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tuotos), so daß man davon den Thau ganz tropfen-weise wegnehmen konnte." *0
Als sie nach ihrer Anweisung einen Theil der hl.Reliquien zur Seite gelegt hatten, bestatten sie den andernwieder. Die ganze Sache scheint ziemlich geheim vorsich gegangen zu sein, wurde aber doch bald in derganzen Stadt bekannt und machte da sehr böses Blut,zumal da man glaubte der ganze hl. Leib komme nachMonheim . Erst als der noch übrige Theil wirklich alsnoch vorhanden gezeigt wurde, legte sich die Aufregungin Eichstätt .
Nach Monheim ordnete sich indessen eine feierlicheProzession, 2 °) und mit ungeheuerm Jubel und Frohlockenwurde der kostbare Schatz dahin gebracht. Auf dem Wegeund bei der Ankunft geschahen auch Wunder. „Als manzum Dorfe des hl. Bonifazius, welches Mulinheim(Mühlheim bei Mörnsheim und Solnhofen ) genanntwird, kam, begegnete ein fallsüchtiger Knabe der heiligenBürde, und unter dieselbe gelegt, erhielt er alsbald dieersehnte Gesundheit.^) Darnach verbreitete sich, wiedie Begleitenden heute noch erzählen, an diesem Ortebei den Vorangehenden und Nachfolgenden ein überausstarker Wohlgcruch. Noch am nämlichen Tage wurdeauch ein andrer Knabe, Rudolf mit Namen, durch Be-rührung der hl. Reliquien geheilt; ebenso erfuhr Liubilaselbst in der Nacht nach der Ankunft der hl. Reliquiendie Wunderkraft der hl. Walburga , indem sie von ihremPodagra (vgl. die 20. Aum.) plötzlich geheilt wurde, sodaß sie nun, die bisher in die Kirche getragen werdenmußte, mit einemmal selbst ganz schnell dahin kommen
konnte." 22 )
So war denn der eine Plan Liubila's geglückt:sie war im Besitze eines großen Theiles der hl. Reliquiender hl. Walburga. 22 a) Sofort sollte nun auch der zweitePlan verwirklicht werden, die eigentliche Klosterstiftungund Uebergabe an den Bischof von Eichstätt . Wirklichist auch noch aus dem nämlichen Jahre der Stiftungs-brief des Klosters vorhanden. Da er für die GeschichteMonheims von großer Bedeutung ist, so mag wenigstensder Anfang in der Uebersetzung hier Platz finden:
„Im Namen der heiligen und lebenspendenden Dreifaltig-keit. Kund sei allen Christgläubigen der Gegenwart und Zu-kunft, daß ich Liubila, unwürdige Nonne, mit meiner SchwesterGcrlinda und mit Rath und Zustimmung unserer geistlichenSchwestern Nuaouhilte, Diothilte, PcrhtSuinde und Hiltisuinde,geleitet von der Liebe zu Gott und zum Heile meiner Seele,der Kirche zu Eichstätt , welche zu Ebren des hl. Erlösers er-richtet ist und wo der hl. Bekeuncr Christi Willibaldus ruht,und welcher gegenwärtig Bischof Erchenboldus vorsteht, die mirzu Eigen gehörigen Güter übergeben habe, nämlich die zu Moun-heim befindliche Kirche mit den hl. Reliquien und allen (Kloster-)Gebäuden, die Höfe und Häuser, sowie alles Dazugehörige mitden Ländereicn, bebauten wie unbebauten, größeren und kleinerenWäldern, Wiesen, Gewässern, Abflüssen, Mühlen, Knechten undMägden, kurz Allem, was unser ist, so daß eS von heute anfür künftig mit aller Deutlichkeit und Gewißheit dem Erlöserund dem hl. Bckcuuer Christi Willibald übergeben sein soll."
") Ist bemerkenSwcrth als die erste histor. Notiz von demnunmehr in der ganzen Welt bekannten Oelfluß am Grabe derhl. Walburga.
2 °) Liubila konnte sich nicht daran bcthciligen, denn sie lagwährend dieser Tage an Podagra erkrankt in Monheim dar-nieder. (Wolfh., I. o. I, sx. 4, 526.)
2*) Wolsh., I. o. idicl.
2 -) Idick.
22 ») Dieser Theil war mindestens ebenso groß, als der,welcher sich jetzt in Eichstätt befindet; außer den Reliquien deshl. Leibes kam auch der Stab der hl. Walburga (samduta)nach Monheim , durch dessen Berührung 3 Blinde geheilt werden.Wolfh.. I. o. III. 2 PA. 537.
Weiter wird dann darin bestimmt, daß die Nonnendie Besitzungen immer als Lehen zur Nutznießung em-pfangen sollen und ja Niemand anderer, daß dafür jedevon den Klosterfrauen jährlich am St. Martinitag einenPfennig auf St. Willibalds Altar in Eichstätt gebe.Liubila soll Aebtissin sein, nach deren Tod ihre Schwester,dann die übrigen; im Fall der Untauglichkeit oder Un-würdigkeit soll der Bischof eine andere aufstellen. Da-gegen verspricht Bischof Erchambold für sich und seineNachfolger, daß das Kloster als solches fortbestehen undniemals einem Kleriker oder Vasallen zu Lehen gegebenwerden dürfe, sowie auch, daß nur gut Beleumundeteund nur Adelige mit Vermögen aufgenommen werdensollen, damit sie dem Kloster nicht zur Last fallen.^)
Die Urkunde, welche nicht mehr im Original, son-dern in Abschrift vorliegt, ist unterzeichnet vom BischofErkenbald, Zwei Archipresbytern: Lampert und Eko, und43 Presbytern; dann von Nuadpreht, dem aävoLLlusLiubilcns, und 27 andern fränkischen Zeugen, und endlichvon 25 bayerischen Centgrafen.^) Wir sehen, es mußeine ganz hochansehnliche Versammlung gewesen sein,welche die Stiftung des Klosters Monheim mit Liubilaals Aebtissin und die Uebergabe an den bischöfl. StuhlEichstätts bezeugt hat.
Damit waren Liubila's lang gehegte Wünsche erfüllt.Das Jahr 893 hatte für Monheim die heil.N eliq uien gebracht und ließeS als gesichertesBencdiktinerfrauenstift zu Recht erstehen:das wichtigste und einflußreichste Ereignißfür die ganze folgende Geschichte Monheimsund zugleich, weil Bischof Erchambold, König Arnulfund dessen Verwandte Hildegard und Luitpold, sowieLiubila als bayer. Prinzessin soviel betheiligt sind, einwichtiges Ereigniß für die damalige Eich-stätter, bayerische und deutsche Geschichte.
Recensionen und Notizen.
Kirchliche Baupflicht und kirchliches Bauwesen,nach den im Königreich Bayern geltenden Gesetzen undVerordnungen dargestellt von Ludwig Heinrich Krick,Pfarrer. Passau , Abt. 1893. 8°. VIII n. 232 S. 3 M.
X Ein Kreuz für alle Pfründeinhabcr ist die Baupflichtan Kirche oder Psründegebändeu, sofern dieselbe an der Pfründehaftet. Wie viele Streitigkeiten, Verdrießlichkeiten, Schwierig-keiten und Zweifel sind daraus entstanden! Denjenigen nun,die mit dieser heiklen Sache zu thun haben, bietet der bereitsrühmlich bekannte Verfasser einen durchaus zuverlässigen Fübrer,der über primäre und sccnndäre Banpflicht, über die Baupflichtaus besonderen NcchtStiteln, über den Gegenstand und Umfangderselben, sowie über die Conipetcnz znr Entscheidung vonStreitigkeiten über die Baupflicht aus's genaueste insormirt.Der Verfasser handelt ferner vom kirchlichen Bauwesen, derobersten Aufsicht und Leitung desselben, von der Ueberwachungdes baulichen Zustandes der Kirchen- und Pfründegcbäude,Wendung der Banfälle, Baufallschätzung und -Wendung beiVeränderung im Pfründebcsitz, von der Versicherung der Ge-bäude gegen Feuerschaden, von Neubauten, Hauptreparaturenu. f. w. Diese Inhaltsangabe allein dürfte genügen, die her-vorragende Brauchbarkeit, ja Unentbehrlichkeit vorliegenderScknist, deren Benützung ein sorgfältig gearbeitetes Sachregistererleichtert, für Pfründcinhaber zu doknmentiren. Doch wirdhiedurch „M. Permancder, Die kirchliche Baulast, 3. verbesserte
22) »I-Io liceutiam babeat illa Ldbatissa, sMrcao vsliFnobilos Msilas in monaatorium intromittsrs .... ipss(Lpisooxns) . . talss sswxsr intromittat xusllas, qnas bonitsstimonii st uvbilss sint, st quas aliqnam sustoutatiouewoum suis proxrietatibus sanoto loeo iwpsrtlant.«
24) Vollständig wurde dieser interessante Stiftungsbriefzum erstenmale abgedruckt und erklärt im Eichstätter Past.-Bl.Jahrg. 1859 x§. 207 ff.