8. Februar 1894.
i^i'. 6.
Die Encyklika über das Bibelstttdinm.
(Schluß.)
Der dritte Theil der Encyklika enthält Bestimm-ungen über die zweckmäßigste Einrichtung derbiblischen Studien beim Unterrichte der jungenTheologen. AIs Einleitung geht diesen Bestimmungeneine Charakteristik der Irrthümer der ungläubigen Bibel-kritik voraus, die unter dem Namen Nationalismuszusammengefaßt werden. Indem die Reformatoren dessechzehnten Jahrhunderts zwar die Schrift als einzigeGlaubensguclle anerkannten, gleichzeitig aber der Kirchealle Autorität in der Schriftauslegnug absprachen, bliebnichts anderes übrig, als dem privaten Urtheil jedesEinzelnen die Eruirung der religiösen Wahrheiten ausder Schrift zu überlassen. Das widerspruchsvolle Neben-einanderbestehen der Anerkennung der göttlichen Autoritätder Schrift und der privaten Auslegung dieser konnteaber nicht von Dauer sein: das göttliche Ansehen derBibel mußte immer mehr geschwächt und zuletzt ganzgeleugnet werden. Das ist die naturgemäße Folgedes Spiritus privatem, und darum nennt der hl. Vaterdie Rationalisten auch ganz treffend „Söhne und Erben"der Verächter des kirchlichen Lehramtes. Ein Blick aufden Entwicklungsgang der protestantischen Exegese magdie Nichtigkeit dieser Beurtheilung vor Augen stellen.Während die protestantischen Theologen bis ins 18. Jahr-hundert meist sogar die Verbalinspiration festhielten undvon einer eigentlichen wissenschaftlichen Behandlung derBibel absahen, trat um die Mitte des 18. Jahrhundertsdurch den Leipziger Professor Johann August Ernesti (1707 bis 1781) ein Umschwung ein. Dieser war zwarauch bibelgläubig, stellte jedoch in seinem ^Intsrpresklovi Destarnonti" (Leipzig 1761) den Grundsatz auf,daß bei Erklärung der Bibel dieselben Regeln in An-wendung kommen müssen, deren man sich bei Erklärungder Kirchenschriftsteller bedient, der Sprachgebrauch, dieGeschichte und Denkart der Zeit, die Parallelstellen, derZusammenhang u. dgl. Weiter ging der Hallenser Pro-fessor Johann Salomo Semler (1725—1791). Erverfocht in seinem „Apparatus aä liberalem veterisPestamenti interprotationam" und in seiner „Ab-handlung von der Untersuchung des Canons" die freiegelehrte Untersuchung der Bibel mittelst der historisch-kritischen Methode, unbekümmert, was dabei heraus-kommen möge. Man nannte diese theologische Richtung,weil sie im allgemeinen noch an dem inspirirten Cha-rakter der Schrift festhielt, relativen Snpernaturalismus,dessen Grundprinzip war: die Offenbarung ist in derBibel enthalten, aber nicht alles, was die Bibel enthält,ist Offenbarung. Daß damit der subjektiven WillkürThür und Thor geöffnet war, versteht sich von selbst.Der relative führte zum kritischen Supernaturalismus.Diesem zufolge gibt es zwar eine göttliche Offenbarung;diese ist aber nichts anderes als die Entwickelung,Läuterung, Bewährung und Anwendung der in dermenschlichen Vernunft liegenden religiösen Ideen, weilalles, was nicht zu diesen Ideen gehört, der Religionfremd ist; die Geschichte der so aufgefaßten Offenbarungist allerdings in der Bibel enthalten; es muß aber erstkritisch festgestellt werden, was m der Bibel als zurOffenbarung gehörend zu betrachten sei. Da die Ent-wicklung der religiösen Ideen cu. ^e Cultur des mensch-
lichen Geistes überhaupt und an die sich stets erweiterndeund berichtigende Weltanschauung gebunden sein muß,so ist die Einkleidung und Gestaltung der Offenbarungeine verschiedene nach der jeweiligen geistigen Auffassnngs-fähigkeit der Menschen. Diese Theorie über Bibel undOffenbarung wurde in der ersten Hälfte dieses Jahr-hunderts insbesondere von Bretschneider (früherProfessor der Theologie in Leipzig , dann Gencralsnper-intendent in Gotha ) vorgetragen, während Ammon, Ober-hofprediger in Dresden , sie in seiner „Fortbildung desChristenthums zur Weltreligion" historisch zu begründensuchte.
Durch den „kritischen Supernatnralismns" war demOffcnbarungsglaubcn und einer Behandlung der Bibel alsWortes Gottes im eigentlichen Sinne der Boden entzogenund dem ungeschminkten Nationalismus die Bahn freigemacht. Was die rationalistische, das ist völlig un-gläubige Bibelkritik aus der hl. Schrift gemacht, wie sieinsbesondere die Evangelien mißhandelt hat, das besagenzur Genüge die Namen Bauer, Paulus und DavidStrauß , von den neuesten Vertretern dieser „histor-ischen" Schule gar nicht zu reden. Ungemein lehrreichist auch die Geschichte der negativen Pentateuch-Kritik,die so recht zeigt, wohin die Bibelsorschung ohne dasCorrectiv der kirchlichen Autorität führt. Von heiligerEntrüstung sind jene Worte der Encyklika eingegeben, indenen sie auf das widersinnige Gebaren derjenigen ratio-nalistischen Bibelkritiker hinweist, die, trotzdem sie „in sogottloser Weise" über Gott und sein heiliges Wort denken,reden und schreiben, dennoch für Theologen, Christen und„Evangelische" gelten wollen und so „die frechenAusschreitungen einer verwegenen Geistesrichtung miteinem hochachtbaren Namen verdecken" (llonestissiinoiwiuiiis osttenciant insolantis inZsnii twuieritatem).
Im folgenden Abschnitte dieses Theiles betont dieEncyklika zunächst die Wichtigkeit der Auswahl allseitigtüchtiger Lehrer des Bibelfaches, geht dann über aufdie biblische Einleitung und schreitet dann zur Normirungder Exegese selbst. Der Exegese ist der Text derVnlgata zu Grunde zu legen, nach dem bekannten Dekretdes Tridentinums, auf das sich die Encyklika beruft unddas sich ausdrücklich auch auf „öffentliche Vorlesungen"bezieht. Daneben ist aber der griechische und hebräischeGrundtext durchaus nicht zu vernachlässigen, sondern zurAufhellung des Vulgata-Textes, wo nöthig, heranzuziehen.Hier wird auf den hohen Werth der ältesten Hand-schriften aufmerksam gemacht. Nach Feststellung derLeseart ist der Sinn nach den bewährten Regeln derInterpretation zu eruiren. Der Literalsinn der Schriftgibt die sichere Grundlage zu deren mannigfacher An-wendung in der Dogmatik und Moral, in Predigt undAscetik. Die Ausführungen der Encyklika über die vomExegeten nach dem Willen der Kirche und der Lehre allernamhaften Theologen zu beobachtenden Normen lassensich auf die bekannten Jnterpretationsregeln zurück-führen: 1. 8ensus ooinmmris LLelösiao; 2. rexulaüäoi (Glaubensbekenntnisse, dogmatische Definitionen);
3. antlrentioa intsrprstatio (wie sie von einzelnenStellen in Conziliardekretcn manchmal gegeben wird);
4. nnanilnis consonsus katrum (das übereinstimmendeZeugniß der heiligen Väter über den Sinn von Schrift-stellen); 5. analo^ia tiäsi (keine Exegese darf mit derLehre der Kirche im Widersprüche stehen). Im weiteren