Die JutMgenzblätter,
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rcgung und Verordnung in Vaug gebracht worden ist. Der Frankfurter Senat bot verschiedenen Buchdruckern ein entsprechendes Privileg wieder-holt vergeblich an, bis endlich Ant. Hcinscheidt — unmittelbar und aus-drücklich an das Beispiel von Paris und London anknüpfend — dasUnternehmen wagte und seit 1722 die Frankfurter Frag- und AuzcigungS-nachrichtcn herausgab. Sic brachten neben den Anzeigen Artikel ge-meinnützigen, besonders litterarischen Inhalts; politische Nachrichten erstseit 1802. In demselben Jahrzehnt, im Jahre 1727, wurde durch könig-liche Verordnung das preußische „Jntelligentz-Wcrk" ius Leben gernfen.Eine erste KabincttSordrc trug den Berliner Behörden auf, uach demBeispiel anderer europäischer Haupt- und Handelsstädte auch in Berlin die Gründung „wöchentlicher Frage- und AnzeigungSimchrichtcn" zumBesten des Publikums zu bewerkstelligen; eine zweite dehnte die An-ordnung auf die größcrn Provinzialstädte, wie Magdeburg , Halle, Königs-berg, Stettin, Minden, Duisburg, Danzig , Marieuwcrdcr, aus. DasBerliner Jutelligcnzblatt vcrzeichuet Sachen die gestohlen, Personen soBedienungen suchen, Bier-, Brot- uud Fleischtarc, enthält Gcschästo-und zahnärztliche Annoncen. Die Einrichtung galt uicht nur dem Bestendes Publikums, sondern war in erster Linie als staatliche Einnahmequellegedacht: dic Einkünfte des gesamten JntelligenzblattwcsenS fielen dem vonFriedrich Wilhelm I. gestifteten Militärwaisenhaus iu Potsdam zu, dasdurch Privilegien von 1727 und 1734 das ausschließliche Recht zur Hcrauo-gabe der Jntclligenzblätter und zum Abdruck von Jntelligcnzartikeln er-hielt. Die amtliche Vertretung hatten die Postämter, die verwaltendeBehörde war das Berliner Gcncralpostamt, dem die Filialkontore in denProvinzialhauptstädtcn untcrgcordnct waren; es konnten aber ebenso auchPrivatuuteruehmer privilegiert wcrdcu. Anfangs durftcn nnr dic Jntelligcnz-blättcr Anzeigen aufnehmen, während allen übrigen Zcitungöbcsitzcrn dieVeröffentlichung aller Verkauf, Auktioueu, Subhastatioucu u. s. w. be-treffenden Jnscratc verboten war. Auf ihren Einspruch hin erreichtensie die Änderung, daß die Anzeigen auch in den übrigen Blättern er-scheinen durften, wenn sie gleichzeitig, in einem Jntelligenzblatt ein-gerückt wurden oder schon früher darin veröffentlicht worden waren. Vondiesem Intelligenzzwang (der bis zum Jahre 1850 bestanden hat»konnte sich eine Zeitung nur durch die Entrichtung einer bcsondcrnAbgabe an das Militärwaisenhaus befreien; entbunden davon aber waren