort miteinander zu sprechen — treuunserm erhabenen Berufe in heiliger Liebe uns zu opfern zur EhreGottes für das Heil der unsterblichen Seelen.
Einer der Excrcitantcn.
Chef der dänischen Kanzlei ist der erste Minister des Königs, alsodie erste Person im Staate. WaS die dänischen Kolonien betrifft,so bestehen diese in drei kleinen Inseln von den Antillen, vonwelchen St. Thomas die bedeutendste ist, in einer Factorci anGuinea und in einer zweiten Factorci im cngli-
( Kathel.k.)
Kopenhagen, 15. Juli. Wenn wir die Gesetze, Verord-nungen und Nescripte überblicken, welche von der dänischen Regie-rung nach und nach gegen die Katholiken erlassen worden sind, sobcläuft sich die Zahl derselben auf wenigstens fünfundzwanzig.Fünfundzwanzig Gesetze in ohngcfähr einem und einem halbenJahrhundert zeugen gewiß von dem Eifer der Regierung für das
der Küste vonscheu Indien
Von allen diesen Gesetzen nun ist nur ein einziges den Katho-liken günstig, jenes vom 11. März 1682, welches die Ausübungunum." DaS fühlte gewiß! der katholischen Religion in der Stadt Friedcricia in Jütland die der Herr gemacht hat. > tolerirt. Es hatte nämlich zu dieser Zeit der Handel eine große
Menge Fremder dahin gezogen. Sie dürfen sich indessen überden Begriff, welchen daö Wort Toleranz hier hat, nicht täuschen.Toleranz bedeutet hier nicht, daß jeder Einwohner von Friedcriciaoom Protestantismus zur katholischen Kirche zurückkehren, oder daßein Katholik, der eine dänische Frau gchcirathet, seine Kinder inseinem Glaubcn erziehen kann; Toleranz bedeutet hier bloß, daßdie Regierung den Katholiken cS erlaubt, eine Capclle zu besuchen,die sie auf ihre Kosten erbaut haben, daß alle Kinder aus ge-mischten Ehen lutherisch werden müssen, und daß kein katholischerPriester außerhalb der Capclle eine Ceremonie verrichten oder inseinem geistlichen Kleide erscheinen darf. Durch die Verordnungenvom 2. Juni 1773 und vom 20. Sept. 1754 ist die Wohlthatdieses Gesetzes auch auf die Westindischen Kolonien ausgedehntworden, unter dem Vorbehalt jedoch, daß nie ein Jesuit den Bodenderselben betrete. Durch ein neueres Gesetz vom 4. Dcc. 1816sind diese Bestimmungen bestätigt worden.
Ein Decrct der dänischen Kanzlei von 1780 spricht denZweifel aus, ob wohl überhaupt katholische Kinder in lutherischenKirchen getaust werden könnten, wenn die Eltern sich nicht dazuverpflichten wollten, sie im evangelischen Glauben zu crzichcn.Später erschienen jedoch zwei Verordnungen, die eine am 20. Sept.1793, die andere am 17. Januar 1806, welche bestimmten, daß