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Nürnberg , 26. Mai 1828, an dem er ihm zwischen 10und 11 Uhr Nachts zur Beaufsichtigung übergeben wurde,bis zum 18. Juli 1828 in Verwahrung.
Siehe dessen Verhör vorn 3. November 1829 und12. Mai 1834 (M. 62 f. 64 s.). Am Schlüsse desletzteren äußert er: „Nur das muß ich noch beifügen,daß ich für meine Person fest überzeugt bin, daß KasparHäuser anfangs durchaus keine Hinterlist hatte, sonderndaß er lediglich ein verwahrloster Mensch gewesen ist;denn es wäre ja unmöglich, daß Jemand einen so hohenGrad von Verstettungskunst besitzen könne."
Der Werth dieses Zeugnisses ist um so höher an-zuschlagen, als Hiltel von früher Jugend an mit den ab-gefeimtesten Spitzbuben und Bösewicktern zu thun gehabt(D. 149) und Kaspar Häuser (ebenso wie Nr. 2 und 3)gerade in der ersten Zeit seines Auftretens zn beobachtenGelegenheit und Auftrag hatte.
2) Polizcisoldat Joseph Blaimer in Nürnberg hatteKaspar Häuser vom zweiten Tage seines Erscheinens,also vom 27. Mai 1828 an ungefähr sechs Wochen langtäglich auszuführen und insonderheit an öffentlichen Plätzenzu begleiten.
Siehe dessen Verhör vom 29. Dezember 1829 und10. Mai 1834 (M. 68 f. 69 f.). Am Schlüsse desletzteren äußerte er: „Uebrigens war Kaspar Häuser einsehr gutmüthiger, reinlicher, ordentlicher Mensch, und michhat er sehr gedauert. Manche Leute glaubten wohl, daßer sich verstellt hatte, allein ich war doch viel um ihn undglaube nicht, daß sich ein Mensch, wenn er auch noch soschlecht gewesen wäre, so lange hätte verstellen können."
3) Der kgl. Stadtgcrichtsarzt Dr. Paul SigmundCarl Prcu in Nürnberg besuchte Kaspar Häuser auf Re-quisition des Magistrats Nürnberg bereits am 28. Mai1828 und gab nach mehrtägiger Beobachtung am 3. Juni1828 das Parere ab: „daß dieser Mensch weder verrücktnoch blödsinnig, aber offenbar auf die heilloseste Weisevon aller menschlichen und gesellschaftlichen Bildung ge-waltsam entfernt, wie ein halbwilder Mensch erzogenworden, zur ordentlichen Kost nicht zu bewegen sei,sondern bloß von schwarzem Brode und Wasser lebe(M. 74).
Vgl. dessen Gutachten vom 11. Nov. 1829 (über-geben auf Aufforderung des Untersnchungsgerichts Nürn-berg) und den von ihm am 3. Dez. 1830 erstattetenBericht über die Resultate einer auf Requisition des kgl.Kreis- und Stadtgerichts Nürnberg wiederholt vorge-nommenen körperlichen Untersuchung des Kaspar Hanser(M. 134 f. 136 f.).
4) Der praktische Arzt Dr. Joh. Karl Osterhausenin Nürnberg lernte Kaspar Häuser ungefähr drei Wochennach seiner Ankunft in Nürnberg kennen und hatte vonda an häufig Gelegenheit ihn zu beobachten, zumal erihn auch einigemale ärztlich behandelte.
Siehe dessen gutachtlichen Bericht über die Resultateeiner im Auftrag des kgl. Kreis- und StadtgerichtsrathsFrhrn. v. Rüder vorgenommenen genauen Untersuchungdes Kaspar Häuser (M. 144 f.), welcher Bericht (über-geben am 31. Dez. 1830) mit dem vorgenannten desDr. Preu in allem Wesentlichen übereinstimmt.
5) Stallmeister Wilhelm v. Numpler gab KasparHäuser während dreier Monate im Jahre 1828 unent-geltlich Neitunterricht; s. dessen Aussage vom 2. Nov.1829 und 9. Mai 1834 (M. 177 f. u. 179 f.).
6) Der erste Bürgermeister Binder von Nürnberg,„als solcher Chef der städtischen Polizei", ließ Kaspar
Häuser in den Monaten Juni und Juli des Jahres 1828fast täglich in seine Wohnung bringen und stellte schonam 4. und 7. Juni 1828 eine Art Verhör mit ihm an.Ueber die Ergebnisse desselben siehe die BekanntmachungBinders vom 7. Juli 1828 „einen in widerrechtlicherGefangenschaft aufgezogenen und gänzlich verwahrlosten,dann aber ausgesetzten jungen Menschen betr." (M. 72 f.);vgl. auch die gemeinschaftlichen Berichte des kgl. Stadt-commiffärs Faber und Binders an die Regierung desNezatkreises vom 25. Nov. 1828 und 20. Sept. 1829(M. 181 f. u. 182 f.) und die von Binder am 18. Dez.1833 in Nürnberg erlassene Todesanzeige für KasparHäuser (L. I, 358).
7) Professor G. Fr. Daumer am Gymnasium inNürnberg lernte Kaspar Häuser Ende Juni 1828 kennenund war der erste, der ihm Unterricht ertheilte; am18. Juli dess. Jahres nahm er ihn in seine Wohnung(Haus Nr. 1693 auf der Schütt, Nückgebäude, seit 1890abgebrochen) auf, wo Kaspar Häuser bis zum Dez. 1829verblieb.
Daumer hielt bis zu seinem Tode (zn Würzburg 14. Dez. 1875) an der Unschuld des Kaspar Häuser fest,siehe dessen Schriften „Mittheilungen über Kaspar Häuser",2 Hefte, Nürnberg 1832; „Enthüllungen über KasparHäuser" Frankfurt a. M. 1859; „Kaspar Häuser, seinWesen, seine Unschuld, seine Erdnldungen und sein Ur-sprung", Negensburg 1873.
8) Gottlieb Frhr. v. Tücher, k. Kreis- und Stadt-gerichtsrathsaccessist in Nürnberg , lernte Kaspar Häusernoch im Juni 1828 kennen, wurde alsdann im Dez. 1829von Gerichtswegen zum Vormund für ihn bestellt und nahmihn im Mai 1830 in seine Wohnung auf, worin KasparHäuser bis zum Nov. 1831 verblieb.
Siehe v. Tuchers Aufzeichnungen über Kaspar Häuseraus dem Jahre 1828 (D. 118 f.), seine Zeugenaussagevom 5. Dez. 1830 (M. 165 f.), seinen Bericht über denCharakter des Kaspar Häuser zu Protokoll gegeben am20. Febr. 1834 (M. 257 f.). Auch v. Tücher hielt bisan sein Lebensende (er starb zu München am 17. Febr.1877 als Oberappellationsgerichlsrath a. D. im Altervon 79 Jahren) an der Unschuld des Kaspar Häuser fest,siehe seine Erklärungen in der Beilage zur Augsb. Allg.Ztg. Februar und März 1872.
9) Dr. Fr. Bened. Wilh. Hermann, Professor derMathematik am Gymnasium zu Nürnberg , beobachteteKaspar Häuser im Jahre 1828 und fragte ihn über seineVergangenheit aus (siehe seine Aufzeichnungen bei Daumer107 f.). Ueber den Scharfsinn und die eminent praktischeTüchtigkeit dieses Mannes, der als Universitätsprofessor(für Nationalökonomie und Statistik), Mitglied der bayer.Akademie der Wissenschaften und kgl. b. Staatsrath zuMünchen am 23. Nov. 1868 verstarb, kann nicht dergeringste Zweifel bestehen.
10) Anselm Ritter v. Feuerbach, k. b. Staatsrathund Präsident des Appellationsgerichts in Ansbach , lernteKaspar Häuser schon am 11. Juli 1828 kennen undveranlaßte sofort eine mehr methodische Untersuchung deSFindlings, siehe die amtlichen Schreiben des Ansbacher Appellhofs an die Kreisregierung in Ansbach vom 15.und 22. Juli 1828 (M. 86 f. 89 f.). Die Resultateseiner Forschungen auf Grund der Akten und persönlicherBeobachtung stnd in seiner Schrift: „Kaspar Häuser,Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen",Ansbach 1832, niedergelegt; vgl. noch seine Briefe anElise von der Necke und Tiedge, Ansbach 20. Sept. und