Christoph von Stadion, Bischof von Augsburg ,und seine Stellung zur Reformation.
(Schluß.)
L. R. Ein sehr merkwürdiges und trauriges Jahr,in welchem die katholische Religion, wie es schien, ausAugsburg für immer auswandern sollte, war das Jahr1537. Am 18. Januar hatte der Rath dem Bischofund Domcapitel eine Schrift zugestellt des Inhalts, daßdie Messe und der katholische Gottesdienst, weil er er-schrecklich sei gegen Gott, in der Stadt abgeschafft wordenund niemand unter Strafe weder Messen noch Ceremonienmehr halten dürfe. Die Geistlichkeit wurde der bürger-lichen Obrigkeit unterworfen, alle Heiligenbilder aus denKirchen fortgeschafft; der Klerus sollte sich den Gesetzender Stadtobrigkcit fügen oder Augsburg verlassen. Wersich dieser „christlichen, friedlichen und billigen Erkennt-niß" nicht unterwerfen wolle, solle längstens binnenacht Tagen die Stadt mit Hab und Gut verlassen; weraber dawider irgendwie schreibe, rede oder handle, er seihohen oder niedern Standes, Geistlicher oder Weltlicher,der solle an Ehre, Leib und Gut ernstlich bestraftwerden??)
Dieses traurige Schicksal berichtete Stadion demPapste Paul III. und bat ihn, er möchte ihm und seinemvertriebenen Klerus wenigstens Worte des Trostes schicken.Auch dem König Ferdinand schilderte er dieses empörendeUnternehmen des Augsburger Senates??) Die Folgedavon war, daß sich dieser zu rechtfertigen suchte undüber die Geistlichen mit gemeinen Schmähungen undgroben Verleumdungen herfiel?^) Daraufhin setzten derBischof und das Domcapitel am 26. Februar dem Kaiser undden Ständen des Reiches die Vorgänge in einer in ruhigemund würdigem Ton abgefaßten Schrift auseinander. „Ob-wohl sich der Rath", heißt es darin, „auf dem AugsburgerReichstag ausdrücklich dazu verpflichtet habe, niemand vomkatholischen Glauben zu drängen oder dessen Ausübungzu verhindern, so habe er doch den katholischen Gottes-dienst abgeschafft und die Kirchen geplündert, die Bilderverwüstet, die Monumente und Grabmäler zerstört. ZurRechtfertigung seines Verfahrens bringe der Rath dieBeschuldigung vor, die Geistlichen seien Anbeter derHeiligen und Bilder, was jedoch widersinnig sei; dennniemand sei so thöricht, die Heiligen anzubeten, als obsie die rechten Gnadenspender wären. Das jedoch hieltensie nicht für Unrecht, die Bilder der lieben Heiligen zueiner Erinnerung der christlichen Exempel, die sie unsvorgetragen haben, vorzustellen." Auf ähnliche ruhigeWeise widerlegte der Bischof alle Beschuldigungen, dieder Rath gegen den Klerus beim König vorgebracht.Nebenbei bestritt er aber auch den Augsburgern dasRecht, vor der Entscheidung eines allgemeinen Concilsdie hl. Messe abzuschaffen oder sie auch nur in Spracheund Kleidung zu ändern, das heilige Abendmahl unter
°2) Jansscn, Eesch. d. deutsch. Volkes. III. 338. - Braun,III. 302-305.
-?) Braun, HI. 307 f.
„Die katholische Geistlichkeit habe durch ausgebreitetefalsche Gerüchte unter der Bürgerschaft Unruhe gestiftet, denKaiser und einige Fürsten wider die Stadt übel berichtet, durchihren unsittlichen Wandel den gemeinen Mann mir geärgert,die von den Kaisern und Königen erworbenen Freiheiten miß-braucht und derselben sich unwürdig gemacht, nbcrdicß derStadt schon von vielen hundert Jahren her viele Widerwärtig-
beiden Gestalten auszutheilen, es den Kranken überhauptzu enthalten, und anderes??)
Alle diese Argumente liefern den Beweis für dieRichtigkeit der Behauptung Steichele's: „Der Ncichstags-abschied von Augsburg bildete für den Bischof die Normdes ferneren Verhaltens;" der Bischof ist nicht geneigt,dem Augsburger Rathe nachzugeben, nicht einmal in denPunkten, die er selbst als zulässig erachtet. Deßhalbmöchte ich nicht ganz dem Urtheile Zapfs beistimmen:„Aus jenen Schreiben kann erkannt und der Beweis ge-zogen werden, daß der Bischof blos durch zeitliche Ab-sichten, aber nicht aus Ueberzeugung, vom Bekenntnißder evangelischen Religion abgehalten und von seinemKapitel zu dergleichen Unternehmungen gegen die Evan-gelischen angetrieben worden sei." ??) Denn der Bischoftritt nicht nur gegen die Punkte auf, die seine und desDomcapitels Rechte beeinträchtigen, was er übrigens derkatholischen Kirche und seinem Domcapitel schuldig war,sondern er wendet sich auch gegen die Punkte, die seineRechte nicht berührten, die sich aber gegen die altherge-brachten Gebräuche der katholischen Kirche richteten, undvertheidigt dieselben ebenso wie jene. Nicht einmal daSräumt er den Augsburgern ein, was nach seiner Ueber-zeugung zulässig gewesen wäre, eben weil es die kathol-ische Kirche nicht gestattet hatte. Hütte der Bischof heim-lich zur evangelischen Kirche gehalten, dann hätte er sichdie Vertheidigung der katholischen nicht so sehr angelegensein lassen, er hätte sich der Einführung des Lutherthumsnicht so entschieden in den Weg gestellt.
Ein günstiges Zeugniß über Christoph von Stadion stellt auch der päpstliche Nuntius Vergerio, den PapstPaul III. dem Bischof eigens in einem Schreiben em-pfohlen hatte, aus. So schreibt er am 16. Mai 1535an den Geheimsccretür des Papstes Nicalcati, Christophvon Stadion sei ein guter Prälat nud Fürst; er werdeihn um seine Ansicht befragen, wie er sich gegen diemeist protestantische und zwinglianische Umgebung des-selben verhalten solle?^) Und über die Meinung Christophsüber das abzuhaltende Concil berichtet der Nuntius aui20. Mai 1535 an den König Ferdinand: „Der Bischofvon Augsburg erschien mir als ein überaus kluger Mannund geübt im Handeln; derselbe glaubt, man dürfe dasConcil nicht in einer deutschen Stadt abhalten, ebenso-wenig, als man Laien znr Abstimmung beiziehen solle,was allerdings der Wunsch der lutherischen Fürsten sei;denn in Folge der allzuweiten Verbreitung des Pro-testantismus hätte man einen Ueberfall des Volkes zuerwarten. Nur wenn der Papst zuvor einige augen-scheinliche Mißbräuche in der katholischen Kirche abstellenwollte, dürfte man es wagen, das Concil in eine deutscheStadt zu berufen." Darin stimmte ihm auch der Nuntiusbei, der selbst vor Kurzem dem Papste diesen Rath ge-geben hatte. Doch in einigen Punkten ging der Bischofzu weit, wie z. B. mit dem Vorschlag, der Papst solleden Laienkelch gewähren, die Fasten mildern und dieVerbote unter Todsünde einschränken; denn soweit gehen
keilen zugezogen und babe sich bedeutende Eingriffe in die Rechtederselben erlaubt". (Braun, III. 310).
°b) Janssen, Gcsch. d. d. Volkes III. 339 f. — Brau»,III. 3t1-327.
°°) Zopf. Chr. v. St. S. 9l.
Nuntiaturberichte auö Deutschland . I. Mth., k. Band,bearbeitet von Walter FriedenSburg (Gotha , 1892) Seite 38Aur. 151.