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rade wcil die Action der Reichsbank und die Beschränkungdes Notenumlaufs erst mit dem Jahre 1876 eingreifenkonnten, mußte die Zwischenzeit benutzt werden, um einst-weilen entweder dergestalt mit dem Silber aufzuräumen,daß es im gegebenen Moment nicht mehr als ein drohendesX der Vcrkündnng der Goldwährung entgegenstand, oderman mußte auf irgendeine Weise die Probe darauf zu inachensuchen, daß eine solche Einziehung nicht nöthig sei. Wiedie Dinge heute liegen, kann kein Vorwurf daraus er-hoben werden, daß Rcichswährung und Ncichsgoldwährungnicht zugleich am 1. Januar 1876 in Kraft treten. Aberdaß die Diuge so liegen, ist nicht ganz die Schuld der Um-stände, sondern auch die Schuld des Irrthums, dem mansich hingab, indem man weder thatsächlich erkannte, daß wirvorerst im Strom der Doppclwährung lavircn, noch allesthat, sowol um ihm entgegenzuarbeiten, als um aus ihmherauszukommen. Das Herauskommen war durch Silber-vcrkanf gegen Gold, das Entgegenarbeiten durch eine vor-sichtigere Behandlung der fünf Milliarden zu erzielen.