Komiinssionswcscn.
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eines kommissionsweise!! Kollektiv-Meßvcrtriebs vor uns hätten — amMcßplatz (in Pantzschmanns Gewölbe) ein stehendes Lager und warz. B. im Jahre 1511 von der Michaclismcssc an bis zur Neujahrs-messe in Leipzig ununterbrochen anwesend. Also ein in den Räumeneiner Leipziger Handlung untergebrachtes Lager auswärtiger Verleger,in Kommission verwaltet von einem selbständigen Buchführcr: der all-gemeine Kommissionsvertrieb, das alte Kommanditcnwcscn und das künftigeKommissionärwcsen in gleichsam gährcndcr Vermischung. Wieder inanderer Weise zeigt diesen Übergang vom Kommanditenwcsen an Haupt-plätzcn zum Kommissionswescn das Verhältnis des Leipziger BuchführersGregor Jordan zu Pantzschmanns Buchhandel nm Ende desselben zweitenJahrzehnts. Jordan war von vornherein völlig abhängig; er hatte dieAußenstände einzutreiben, war mehr Agent für den Sortimentsbctricbund die Vermittclung des Verkehrs mit den kleinern Firmen, gleichsamProkurist. Zugleich aber besitzt er deutlich die Stellung des Zwischen-händlers: er bekommt die Rcgalbüchcr, d. h. die schwerere Litteratur,in „bcfcll vnd Commission", um sie der Gesellschaft „zu gut" zu ver-treiben; was er über den Liefcrungspreis hinaus erlöste, war sein Gewinn.
In einem ganz andern Verhältnis als Bernhard Keßler stand aberwiederum der Leipziger Buchführer Jacob Schmid zu Schöffer. Keßlerhatte das, was er von Schöffers Kommissionögnt nicht absetzte, in derfolgenden Messe an Jacob Schmid abzuliefern; und was er abgesetzthatte, hatte er an ihn zu bezahlen; war Keßler darin säumig, so hatteihn Jacob Schmid in Schöffers Vollmacht zu bekümmern, d. h. gerichtlichin Anspruch zu nehmen. Genau in dem nämlichen Verhältnis, wie zuSchösfcr in Mainz , stand Jacob Schmid gleichzeitig, im Jahre 1511,zu Peter Trach in Spcicr. — Also, noch selbständig und getrennt vonjener ersten, eine zweite Seite der buchhändlcrischcn Vertretung ambuchhäudlerischeu Ccntralplatz: dort die Verwaltung des Lagers, die Aus-lieferung; hier die Besorgung der Geldgeschäfte. Beides scheint sich aberallem Anschein nach damals auch schon vereinigt zu finden. Der Kom-missionär Joh. Ryninanns von Augsburg in der zweiten der soebenangegebenen Hinsichten war seit dem Jahre 1509 der Leipziger Buch-binder und Buchführcr Peter Clement, er ordnete für ihn Schuld-fordcrungen au auswärtige Buchhändler. Seit dem Jahre 1513 aberführt Peter Clement diese Kommission nicht mehr, uud zugleich wird
Geschichte des Deutschen Buchhandels. II. 10