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Reichsgold : Studien über Währung und Wechsel / von Ludwig Bamberger
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in Vertretung eingezogenen und noch nicht verkauften Silbersoder angeschafften und noch nicht zur Ausprägung gelangtenGoldes, hätten alle Vortheile der Silbermünze besessen undderen Nachtheile vermieden. Sie hätten den Vortheil be-sessen, verbriefte Anweisungen ans den gleichen Goldbetrag zusein, ganz wie die Silbermünzen nach Artikel 9 des Münz-gcsctzes es sind. Sie hätten auch den Vortheil besessen, imkleinern Verkehre dem Bedürfnisse nach baarem Gelde zudienen. Dabei hätten sie aber den Nachtheil vermieden, dierechtzeitige Einziehung des Silbers zn hemmen, und soweitAbfluß unserer Reichsgoldmünzen vor Einsetzung der vollenRcichsgoldwähruug vom Uebel war, hätten sie ihm keinMaterial geliefert. Aber der Vorschlag, solche Müuzscheinezu machen, klang nach oben wie nach unten so neu, daß erbeinahe durchaus mit MiStraucn aufgenommen ward. SelbstPersonen, die sonst mit der Materie vertraut sind, schrecktenvor der Neuheit des Gedaukcus zurück, und glaubten ihreWeisheit und Tugend bewähren zu müsseu, indem sie vorPapiergeld" warnten, ein Beleg abermals, wie auf diesemGebiet überall die Gefahr der Begriffsvcrwcchsclung lancrt.

werthung, oder gegen Goldvorräthc, die noch nicht znr Ausprägunggekommen sind, Rcichsiuüuzscheiuc auszugeben. Dieselben lauten ansmindestens 100 Mark" (durch Unterautrag Hammachcr im Einverständ-nisse mit dem Antragsteller ans die Beträge von 2V, 10 nnd 5 Markherabgesetzt)nnd sind im Verlaufe der fortschreitenden Ausprägungengegen Goldmünzen einzuziehen. Der Betrag der im Umlaufe befind-lichen Müuzschciue muß durch die im Besitze des Reiches befindlichenGold- nnd Silbcrvorräthe reichlich gedeckt sein." (Actenstücke derZession von 1673, Nnminer 49, III, nnd Nummer 55.) Siehe dessenBegründung nud die darüber geführten Verhandlungen in der Sitzungdes Reichstages vom 26. April 1873.

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