sinken oder über dieselbe sich erheben kann, insofern er sdurch seine frei wirkende Vernunft die Natur mißbrauchtoder über das gewöhnliche Maß hinaus vollendet. Dasist durchaus festzuhalten. Weder Thomas noch Aristoteles will das Individuum im Staate aufgehen lassen. EineStaatsallmacht ist den Ideen beider fremd. DerStaat ist ihnen vielmehr nur insofern Zweck der einzelnenMenschen und berufen, allseitig den menschlichen Nöthenzu genügen, als die Menschen durch die Natur zu ein-ander gehören und einander bedürfen. Soweit jederMensch kraft seines vernünftigen Geistes selbständig ist,hat der Staat seinen Zweck im einzelnen Menschen: ersoll ihn nämlich zur Tugend erziehen und damit demendgiltigen Wohle jedes Einzelnen dienen.
Das socialistische System ist keineswegs etwas Neues.Sein Grundgesetz mit den unvermeidlichen Folgen wirdbereits von Aristoteles bekämpft. Dieses Grundgesetzheißt: Im Staate sind nur Individuen. Jede? derselbenhat durchaus das gleiche Recht. Das Haus ist ein kleinerStaat, der Staat ist ein großes Haus oder eine großeGemeinde. Nur die Zahl macht da einen Unterschied.Demgegenüber stellt St. Thomas nach Aristoteles fest,daß Haus, Gemeinde, Staat von Natur dem Wesennach von einander geschieden sind. Damit aber werdenzugleich die Grundelemente für das organisch gegliederteStaatsganze gekennzeichnet. Die Zahl macht ja nichtwesentlich die Familie aus, sondern Mann und Gattin,Herr und Knecht, von denen jedes Glied von Natur dieihm eigene Bedeutung hat, und zwar gemäß den ent-sprechenden natürlichen Aufgaben, sowie nach dem Gradeder Vernunft in den verschiedenen.
Besonders ist hervorzuheben die Stellung, welcheThomas dem Weibe zuweist. Die Frau gehört tndie Familie. Sie ist vor allem berufen, die erstenSchritte des heranzubildenden Geistes im Kinde zu leiten.Die Arbeit in der Haushaltung liegt der Frau von Naturob; nicht die in der Fabrik oder dgl. Noch mehr wider-natürlich ist es, die Frau in allen bürgerlichen oder po-litischen Angelegenheiten dem Manne gleichstellen zu wollen,als ob kein natürlicher Unterschied zwischen beiden be-stände. Welche Mißstände letzterer Irrthum zeitigt, dafürbietet Amerika höchst traurige Beispiele.
Mit vollem Rechte weist der Verfasser hin auf denallgemeinen Fehler in den socialpolitischen Werkenund Gesetzen der Gegenwart. Dieser ist der Mangel anunumstößlich festen Prinzipien, auf welchen die Er-örterungen der socialen Schäden aufgebaut werden. Esfehlt der Anschluß an die vergangenen Zeiten; die social-politische Wissenschaft als solche wird ausdrücklich als eineFrucht des neuzeitlichen Fortschrittes gepriesen. Für dieHeilmittel, welche angegeben werden, ist mehr das Gefühlmaßgebend, wie die nüchterne Vernunft. Daher der steteWechsel in den Ansichten, die vielen Abänderungen derGesetze. Gerade der Wesenscharakter der mensch-lichen Handlung wird fast durchweg übersehen. St.Thomas, wie Aristoteles , betont denselben scharf. Solldas Menschliche Handeln, mag es die einzelne Personoder die gesellschaftliche Ordnung zum nächsten Gegen-stände haben, nützlich und heilsam sein, so muß eS dermenschlichen Natur entsprechen. Das ist die festeNorm, nach welcher auch in socialpolitischen Fragenentschieden werden muß. Darum hebt auch Thomas alsKennzeichen eines naturgemäßen Lettens oft her-vor, daß die Leitung auf beiden Seiten zum Besten ge-reiche: dem Leitenden und dem Untergebenen, der Seele
und dem Leibe. Die socialen Gesetze und Erörterungenmüssen demnach immer an diesem Probirsteine unter-sucht werden. Nur, wenn sie der geraden Linie ent-sprechen, haben sie Anspruch auf Dauer. Sie müssendas Ganze befördern und zugleich die Selbständigkeitdes Einzelnen. Ein Staat ist umso stärker, in je größeremMaße ihm die gewaltigste Kraft im Bereiche des Geschöpf-lichen, die Vernunft, zu Gebote steht.
Die naturgemäßen Principien der Gesell-schaftslehre müssen wieder ganz und voll zur Geltungkommen, wenn es anders besser werden soll. Die natür-liche Ordnung ist wieder einzuführen. Man muß all-seitig gebührend Rücksicht nehmen auf die selbständigeStimme der Natur. — Betreffs der Erwerbsquellenwird sehr richtig und wichtig hervorgehoben, daß es Pflichtder staatlichen Gesetzgebung ist, die eigentlich und vonNatur bedeutungsvollen Erwerbsquellen an unbedingterster Stelle zu begünstigen. Die großen Massenccntrensind kein Vortheil für einen Staat, wohl aber einblühender, nicht leicht beweglicher Bauernstand.
Etwas weiter haben wir unsere Besprechung aus-gedehnt, um dem Leser auch ein Urtheil über die Be-deutung unserer Schrift zu ermöglichen. Nebenbei machenwir auch aufmerksam auf die trefflichen Artikel desselbenVerfassers: „Die Grundprincipien des heiligenThomas und der moderne Socialismus" imtrefflichen Jahrbuch für Philosophie und speku-lative Theologie (vgl. Beilage Nr. 24 v. 14. Junil. I., Artikel: „Der heilige Thomas von Aquin undseine Lehre"). Wohlthuend berührt, wie in allen Ar-beiten Schneiders, so auch in unserm Schriftchen undden erwähnten Artikeln, welche auch im Jahrgange1894/95 fortgesetzt werden, der warme, überzeugnngs-volle Ton, welcher dieselben durchweht. Wir freuen unsschon auf das baldige Erscheinen der angekündeten Schriftüber „Kirche und Staat". Dieselbe soll den eingehendenNachweis liefern, was die kirchlich-christliche Gesetzgebunggethan hat, um der Natur im Menschen zu ihrem vollenRechte zu verhelfen und dieselbe zu vollenden.
Recensionen und Notizen.
Weiß I. E., Scbnl- u. ExcursionSflora von Bayern .
München-Leipzig, E. Wolfs , 1894. 8°. XI- -j- 520 S.
M. 4.50 geb.
Der nciturgeschicbtliche Unterricht ist erst in jüngsterZeit an den bayerischen Mittelschulen eingeführt worden, nurleider nicht in den oberen Klassen, sondern in den untere», woder Verstand der Schüler hicfür noch viel zu unentwickelt ist,um einen Erfolg zu erzielen. An Hilfsmitteln, den Lehrstoffdurch die Anschauung zu beleben, feblt es gewiß nicht; einesder besten ist die vorliegende Flora Bayerns , die dem jungenund alten Freunde der Pflanzenwelt die Möglichkeit gibt, jedeim Königreich wild wachsende oder cnltivirte Pflanze selbst zu-verlässig zu bestimmen. Sind die dunstigen Schulstuben ge-schlossen und ist die ersehnte Ferienzeit gekommen, dann wirddieses prächtige und bequeme Handbuch noch mehr dem imGrünen sich ergebenden Schüler zum trauten Freund und Be-gleiter werden. Doch, man glaube ja nicht, daß dieses Lob demwissenschaftlichen Charakter des Buches zu nahe träte; im Gegen-theil, auch der Fachmann wird bestätigen, daß die Flora denstrengen Anforderungen der Wissenschaft gerecht wird, wenn sieauch einen bescheidenen Titel führt, welchen wir freilich mehrlogisch gefaßt wünschen, denn „Schule" und „Excursion" sinddoch nicht coordinirte Begriffe: das Wort „Schnlflora" ist inunseren Augen ein Monstrum von Sprachwidrigkeit; in derSchule ist ja keine andere Pflanze zu finden, als die -lAnornnti»xxrawiäalik«, Excnrsionen hingegen sollen Ausbeute an Pflanzengeben, die dann allerdings in die Schule zur Analyse gebrachtwerden können. Von Florenbüchcrn für Deutschland (undBayern ) kennen wir eine ziemliche Anzahl, keines aber ist so