162 4. Kapitel: Die Entwickclung der Leipziger Büchermcsse bis zum 30jähr. Kriege.
etwa von ieder Bibel 25. fl." — versehen werde; sie wurden darausbesonders vereidigt.^
Auch gegen obscöne Schriften und Bilder (denn unter Schmach- undSchandschriften und Schandgemnldcn war ja dergleichen zunächst durch-aus nicht zu verstehen) wurde vorgegangen. Am 13. Oktober 1571wurden auf dem Markte „schambare Gemälde und Bilder", die HansDönnigker von Zwickau auf dem Michaclismarkte Frauen, Jungfrauenund Kindern zu Ärgernis verkauft hatte, durch den Scharfrichter ver-brannt; das einzige Beispiel eines solchen Strafverfahrens gegen Prcß-crzeugnisse, das in Leipzig vorkommt. Im Jahre 1634 wurde demLeipziger Kupferstecher Hans Jakob Halblein die Konfiskation von Buch-holdcrs Kalender eröffnet und ihm der Druck solcher und dergleichenunehrbarer Figuren bei Verlust des Privilegs untersagt. Er cutschul-digte sich damit, daß er nicht gewußt habe, daß man etwas darauf gebenwürde, dergleichen Figuren seien ja „zuvorhin gebraucht worden" — soernstlich und systematisch, wie der theologisch-politische, kann also dieserTeil der Preßpolizei offenbar bei weitem nicht geübt worden sein.
Die Bedrängnisse, die einheimische und auswärtige Buchhändler inden zwanziger und dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts auf den Leipziger Märkten erfahren hatten, waren mit der Einführung der Reformationin Sachsen nicht verschwunden. Die Jahrzehnte stiegen herauf, in denender Hader zwischen den verschiedenen evangelischen Richtungen selbst fastärger wurde, als der zwischen Evangelium und Papsttum. Moritz verbot1545 den Verkauf von Büchern der „prcdicanten in Zurch inn Schwcytzbcy leyb vnnd guth vnnd höchsten straff". Einem namhaften Teile desStraßburger, Baseler und Züricher Verlags war damit der Vertriebauf der Leipziger Messe verschlösse»; wie gründlich das Verbot gewirkthat, zeigen Leipziger Sortiments-Lager-Jnventureu. Hat sich dieser presz-polizciliche Druck nach Moritz' Tode (1553) vermindert: so steigerte ersich um so mehr seit den sechziger Jahren. Die Beaufsichtigung undRevision der Buchhändler- und Meßlager wurde wieder eingeführt. Schonzu Michaelis 1562, als Kurfürst Augusts Scptcmbermandat, die Besich-tigung der verdächtigen Bücher (durch die Theologen) belangend, er-gangen war, scheinen dem Leipziger Rate wieder Bedenken wegen eineretwaigen Schädigung des wachsenden buchhändlerischeu Mcßverkchrs auf-