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Erst wenn das Geld über seine gesetzlichen GcbictSgrcnzcnhinaustritt, wird es selbst Gegenstand des Preises, und darfes werden, eben weil es eins der beiden Attribute verliert,die untrennbar und nnthcilbar seine Natur ausmachen, näm-lich das Attribut der gesetzlichen Autorität. Das Geld desAuslandes, sei es gut oder schlecht beschaffen, bestimmen wirnach seinem Preise, dieser Preis heißt Wechselkurs. DasGesetz des Auslandes bildet keinen Maßstab für uns, wirfragen also nur uach dem Gehalt und bestimmen ihn inunserm Gelde als dem unveränderlichen. Indem wir dazukommen, für das eigene Geld einen Preis, einen Ausdruckwieder in Geld zu brauchen, verrathen wir, daß es seinenCharakter verloren, assimilircn wir es dem auswärtigen.Und diese Entartung tritt allemal ein, wenn bei der Doppcl-währung dank einer der periodischen Schwankungen imgegenseitigen Verhältniß der Metalle die eine der beidenGcldartcn ein Aufgeld, einen Preis erzielt, beide Geldartcneinander kaufcu, sich selbst zu Waaren herabwürdigen, rechteigentlich dcmonctisiren. Wo zweierlei Gcldstoffe mit einemvom Gesetz unabänderlich festgestellten Verhältniß sich ins Re-giment theilen, zerstören sie gegenseitig ihre Bestimmung; undfür das von ihnen beherrschte Gemeinwesen tritt die Ret-tung nur dadurch ein, daß das eine und zwar das höherevom andern, dem geringern, ans der Herrschaft verdrängt,von ihm zum Lande hinauöcomplimcntirt wird. Und dieUnkosten dieser Usurpatiou zahlt der Klcinvcrkchr.
In den Jahren 1874 und 1875 ward der für dieAbsicht der Müuzrcform unbequeme Goldabfluß aus Deutsch-land nur dadurch möglich, daß man für dieses Goldmit einem andern Gelde bezahlen und, weil dieses letztere