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Geschichte des deutschen Buchhandels vom Westfälischen Frieden bis zum Beginn der klassischen Litteraturperiode : (1648 - 1740) / Johann Goldfriedrich
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160 4. Kapitel: Die Entwickclung der Leipziger Biichermesse bis zuin 30jcihr. Kriege.

an die letzte der grundlegenden Rcichsprcßvcrorduungcn, diejenige deszweiten Abschieds von Spcicr, erschien unterm 26. Mai 1571 eineVerordnung-", die man wohl mit einem ersten der Büchcrkommissionerteilten preßgcwerblichcn Regulativ verglichen hat. Sie gewinnt einendergleichen Charakter freilich nur dadurch, daß die kaiserliche Verordnung,die sie wörtlich wiederholt, selbst eine Zusammenstellung der bis dahingegebenen Vorschriften und Verbote gibt (Abschaffung der Winkel-druckcrcicu; Buchdruckcrcid; Verbot der Schmachschriftcn; Prävcntivccnsur;Vor- und Zuname des Druckers und Autors, Ort und Jahr desErscheinens); die Veränderungen bestehen nur darin, daß sie statt derResidenz-, Univcrsitüts- und ansehnlichen Reichsstädte die drei OrtsnamenWittenberg, Leipzig und Dresden einsetzt handschristlich ist noch imOriginal-Plakatdruck das Hoflagcr zu Annaburg hinzugefügt und beider Ccnsur von den verordneten Hof-Näthen und Rectorcn und Professorenbeider Universitäten spricht. Um so mehr ist die lursüchsische VerordnungVon den Buchhändlern und Buchdrucker»" vom Jahre 1594 hervor-zuheben: sie bildet, wie die sieben Paragraphen des Titul XXXV derKaiserlichen und des Reichs rcformirter und gebesserter Polizei-Ordnungvom Jahre 1577 den Abschluß der Reichsprcßgesetzgebung, so ihrerseitsden und zwar selbständigen Abschluß der kursächsischcn Prcßgcsctzgcbuugdes 16. Jahrhunderts oder besser, da sie bisher lediglich in derWiederholung der Reichsverordnuugcn bestanden hatte, den Beginn einerselbständigen landesherrlichen Prcßgesetzgcbuug. Die kaiserliche Ver-ordnung besteht nur in einer letztmaligen, meist wortlich wiederholendenZusammenstellung der oben erwähnten Punkte; und nur darin, daß mandeshalb später immer auf sie zurückging, nicht in der Verbesserung alter,geschweige in der Eröffnung neuer Gesichtspunkte besteht ihre geschicht-liche Bedeutung. Sie bleibt reines Censurgcsctz. Die kursächsischc da-gegen, entsprechend den wcitern und intimern Aufgaben buchgewcrblichcrAufsicht, die dem Territorium oblagen, ist der erste Versuch einer Kodi-fikation des Preß- und Buchhcmdclsrcchts. Der erste Punkt betrifftForm und Gebühren der Ccnsur und die Abschaffung der Winkcl-druckcrcicn: er entspricht in den entscheidenden Bestiminungcu dcn-jcnigcn der sechziger und siebziger Jahre; die Gebühren betreffend istan eine Büchcrabgabc gedacht, über die sich die Buchhäudlcr mit denZensoren vergleichen sollen. Über den Rahmen der hergebrachten Cm-