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Reichsgold : Studien über Währung und Wechsel / von Ludwig Bamberger
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gewährt werden dadurch, daß anderes Geld und zwar iweinem höhern Nennbetrag als das dagegen gelieferte verab-reicht wird. Dies andere Geld kann nnr das andere Glied derdoppclglicdcrigcn Währung sein. Es versteht sich damit vonselbst, daß ebenso gut wie das begünstigte Geld einen hohcrnPreis in Forin des minder begünstigten erzielt, das minderbegünstigte selbst einen niedrigern Preis bedingt. Sobaldim Gebiete der Doppclwährung beispielsweise das Gold mit1 per Tausend Aufgeld bezahlt wird, kann man mit dem-selben Recht sagen: daö Goldgcld sei theuerer, wie dasSilbergeld sei wohlfeiler geworden. Und dies, trotzdem dasWesen der Doppclwährung darin ruht, daß beide Geld-arten in cincm unwandelbaren Verhältniß zueinander stehen.Daß solchergestalt Aufgeld bezahlt wird, ist offenkundigeThatsache, die wir ja unter anderm gerade bei uns eben be-klagen hörten uud dic nicht deshalb bei uns vorkam, wieder Aberwitz behauptet, weil wir die einfache Goldwährungbesaßen, sondern weil wir sie noch nicht besaßen*), viel-mehr an ihrer Stelle eine UcbergangSdoppclwährung. EinAufgeld auf Gold ist eben unmöglich, wenn keinanderes Geld existirt als Goldgcld.

Ein Gesetz, das die Doppelwährung einsetzt, führt dieNothwendigkeit mit sich, daß zum Behufe der Substituirungeiner Gcldsorte an Stelle der andern zeitweise ein Aufgeldbezahlt, d. h. daß das eine Geld mehr, das andere minderwerth wird als das gesetzlich vorgeschriebene Verhältniß.Mit anderen Worten: das Gesetz der Doppclwährung ist einGesetz der Fiction.

Auch zur Stunde noch nicht besitzen.