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sondern auch, daß ganz allein die neuen Münzgcsetze esverschuldet hätten.
Keinem der Ankläger fiel ein, zu fragen, ob denn dieAusfuhr gcprügteu Goldes wirklich ciue neue Thatsache, obsie unter der ältern Münzvcrfassnng nicht vorgekommen sei?ob sie, auch ohne die neue Gesetzgebung, uicht zur selbenStunde wieder hätte vorkommen können und müssen?
Wo goldene Münzen vorhanden sind, können und zeit-weise müssen sie auch abfließen, das wird niemand bestreitcn.Finden wir demnach, daß schon vor der ucucn Reichs-münzgcsctzgcbnng Goldmünzen in Deutschland bestanden undgegolten haben, so tritt nns als Thatsache entgegen, daßAusfuhr von Goldmünzen aus Deutschland schon vor jenerReform möglich gewesen, daß sie nicht erst durch jene Reformbedingt worden. Ja wir wissen, auf ganz unangreifbareZiffern gestützt, daß dies von jeher der Fall gewesen. Denamtlich vorgenommenen Nachforschungen znfolge sind vonden Ländern des heutigen Reichsgebietes in den letzten hundertJahren 540 Millioueu Mark in verschiedenen Goldmüuzeugeprägt worden. Davon wurden durch die Regierungenselbst im Laufe derZcitcu nur wieder ciugezogeu 7 ^'2 Millionen,von den übrigbleibenden 532 ^ Millionen waren in denJahren 1873 und 1874, als das Reich die Goldmünzenfrühern Gepräges einberief, nur noch vorhanden beinahe100 Millionen. Wo waren die andern hingekommen? Siewaren eingcschmolzcn oder auch waren sie in ihrer ursprüng-lichen Gestalt ins Ausland gewandert. Nicht also blos dieMöglichkeit ist nach unserer frühern Münzvcrfassung vor-handen gewesen, daß Goldstücke ins Ausland flössen, sonderndie Gewißheit ist gegeben, daß dies im beträchtlichen Vcr-