Ausgabe 
(7.6.1894) 23
 
Einzelbild herunterladen

183

von symbolischer Wichtigkeit: nämlich das herzförmigeBlatt bei der Taube. Wir sehen dieses so häufiggerade bei der Taube, daß ein rein orna-mentaler Zufall unbedingt ausgeschlossenist. So sehen wir es auf dem Bilde mit Taube undWeiheb roden, so auf jenem der zwei aus dem Pracht-gefäße trinkenden Tauben, so auf Thon- und Bronce-lampen, und zwar hier sowohl bei Tauben als beiandern Bildern, wie bei dem Kreuze. Trefflich illustrirtdas Gesagte die von Forrer beschriebene, in das IV.bis V. Jahrhundert zu datirende prächtige Bronce-lampe in Form einer fast Naturgrößen Taube,welche um den Hals einen Kranz von herzförmigen Blätternträgt, deren Stiel unten in zwei Kugeln endigt. Alswas sollen wir dieses Blatt deuten? Ich setze es in derSymbolik gleich Palme, Baum, Kranz und Oelzweig indem Sinne, daß es den Sieg des Glaubens, das himm-lische Eden, den Frieden der in Christo gläubigen Seeleandeuten sollte.

Die in Gestalt von Tauben den Todten mitge-gebenen Gegenstände nehmen selbstverständlich vollsten An-theil an dieser reichen Symbolik. Unter denFuneral-symbolen", wie Forrer sich neben der BezeichnungAmulcte" richtiger ausdruckt, finden wir in Achmim flache, nur wenige Millimeter dicke Figuren aus Schiefer,die außer Schiffen, Fischen, Rhomben und Vierecken auchTauben vorstellen. Es ist bemerkenswerth, daß dieseObjecte meist aus Gräbern der ersten christlichenJahrhunderte stammen, gleich den thönernen Tauben-figuren, die in christlichen Gräbern Frankreichs und derSchweiz merkwürdige Aequivalente haben. Auch alsSchmucksymbol finden wir in Achmim die Taube,sowohl in früher wie in später Zeit, in Form vonFibeln, Agrafen und Ohrgehängen, in dieser Zwecks-bestimmung allerdings mit griechisch-römischen Vorbildernübereinstimmend.

Recensionen und Notizen.

In der Süddeutschen Verlagsbuchhandlung (D. Ochs) in Stutt-gart erschien tm März l. Js. die zweite, vermcbrte Aus-lage des so sehr beliebten Gebet- und UntcrrichtsbnchesDie Mutter Gottes von LourdeS" von AlsonsSchwarz, Pfarrer in Ottcnbach.

" Das hübsch ausgestattete, 698 S. umfassende Buch be-handelt in seinem ersten Theile die Geschichte von LourdeS und dieAngriffe des Unglaubens auf LourdeS . Der zweite Theil um-saht das eigentliche Gebet- und Unterrichtsbuch. Der dritteTheil behandelt, und zwar eingehender, als man es gewöhnlichfindet, die Novenen, deren Wesen, nothwendige Eigenschaftenund gibt eine praktische Anleitung darüber, wie Novenen, speziellNovenen zur Mutter Gottes von LourdeS , anzustellen sind. Dieca. 3000 Exemplare der 1. Auflage waren nach 7 Monaten voll-ständig vergriffen. Die neue Auflage hat eine bedeutende Ver-mehrung erfahren durch Aufnahme der Andachten für die ein-zelnen Wochentage, sowie solcher zum Leiden Christi iür die hl.Fastenzeit. Wir schließen uns dem Wunsche des Verfassers an,wenn wir sagen: Möge das Auch die Ehre und Verehrungjener fördern, welche in LourdeS sich dieUnbefleckte Empfäng-nis ;" nannte, und möge dasselbe zugleich zum Heile der Seelenetwas beitragen. _

Lehrbuch der Religion, ein Handbuch zu Deharbes katho-lischem Katechismus und ein Lesebuch zum Selbstunter-richte. Von l?. W. Wilmers 8. 4. 4 Bände. gr. 8".Verlag der Aschendorffschen Buchhandlung in Münster .

Dieses vortreffliche Werk, das theologische Correclheitund Gründlichkeit mit edler Popularität und praktischer Brauch-barkeit in vollstem Maße vereinigt und ein unschätzbares Ne-pcrtorium für Katecheten ist, erscheint soeben in neuer, fünfterAuflage. Zunächst werden die beiden ersten Bände, welche dieLehre vom Glauben behandeln, ausgegeben. Die Thatsache, daßdie 3000 Exemplare starke vierte Auflage des Lehrbuchs inner-

halb 9 Jahren abgesetzt wurde, bezeugt die Trefflichkeit undpraktische Brauchbarkeit dieses Werkes, das auch durch dieglänzendsten Besprechungen in allen einschlägigen Zeitschriftenausgezeichnet worden ist. Die gegenwärtige Auflage ist eine sehrvermehrte; der I. Band wurde um 168, der II. um 36 Seitenvermehrt, da einige früher nicht behandelte Fragen erörtert,mancher Angriff auf die kirchliche Lehre ausdrücklich zurück-gewiesen, verschiedene Sätze eingehender erläutert und begründetsind. Trotz des bedeutend vermehrten Umfanges ist der Preisder beiden ersten Bände nur um ein geringes erhöht worden,und zwar von 11,40 M. aus 13,00 M Möge das vorzüg-liche Werk auch in seiner neuen Auflage vielem Lesern einwahres Lehrbuch werden und reichen Segen stiften!

Die bedingte Verurtheilnng deren Wesen in derBefugniß des Richters besteht, bei Fällung eines StrafurthcilSdie Strafvollstreckung mit der Wirkung auszusetzen, daß die Strafewegfällt, wenn der Verurtheilte innerhalb eines bestimmten Zeit-raumes nicht wegen einer neuen strafbaren Handlung vernrtheiltworden ist, hat auch in Deutschland seit einigen Jahren dieFachkreise lebhaft beschäftigt und zwar weit überwiegend in einemdieser Einrichtung günstigen Sinne. Praktisch sind wir aberkeinen Schritt weiter gekommen. Eine eben (als erste Vercins-schrift der Görrcs-Gescllschaft für 1894) erschienene Schrift dcSNechtsanwaltS Jul. Bachem in Köln (Commissions-Acrlag vonI. P. Bachem) führt dicS hauptsächlich darauf zurück, daß dieErörterung sich zu sehr in Einzelheiten verloren und die ent-scheidenden Gesichtspunkte zu sehr habe zurücktreten lassen. DerVerfasser, welcher breitere Bcvölkerungskreise für die in Massa-chusetts, in Enaland, Belgien und Frankreich bereits gesetzgeberischdurchgeführte Reform intcressircn möchte, behandelt den Ursprungund die Ausgestaltung des Gedankens der bedingten Vcrnrtheilung,die Verhandlungen der belgischen Kammern über das Gesetz vom31. Mai 1888, die Ausführung dieses GesetzeS, die auf die be-dingte Verurteilung bezüglichen Verhandlungen der internatio-nalen criminalistiscben Vereinigung, die Gutachten der preußischenOberlaudesgerichtspräsidcntcn und der Oberstaatsanwälte sowiedie Verhandlungen des XXI. deutschen JuristentageS und würdigtdann die Hanptcinwendungcn gegen die bedingte Verurtheilnngund die wesentlichen Vortheile derselben. DaS Ergebniß ist einder Einführung dieser Einrichtung in unser Strafrcchtssystcmgünstiges. Der Verfasser hat, einer Anregung aus dem belgischenJustizministerium folgend, an der Zuchtpolizeikammer zuLüttich über die praktische Handhabung des belgischen GesetzeSvom 31. Mai 1883 sich unterrichtet und über die Wirksamkeitdes französischen Gesetzes vom 31. März 1891 eine Aeußerungdes Senators Bsrenger, dcS Vaters dieses Gesetzes, eingeholt.Die Schrift spricht die Hoffnung aus, daß der namentlich unterdem socialen Gesichtspunkte bedeutungsvolle Reformgcdanke derbedingten Verurtheilnng demnächst auch den deutschen Reichs-tag beschäftigen werde. Die Mitglieder der gesetzgebenden Körper-schaften und alle für die Frage sich interessircnden Kreise, nichtbloß die der eigentlichen Fachgelehrten, finden in der vorliegen-den Schrift in übersichtlicher und gemeinverständlicher Darstellungdas Material, um ein selbständiges Urtheil über den Werth unddie Tragweite dieser Einrichtung sich zu bilden.

Die Geistliche Schulaufsicht in der Volksschule,ihre Berechtigung und Ausübung von M. N.Berningcr. Schulinspektor und Pfarrer in Encrfeld.8". 54 S. Preis 70 Pf., mit frco. Zusendung 75 Pf.Würzbnrg, GöbelS Verlagsbuchhandlung.

Der in dieser Frage vollkommen bewanderte Verfasser ver-schließt seine Augen keineswegs vor den wirklichen und ersprieß-lichen Erfordernissen der Gegenwart hinsichtlich der Schule unsihrer Organisation, ist auch durchaus geneigt ihnen jede Rechnungzu tragen, welche mit der Vernunft, dem Rechte und der Er-fahrung, wie mit dem wahren Nutzen und der ideal realen Bestim-mung der Schule vereinbar ist. Aus diesem Grunde forderter aber auch das Recht für die Familie und Kirche und derenAntheil an der Schulaufsicht, da diese bestimmend wirkt ausSchulziel, Sckulcharaktcr und Schularbeit. Wie die Aussicht, sodie Schule. Siegreich weist der Verfasser sodann nach, daß dieAuisicht der Schule durch die Kirche die historisch berechtigtste,natürlichste, würdigste, geeignetste und förderlichste, also zweck-entsprechendste sei. Die gesuchten und gewundenen, sophistischenEinwendungen dagegen werden in ihrer Nichtigkeit aufgezeigtund dargcthan, daß die Forderungen der glaubenslosen Neu-ichule, die Simultauschule wie die coiifcjsionslose Scbnle, weiternichts tendiren, als, bcwnßt oder unbewußt, die Degradationdes Christenthums und die Dcpravation der Schule als Unter-

r