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War Kaspar Häuser ein Betrüger?
«SS Am 17. Dezember v. Js. waren es volle sechsDezennien, daß Kaspar Häuser im jugendlichen Alter von21 Jahren zu Ansbach aus dem Leben schied, nachdemer — wie er auf dem Sterbebette in drei, nur durchSchwächeanfälle unterbrochenen, gerichtlichen Vernehm-ungen betheuerte — durch einen fremden Mann dieTodeswunde empfangen hatte. Wie die Sektion ergab,war der Stoß mit einem scharfen zweischneidigen Instru-mente so kräftig gegen die Brust geführt worden, daßnicht nur die dichte Kleidung, welche Kaspar Häuser wegender Winterskälte trug (ein wattirter Rock, eine Weste,ein flanellenes Leibchen, ein Hemd), durchbohrt wurde,sondern auch eine vier Zoll tiefe Wunde entstand,welche Herz, Zwerchfell, Leber und Magenwand pene-trirte. Und merkwürdig! wie zum Beweise eines plötz-lichen heftigen Schreckens wurde der Körper gleich nachder Verwundung von Gelbsucht befallen.
Dennoch stehen neuere Hauserforscher, wie Dr. JuliusMeyer (z. Z. Oberlandesgerichtsrath in Ansbach ), Heraus-geber der „Authentischen Mittheilungen über KasparHäuser" (Ansbach 1872), und AntoniuS von der Linde (z. Z. Oberbibliothekar in Wiesbaden ), Verfasser einesdickleibigen, im Stil des Hammelburger Reifenden ge-schriebenen Werkes „Kaspar Häuser, eine neugeschichtlicheLegende" (2 Bde. Wiesbaden 1887), nicht an, von einem„unfreiwilligen Selbstmord" zu sprechen und so die Mög-lichkeit offen zu lassen, als habe sich Kaspar Häuser nurleicht verwunden wollen, um die bei einzelnen aufgetauchtenZweifel an der Wahrheit seiner Angaben durch ein ent-scheidendes Unternehmen niederzuschlagen. Ist es doch fürbeide ausgemacht, daß Kaspar Häuser von Anfang an einBetrüger war. Freilich übersehen sie dabei, daß uns diePersönlichkeit des jungen Mannes in diesem Falle nurnoch räthselhafter wird. Denn um seine Behauptungeiner langjährigen Einkerkerung glaublich zu machen,hatte sich Kaspar Häuser das Aussehen eines durchausverwahrlosten, physisch und geistig zurückgebliebenenMenschen gegeben und diese Rolle bis an sein Lebens-ende mit großem Geschick durchgeführt. Er hatte sichderart abgehärtet, daß er lange Zeit nur von Wasserund Brod lebte und zeitlebens allen geistigen Getränkenentsagte. Er hatte feine Augen so an die Dunkelheitgewöhnt, daß er im Halbdunkel einem Naubthier gleichGegenstände und Farben auf größere Entfernungen hinnoch deutlich zu unterscheiden vermochte und das Tages-licht ihn schmerzte. Er hatte sich wie ein Clown vonJugend auf geübt, die Beine gestreckt zu halten, so daßdie Kniescheibe sich einsenkte und man kein Kartenblattunter die Kniebeuge hätte einschicken können, und allesdies hatte er gethan, um schließlich — Copistan einem Gericht zu werden(l), Jahre langkeinen Schritt aus dem Hause zu thun, ohnesich von Polizisten begleitet und überwachtzu sehen (Wie angenehm für einen Betrüger!), undsich zwei Jahre hindurch geduldig der un-freundlichen Behandlung eines pedantischenLehrers zu unterwerfen, der in ihm nicht,wie andere Leute, ein Wunderkind sehenwollte, sondern ihm noch auf dem Sterbe-bette zu verstehen gab, daß er ihn für einenSimulant halte. Wie? Ein Meister in der Ver-stellungskunst, wie Kaspar Häuser, sollte von derselbenkeinen besseren Gebrauch zu machen gewußt haben und
zuletzt aus verletztem Ehrgeiz (I) eine schmerzliche Todes-art gewählt haben, statt sich durch die Flucht aus Ans-bach einer ihm unerträglich gewordenen Zwangslage zuentziehen und sein Spiel anderswo mit besserem Erfolgezn wiederholen? Gewiß eine seltsame Annahme, diewenig Wahrscheinlichkeit hat. Noch mehr aber müssenwir in unserem Glauben an die Hypothese jener beidenMänner irre werden, wenn wir bei genauerer Prüfungwahrnehmen, daß ihre Methode, Zeugnisse über KasparHäuser zu verwerthen, eine ganz verkehrte ist, und daßsie selbst das Opfer einer Mystifikation geworden sind.Um dieses zu erweisen, erscheint es nöthig, auf das er-haltene Quellenmaterial näher einzugehen.
Von großer Wichtigkeit für die Entscheidung derFrage, ob Kaspar Häuser ein Betrüger war oder nicht,dürften die Protokolle jener Zeugenvernehmungen sein,welche der Stadtmagistrat von Nürnberg in seiner Eigen-schaft als Ortspolizeibehörde unmittelbar nach dem erstenAuftauchen des Kaspar Häuser anstellte. Leider sinddieselben aber seit Jahrzehnten verschollen und niemalsbekannt geworden. Nach einer Vermuthung von derLinde's (I. S. 19 A.) wurden sie, nachdem sie zweimalvon Nürnberg nach Ansbach gewandert waren, unteranderen Akten („den in der Stadt Nürnberg aufge-griffenen Findling, angeblich Kaspar Häuser, und dessenErmordung betreffend" 1828 —1833) dem kgl. Justiz-ministerium in München auf Verlangen ausgeliefert undvon diesem am 2. August 1836 an das Staatsministeriumdes kgl. Hauses und des Aeußeren abgegeben. Dennochhat sich bis heute weder im kgl. allg. Neichsarchiv nochim geheimen Staatsarchiv eine Spur davon vorgefunden.Das Aktcnmaterial, welches Dr. Julius Meyer in seinenauthentischen Mittheilungen zu publiziren in der Lagewar, beschränkt sich daher, abgesehen von einer Bekannt-machung des Stadtmagistrats von Nürnberg vom 7. Juli1828 „Einen in widerrechtlicher Gefangennahme aufge-zogenen und gänzlich verwahrlosten, dann aber ausge-setzten jungen Menschen betr." (mit Beilagen, welche einSignalement Kaspar Hausers , eine Beschreibung des vonihm mitgebrachten, an Rittmeister von Wessenig adressirtenBriefes nach Inhalt und Form, endlich ein Verzeichnis;der Gegenstände, die man bei ihm fand, enthalten) undeinigen ärztlichen Gutachten w., auf: 1) die Protokolle jenerVerhöre, die nach der ersten Verwundung des KasparHäuser (am 17. Okt. 1829) vom kgl. Kreis- und Stadt-gericht in Nürnberg vorgenommen wurden, wobei nichtnur Kaspar Häuser selbst über seine Vorgeschichte auf'sNeue befragt, sondern auch jene Zeugen, welche bereitsim Jahre 1828 vernommen worden waren, unter Hin-weis auf ihren geleisteten Eid aufgefordert wurden, zubekennen, ob sie bei ihren früheren Aussagen, die manihnen vorlas, beharren wollten und diesen nichts hinzu-zufügen hätten; 2) die Protokolle jener Verhöre, welchenach dem Tode des Kaspar Häuser im April und Mai1834 auf Requisition des Kreis- und Stadtgerichts inAnsbach , das die Untersuchung wegen Mords eingeleitethatte, mit denselben Zeugen, soweit sie noch lebten, an-gestellt wurden.
Diese letzteren stimmen nun allerdings mit den unterNr. 1 genannten nicht in allen Einzelheiten überein.Dies erklärt sich aber daraus, daß inzwischen mehr alsvier Jahre verflossen waren, in welchen einerseits mancheswahre Detail aus der Erinnerung der Zeugen geschwunden,andrerseits manches Irrige aus dem Tagesgespräch undaus den zahlreichen Schriften, die über Kaspar Häuser